Neues Jahr – alte Masche Gewinnmitteilungen von „Konrad Herzog & Partner“ -
Verbraucherschutz: Kaffeefahrt statt Gewinnauszahlung
Neues Jahr – alte Masche Gewinnmitteilungen von „Konrad Herzog & Partner“
Auf den ersten Blick wirken die Schreiben sehr seriös. Der Absender informiert mit Aktenzeichen und Vorgangsnummer über einen angeblich "versprochenen Gewinn", der den Betroffenen noch nicht ausgezahlt wurde. Der nachträgliche Übergabetermin sei unbedingt einzuhalten. Auf den zweiten Blick erkennt man jedoch die typischen Merkmale einer Einladung zu einer Kaffeefahrt: Die Rede ist von einem Rahmenprogramm mit einem kostenlosen Frühstück, einer kostenlosen Hin- und Rückfahrt zur Gewinnübergabe und zusätzlich das Versprechen einer Zusatzprämie aus Lagerbestandsauflösungen.
Unter dem Deckmantel der Seriosität lockt das Unternehmen offensichtlich zur Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung. Dort werden erfahrungsgemäß überteuerte Produkte verkauft. Der Verbraucherzentrale ist bisher kein Fall einer Gewinnauszahlung bekannt. Deshalb rät sie, sich nicht von solchen Mitteilungen blenden zu lassen. Die unseriösen Anbieter haben es auf das Geld gutgläubiger Menschen abgesehen.
Weitere Informationen zu den Methoden von Kaffeefahrtanbietern finden Betroffene im Internet unter www.vz-rlp.de/kaffeefahrten oder im Faltblatt Kaffeefahrten, das kostenlos in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale abgeholt werden kann. Postversand erfolgt gegen Einsendung von 55 Cent in Briefmarken über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Versand, Postfach 41 07 in 55031 Mainz.
VZ-RLP
Für weitere Informationen:
Christian Gollner, Rechtsreferent,
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Am 02. Jan. 2012 unter:
verbraucherschutzStichworte:
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