Nach 24 Jahren
Frühere RAF-Terroristin Mohnhaupt kommt frei
Unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit könne die Aussetzung der Strafe zur Bewährung "verantwortet werden". Das Gericht wies dabei ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg handle, sondern auf Grundlage von gesetzlichen Voraussetzungen. Diese seien alle erfüllt.
Mohnhaupt war 1982 festgenommen und 1985 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie gehörte zu den führenden Köpfen der "zweiten Generation" der RAF und war offenbar 1977 an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback, des Bankiers Jürgen Ponto und des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer beteiligt.
Die einstige RAF-Frontfrau ist in der Justizvollzugsanstalt Aichach in Bayern inhaftiert. Nach Auskunft des Gefängnisdirektors Wolfgang Deuschl durfte sie das Gefängnis bereits mehrmals für kurze Zeit in Begleitung einer Beamtin verlassen, um sich an die Freiheit zu gewöhnen.
Benneter: Keine politische Gefangene
Der SPD-Rechtsexperte Klaus-Uwe Benneter akzeptierte die Entscheidung. Mohnhaupt sei keine politische Gefangene, sondern müsse wie eine Kriminelle behandelt werden. Lebenslänglich Verurteilten stehe es zu, nach einer Mindestverbüßungsdauer auf Bewährung freizukommen. Auch der Grünen-Politiker und ehemalige RAF-Anwalt Hans-Christian Ströbele wertete die Freilassung als normalen juristischen Vorgang. Da die Bundesanwaltschaft Mohnhaupt nicht mehr als gefährlich einstufe, gebe es dazu "keine Alternative".
Beckstein: Vermutlich rechtlich nicht zu beanstanden - Unbehagen
Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg meint hingegen, "es bleibt ein Gefühl der Bitterkeit". Die RAF habe zehn Polizisten ermordet. Diese Morde könnten nicht vergessen werden, auch wenn der Richterspruch zu akzeptieren sei.
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) gab sich enttäuscht. "Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, die RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach Verbüßung einer 24-jährigen Haft auf Bewährung zu entlassen, mag zwar rechtlich nicht zu beanstanden sein", sagte Beckstein am Montag in München. Ein "deutliches Unbehagen" lasse aber zurück, dass eine Schwerverbrecherin auf freien Fuß komme, die ihre Taten nie bereut habe.
Das Gericht hatte bereits im März 2006 die Mindestverbüßungsdauer der Strafe auf 24 Jahre festgelegt. Diese Frist läuft mit Ablauf des 26. März ab.
Mohnhaupt gehört gemeinsam mit Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld zu den letzten RAF-Inhaftieren. Ihre Entlassung dürfte die Diskussion um Klar, der seine Begnadigung beantragt hat, weiter anheizen. Bei Klar wurde die Mindestverbüßungsdauer auf 26 Jahre festgelegt, was erst Anfang 2009 erreicht wäre. Nur im Falle einer Begnadigung könnte er früher das Gefängnis verlassen.
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Am 12. Feb. 2007 unter:
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