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Die Euro-Rettung: Von Schrottimmobilen zu Schrottstaaten

Systematischer Finanzbetrug?

Schrottimmobilen und die Hypo Real Estate Holding AG (HRE)Seit Ende der 80er-Jahre türmte nicht nur der Rechtsvorgängerkonzern der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) Schulden durch Finanzierung von – teils sittenwidrig - überteuerten Steuersparimmobilien auf – und wurde dafür oft zum Schadensersatz verurteilte. In Deutschland soll es sich um eine Schrottimmobilienblase von rund 1 Mio. Objekten gehandelt haben, finanziert nicht nur durch diesen Bankkonzern. Durch Spekulation auf kurzfristige niedrige Zinsen zur Refinanzierung langfristiger Darlehen an Staaten und deren Kommunen wurden weitere Verluste generiert. Rund 150 Mrd. Euro staatlicher Hilfen waren die Folge, teilweise gleichzeitig wurde noch Millionenboni an das Management bezahlt. Kapitalisierung der Gewinne – Sozialisierung der Verluste. Derartige Immobilienblasen durch billiges Geld und/oder fehlerhafte Bonitätsprüfungen kennen wir seither beispielsweise auch aus den USA oder etwa Spanien. Am Ende bezahlt für die Abwicklung solcher Desaster direkt oder indirekt der Steuerzahler, vorher jedoch die bei Direktinvestments in derartige Kapitalanlagen betrogenen Kapitalanleger.

„Im Kommunismus werden die Banken verstaatlicht und gehen danach pleite, im Kapitalismus gehen die Banken pleite und werden danach verstaatlicht.“ (Christine Lagarde)

Erste deutsche Subprime-Krise durch Schrottimmobilien und Zinswetten - kaum Bonitätsprüfung

Zur angeblichen „Stärkung“ der Finanzplätze in Europa wurden die Eigenkapitalanforderungen für Banken herabgesetzt, Hedgefonds zugelassen, eingeschlossen den Verkauf von Kreditforderungen gegen Bankkunden an „Moskau-Inkasso&Co.“, sowie die „Ausgliederung“ von Krediten in Zweckgesellschaften, und damit das Risiko von Bank- und Versicherungspleiten faktisch ausgeweitet.

Auch nach der Subprimekrise 2008 wurde die durch Schuldner und Wertpapieremittenten bezahlte Erstellung von Ratings fortgesetzt. Eine lückenlose Bonitätsprüfung bei Schuldnern wieder zur Pflicht zu machen, hätte es gefördert, dass „Giftpapiere“ als solche frühzeitiger als solche erkannt werden.

Statt dessen hat der Gesetzgeber es zugelassen, dass durch die Einführung sogenannter „stiller Lasten“ 19 von 20 Top-Lebensversicherer ihre Verluste durch Finanzwetten mit dem Geld zur Altersversorgung ihrer Kunden, weiter in den Bilanzen verstecken, indem die erlittenen Verluste nicht ausgewiesen werden. Kritiker meinen, dass man von Glück reden kann, wenn die Sparer mit Geldanlagen in Lebensversicherungen später die Hälfte dessen verdient haben, was ihnen bei Abschluß der Verträge vorgerechnet worden ist.

Finanzmarktstabilisierungsgesetz in 2008 bewirkt faktisch das Gegenteil

Damit insbesondere Finanzhäuser, die sich im Rahmen der Subprime-Krise verspekuliert hatten, nicht insolvent werden, wurde auch für sie die faktische Abschaffung der Überschuldung als Insolvenzgrund beschlossen – es genügt eine positive Prognose irgend eines „Hellsehers“, dass das Unternehmen überwiegend wahrscheinlich seine Krise wird meistern können. Die Anhebung der Eigenkapitalanforderungen zur Stärkung der Fähigkeit Risiken zu tragen, hat die Lobby der Finanzhäuser erfolgreich verhindert. Wenn es knallt, haftet ja der Steuerzahler. Und für die Versicherer reicht die Zuversicht, dass die Banken voraussichtlich gerettet werden.

