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folter Nachrichten & Informationen

Deutschland entgeht einer Verurteilung durch den Menschenrechts-Gerichtshof

Folter-Androhung war unrechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies am Montag (30. Juni) eine Grundrechtsklage des zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ab. Gäfgen wollte in Straßburg eine Verurteilung Deutschlands erreichen, weil ihm hessische Polizeibeamte im Verhör nach der Festnahme Folter angedroht hatten. In Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." In Artikel 6 geht es um ein faires Verfahren, das jeder Person zusteht. Im Straßburger Urteil heißt es nun, Deutschland habe weder gegen das Folterverbot verstoßen noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren. Die Straßburger Richter bestätigten dennoch Gäfgens Auffassung, dass die Gewaltdrohung eine Verletzung von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention (Verbot der Folter) darstellte. Die Entscheidung des EGMR fiel mit sechs zu eins Stimmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt erwägt Einspruch.

Verfassungsgerichts-Präsident Papier unterstreicht absolutes Folterverbot

"Ausnahmslos verboten"

In den vergangenen Jahren ist in Deutschland wiederholt über die Reichweite des Folterverbots diskutiert worden. Es ging darum, ob Folter durch staatliche Organe in Extremfällen gerechtfertigt sein könnte, um Leben zu retten. Befeuert wurde die Debatte zuletzt durch die gescheiterte Kandidatur des Würzburger Staatsrechtsprofessors Horst Dreier für das Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dreier vertrat zum Folterverbot eine zumindest unklare Auffassung. Jetzt hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, jeglichen relativierenden Ansichten eine deutliche Absage erteilt. Folter sei "ausnahmslos verboten", sagte Papier. Er äußerte sich beim eher akademisch geprägten "Hochschulgedankenaustausch des Erzbischofs von Freiburg" in Karlsruhe. In dem Vortrag, betonte Papier, dass das Folterverbot ein "grundlegender Aspekt der Menschenwürde" sei.

Ex-Verfassungsrichter Benda kritisiert Streit um Dreier und beteiligt sich daran

"Ein Richter, der Folter rechtfertigt"

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, kritisierte den politischen Streit um die Besetzung des Vizepräsidentenamts am höchsten deutschen Gericht, beteiligte sich aber selbst an dem Streit. "Das Geschacher der Parteien ist schädlich", sagte Benda der Düsseldorfer "Rheinischen Post" zu der Auseinandersetzung um den von der SPD benannten Richterkandidaten Horst Dreier. "So ein Gezank hat es um den Richterposten noch nie gegeben", sagte Benda. Bisher seien die Diskussionen zwischen den Parteien stets vertraulich verlaufen. Allerdings repräsentiere Dreier in fundamentalen Fragen nicht den gesellschaftlichen Konsens, so Benda.

Wahl Dreiers zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts geplatzt

Folter

Die für diesen Freitag im Bundesrat geplante Wahl des Würzburger Staatsrechtlers Horst Dreiers zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist geplatzt. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Hermann Kleen, Sprecher des SPD-Wahlkoordinators und Bremer Regierungschefs, Jens Böhrnsen: "Bremen müsste im Bundesrat den Antrag auf Neuwahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts stellen. Darauf werden wir definitiv verzichten". Dreier war wegen seiner Ansichten zur Verwendung embryonaler Stammzellen und zur Folter in die Kritik geraten.

Parlamentsausschuss soll "Foltermord" eines Häftlings untersuchen

Nordrhein-Westfalen

Nach dem Tod eines 20-jährigen Häftlings in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg im November vergangenen Jahres hat die nordrhein-westfälische SPD-Landtagsfraktion die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen. "Die Landesregierung ist zu viele Antworten schuldig geblieben", begründete Fraktionsvize Ralf Jäger am Dienstag in Düsseldorf die Entscheidung. In der JVA Siegburg sollen am 11. November 2006 drei junge Gefangene einen Mithäftling über Stunden gequält und schließlich getötet haben.

EU-Parlament sieht Mitschuld von EU-Staaten bei rechtswidrigen CIA-Aktivitäten

"USA gibt Folter selbst zu"

In einem Zwischenbericht macht das Europäische Parlament den US-Geheimdienst CIA in einigen Fällen unmittelbar verantwortlich "für die rechtswidrige Festnahme, Abschiebung, Entführung und Inhaftierung von Terrorverdächtigen" in Europa. Der Bericht kritisiert weiterhin die Beteiligung und "Mitschuld gewisser EU-Staaten". Der Zwischenbericht von Giovanni Claudio FAVA (SPE, Italien) war im Untersuchungsausschuss "zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen" erarbeitet worden. Der Kampf gegen den Terrorismus, so nun das Parlament, könne nicht gewonnen werden, "indem genau die Prinzipien geopfert werden, die der Terrorismus zu zerstören versucht". Insbesondere der Schutz der Grundrechte dürfe "nie aufs Spiel gesetzt werden". Der zuständige Nichtständige Ausschuss hat von den Abgeordneten grünes Licht bekommen, um seine Arbeit für weitere sechs Monate fortzuführen. Der Bericht wurde mit 389 Ja-Stimmen, gegen 137 Nein-Stimmen bei 55 Enthaltungen angenommen.