Die gute alte Zeit, als „Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit, das kaufmännische Prinzip der Vorsicht, das Niederstwertprinzip beim Ansatz von Vermögenswerten“ noch eine Bedeutung hatten, ist Geschichte – dies findet man heute nur noch im Lehrbuch: Die Rechtslage entspricht heute eher einem kollektiv organisierten Bilanzfrisieren, das mit der wirtschaftlichen Realität weit weniger zu tun hat. Die EU hat es versäumt, eine Bilanzkultur zu etablieren, bei der die „worst-case“-Risiken transparent abgebildet werden: Vielleicht würde dann niemand mehr Energieaktien kaufen, denn das GAU-Risiko je Atomkraftwerk liegt bei rund 200 Mrd. Euro – pflichtversichert sind gerade mal 2,5 Mrd. Euro.

Bankengewinne durch Kredite mit hohen Zinsen an Staaten zweifelhafter Bonität

Seit der Subprime-Krise 2008 misstrauen sich Banken vermehrt, leihen untereinander kaum Gelder aus, weil ihnen ja „der Preis“ jederzeit drohender Insolvenz von Finanzhäusern (Banken bzw. Versicherungen) durch Deregulierung und politisch nicht gewünschter Aufsicht nebst Risikomanagement spätestens seit der Lehman-Brothers-Pleite bewusst geworden ist

Das bessere Geschäft versprachen sich vor allem französische Banken davon, den GIPS-Staaten (Griechenland, Irland, Portugal, Spanien) Staatspapiere mit kräftigen Zinsaufschlägen abzunehmen. Der Zinsaufschlag ist der Preis für ein Forderungsausfallrisiko – als dieses jedoch real wird, schickt sich die Politik an, zu Lasten der europäischen Steuerzahler und zur faktischen „Stützung“ der Banken sogenannte Rettungspakete für Staaten zu schnüren. Erst mal scheinen dies weitgehend nur „Bürgschaften“ zu sein – aber jeder Banklehrling lernt: „Bürgen bedeutet am Ende oft auch zu bezahlen“. In diesem Falle haften dann die „europäischen Steuerzahler“ im Schwerpunkt für die fehlerhaften Bonitätsprüfungen gewisser Banken in Europa. Der sogenannte „Euro-Bond“ ist längst faktisch durch die Hintertür eingeführt und umgesetzt – nur bevorzugt es die Politik, dazu vornehm zu schweigen.

Euro-Transferunion seit 2008: Über 450 Mrd. billige deutsche Kredite für insolvente Staaten

Glücklicherweise hat die Europäische Zentralbank bereits seit 2008 jährlich im Schnitt über 100 Mrd. Euro an die Zentralbanken der GIPS-Staaten und Italien überwiesen. Faktisch kann man sagen, dass diese Zentralbanken der GIPS-Staaten seit 2008 die Druckerpresse angeworfen haben – im Gegenzug verleiht dafür die Bundesbank an deutsche Kreditinstitute entsprechend weniger Geld; und die ausländischen Zentralbanken schulden (über die EZB) u.a. der Deutschen Bundesbank dann die Rückzahlung dieser sogenannten EZB-Target-Salden.

Allerdings sind die Möglichkeiten der EZB, solche Target-Kredite zu vergeben in einigen Monaten erschöpft – das Nachfolgevehikel heißt EFSF. Einziger Haken für den Steuerzahler ist, dass bereits bis heute derlei Kredite für Außenstehende in der Besicherung als kaum gesichert erscheinen.

Die ausländischen Zentralbanken verleihen dieses frische Geld aus der eigenen Druckerpresse dann an die ausländischen Geschäftsbanken, und diese wiederum an ihre angeschlossenen Kreditkunden. Ob dieses Geld je zurück fließen wird, steht in den Sternen. Sicher ist jedoch, dass dieses billige EZB-Geld mit um ein Prozent an Kreditzinsen jährlich der EZB, in diesen Staaten ein willkommenes Geschenk ist, preiswert der Wirtschaft (primär zur Finanzierung der Außenhandelsdefizite) eine Scheinblüte zu verschaffen. Der Weg zurück in die Realität der eigenen wirtschaftlichen Leistungskraft ist unangenehm.

Ein Weg aus dem Dilemma ist beispielsweise die „interne reale Abwertung“ in Griechenland, also die Senkung von Löhnen, Gehältern und Güterpreisen, sowie die Anhebung der Abgaben, damit das Außenhandelsdefizit zeitnah abgebaut wird. Bereits heute scheint es so, dass ein Urlaub in Griechenland das Doppelte kostet, was bei etwa gleichen Leistungen in der Türkei aufgewendet werden muss. Insbesondere die Ungleichbehandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen bei „der internen Abwertung“ in Verbindung mit einem „Ausverkauf staatlicher Vermögenswerte an globale Investoren“ treibt die Menschen dann auf die Straßen.

Einführung der Planwirtschaft zur Lenkung der Kreditströme

Staaten sind souveräne Schuldner – von heute auf morgen könnte Griechenland die Eurozone verlassen, und seine Staatsschulden im Euro für lediglich zu einem kleinen Bruchteil rückzahlbar erklären. So war es beispielsweise bei Argentinien gewesen – das Land hat seine Währung abgewertet und wurde dadurch wieder konkurrenzfähig beim eigenen Export. Günstiger für Griechenland ist eine Fortsetzung der Transferunion, derzeit über EZB-Target-Kredite und künftig über den EFSF, am besten noch gehebelt – so wird aus dem Ende mit Schrecken ein intransparenter Schrecken ohne Ende für den Steuerzahler im Euro-Raum: Allerdings wird sich die Frage stellen, ob dies ohne veränderte EU-Verträge und ohne Parlamentszustimmung möglich ist?

Fraglich ist auch, wie man langfristig die Mentalität und die Arbeitsmoral aller Europäer wird mit den bestehenden EU-Verträgen „gleichschalten“ können: Damit wird ein Geburtsfehler des Euro und seiner vertraglichen Grundlagen evident, auch wenn das Bundesverfassungsgericht diese volkswirtschaftlichen Erkenntnisse bisher verständlicherweise (noch) ausgeblendet hat. Seit Jahren wird diskutiert, wie die künftige europäische Friedensordnung sich verändern und erneuern wird.

Heute sollen die Zeche offenbar Rentner und Steuerzahler aufbringen, auch eine teilweise Beschlagnahme von Vermögen der Bürger durch die europäischen Staaten wird vielfach als sich abzeichnende Bedrohung empfunden. Manche Finanzexperten meinen, dass es nicht ohne Grund in den letzten Jahren auch ohne Vermögenssteuer eine drastische Ausweitung von Meldepflichten und Datenerfassung von Vermögenswerten im In- und Ausland der deutschen Bürger durch den Staat gegeben habe, damit die Regierung weis, auf welche vorhandenen Werte man notfalls zugreifen könnte.

Folgen für den Deutschen Steuerzahler

Ein Hauptproblem des Euro ist die Unmöglichkeit in allen Euro-Ländern ein nahezu gleichmäßiges Wirtschaftswachstum sicher zu stellen. Würde die Anpassung des Außenhandels durch „interne reale Abwertung“ (ohne Bürgerkrieg und neuerliche Umverteilung „von untern nach oben“) nicht gelingen, oder durch einen Euro-Austritt gewisser Länder, könnte eine dauerhafte Transferunion bevorstehen.

Dann allerdings wird der Staat sein Vermögen (z.B. seine Goldbestände) verwerten müssen, den Bürgern die Abgaben erhöhen, die Altersversorgungen kürzen, und nötigenfalls eine neue Abgabe nach dem Vorbild des Lastenausgleichs einführen müssen. Auf Dauer ist dies jedoch keine Lösung, denn am Ende kommt der Zahltag – gleichviel ob es der Steuerzahler wird schultern können.

Der Wähler an der Urne und die Menschen auf der Straße werden die Politik zwingen, die Taschenspielertricks zum Verbergen der Schulden und Risiken aufzugeben, sobald die ersten Bürgschaften fällig gestellt werden und plötzlich wieder höhere Sicherheiten auch von privaten Kreditnehmern und Staaten verlangt werden müssen.

Schlechte Ratings werden verboten

Da internationale Ratingagenturen bereits angekündigt haben, aufgrund diese Situation auch das Rating weiterer EU-Staaten – auch Deutschlands – abzuwerten, will man die Veröffentlichung von Ratings verbieten. Ebenso aber auch Finanzwetten auf den Staatsbankrott. Freilich reicht das Rechtssystem – um dies durchzusetzen - nur bis zur jeweiligen Staatsgrenze – Finanzwetten im Ausland kann man nicht verbieten und Ratings als freie Meinungsäußerung dort auch nicht. Man müsste also geradezu jede zweifelnde Äußerung zum „Endsieg“ und jedes Mithören von „Feindsendern“ unter Strafe stellen.

Versicherer werden in die Finanzierung von Staatsschulden gedrängt

Versicherer werden zwar nicht direkt zur Zeichnung von Zwangsanleihen in Staatsschulden gezwungen. Doch werden gesetzlich die europäischen Staatsschuldverschreibungen als 100% sicher verordnet, so dass dafür bei den Versicherern kein Eigenkapital erforderlich ist, wohingegen andere Anlagen gemäß Solvency II stark verteuert werden. So wird dann eine „kapitalgedeckte“ Altersvorsorge der Bürger aufgebaut, die auf der Hoffnung von Zins- und Tilgungszahlungen der Staaten aufbaut. So wird die bisherige Hoffnung, dass sich im Umlageverfahren neue Generationen von Beitragszahlern finden, durch die Hoffnung darauf ersetzt, dass künftige Generationen von Steuerzahlern Zins- und Tilgungsleistungen für die von den Versicherern zur Finanzierung ihrer Renten gehaltenen Staatsschuldverschreibungen aufbringen werden. Dadurch lassen sich gleichzeitig zwei Ziele erreichen: Für das Anlagegeld der Altersvorsorgesparer stehen unbegrenzte und per Gesetz als sicher deklarierte Anlagemöglichkeiten in Staatsschulden zur Verfügung, und für die Staaten unbegrenzte Mittel der altersvorsorgenden Bürger. Zudem ist die Interessenlage dadurch gleichgeschaltet: Mit dem Staatsbankrott würde auch die Altersvorsorge der Bürger bei den privaten Versicherern zusammenbrechen. Durch solch privatisierte Altersvorsorgerisiken muss die Regierung keine Aufstände wegen einer Kürzung der Sozialrenten fürchten – die Bereitschaft zum Durchhalten steigt, wenn alle zusammen im sinkenden Boot sitzen.

Das Ende der Casino-Mentalität?

So wird es Zeit, dass Finanzhäuser nicht nur zusätzliche Einnahmen durch „Risiko-Prämien“ generieren, sondern auch Abschreibungen realisieren, wenn die Finanzwette nicht aufgegangen ist, denn auf Dauer wird der Steuerzahler nicht die Verluste solcher Finanzhäuser tragen wollen, die sich für Finanzwetten zu Lasten des Steuerzahlers anstatt zu Kapitalanlagen mit solider Bonitätsüberwachung entschieden haben.

Im Euroraum müsste die EZB, anstatt dubiose Ramschanleihen insbesondere der GIPS-Staaten mit fraglicher Rückzahlung in der der Zukunft ohne Kursabschläge aufzukaufen, vielleicht eher je Staat bei der Kreditvergabe einen Marktzins verlangen, der das Bonitätsrisiko abbildet und damit jedem Rating insofern die Existenzberechtigung entzieht.

Banken und Versicherern ist inzwischen klar, dass sie für die Staatenrettung zahlen müssen. Am Ende wird es aber den Altersvorsorgesparer treffen, dessen Vorsorge durch die Verluste der Versicherer geschmälert wird, im Übrigen aber auch durch einsetzende Inflation und die zunehmende Besteuerung der Rentenzahlungen.

An harten Bonitätsprüfungen statt heiterem Rätselraten durch Ratingagenturen, und Insolvenzen gewisser Finanzhäuser mit übergroßen Spiel-Casino-Abteilungen, führt vielleicht auf Dauer kein Weg vorbei. Als Alternative hat man allerding den Steuerzahler, um Banken notfalls zu verstaatlichen.

Dann sollte sich die EZB zunächst einmal die griechischen Tempel und Inseln, sowie den mit „europäischen Rettungsgeldern“ von Griechenland jüngst erworbenen Goldschatz als Faustpfand sichern.

-Wie die Abschaffung von Bonitäts- und Insolvenzpflichten zu planwirtschaftlichen Schulden führt-

Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches- und Versicherungsrecht (Univ.), Bankkaufmann (www.fiala.de)

und

Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de).