Folterpraktiken in europäischen Gefängnissen

Forscher kritisieren "menschenunwürdige Zustände"

Rechtsexperten haben auf einer Tagung in Greifswald auf die großen Unterschiede in der Strafvollzugspraxis in Europa hingewiesen. In vielen europäischen Gefängnissen herrschten teilweise katastrophale Zustände, lautete am Dienstag das Fazit von Kriminologen, Soziologen und Rechtsfachleuten auf der internationalen Versammlung. Überfüllte Anstalten, menschenunwürdige Haftbedingungen und sogar Folterpraktiken gehörten zum Alltag von Gefangenen. Die Wissenschaftler verwiesen auf den Europäischen Gerichtshof, der allein von 2000 bis 2004 in rund 100 Fällen die Verletzung von Menschenrechten in Vollzugsanstalten, vor allem in der Türkei, aber auch in Großbritannien, Frankreich und Polen gerügt habe.

EU-Parlament will Steinmeier zu Foltervorwürfen befragen

"Rückfall ins Mittelalter"

Das Europäische Parlament verlangt Aufklärung darüber, ob deutsche Geheimdienste Aussagen aus Folterverhören in anderen Staaten genutzt haben. Der deutsche Geheimdienst soll nach einer Aussage des ehemaligen britischen Botschafters in Usbekistan, Craig Murray, von Informationen profitiert haben, die durch Folter in Usbekistan erzwungen wurden. Das habe Murray vor dem nichtständigen CIA-Ausschuss des Europäischen Parlaments am Donnerstag in Brüssel angegeben, teilte die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Sylvia-Yvonne Kaufmann (Linkspartei) mit. Die Verbindung sei über den Bundeswehrstützpunkt im usbekischen Termes gelaufen.

"Deutschland muss die Auslieferung von Zwangsrekrutierten stoppen!"

Foltervorwurf

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty international (ai) beklagt anhaltende Folter durch Sicherheitsbehörden in der Türkei. Wie aus einem am Donnerstag in Berlin vorgelegten Gutachten von Amnesty, der Organisation Pro Asyl und der Holtfort-Stiftung hervorgeht, würden unter Folter erpresste Geständnisse nach wie vor in Gerichtsprozessen als Beweise verwandt. Schwere Vorwürfe machten Menschenrechtler dem Auswärtigen Amt. Dessen Lageberichte zur Situation in der Türkei, die als Grundlage von Gerichten und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Asylverfahren verwendet würden, seien von der "Zielvorgabe der Bundesregierung eines EU-Beitritts der Türkei" gefärbt. Sie gäben nicht das wirkliche Bild im Land wieder. "Das Auswärtige Amt handelt im besten Fall fahrlässig und uninformiert", kritisierte die Rechtsanwältin der Holtfort-Stiftung, Jutta Hermanns.

Deutsche Bundesregierung will laut Amnesty "Foltergeständnisse" nutzen

Menschenrechtsstandards

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble rechtfertigte in der "Stuttgarter Zeitung" Verhöre von Gefangenen, bei denen Folterungen nicht ausgeschlossen werden können. "Wenn wir sagen würden, Informationen, bei denen wir nicht sicher sein können, dass sie unter vollkommen rechtsstaatlichen Bedingungen zu erlangen waren, nutzen wir unter keinen Umständen - das wäre völlig unverantwortlich", sagte Schäuble. "Wir müssen solche Informationen nutzen." Für die Menschenrechtsorganisation Amnesty international bedeutet das, dass die deutsche Bundesregierung auch Aussagen, die vielleicht unter Folter zustande gekommen sind, verwenden wolle. Schäuble versuche damit auch die Vernehmungen des Deutsch-Syrers Zammar durch deutsche Beamte in einem syrischen Foltergefängnis zu rechtfertigen. Nach Auffassung der Organisation relativiert die Bundesregierung damit ihr Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte.

Rice spricht mit Freunden über CIA-Einsätze

"Outsourcing von Folter"

US-Außenministerin Condoleezza Rice erwartet Verständnis von den europäischen Partnern für das Vorgehen des US-Geheimdienstes CIA "im Kampf gegen den Terrorismus". Rice betonte am Donnerstag bei einem Besuch in Brüssel, sie und ihre EU-Amtskollegen hätten "als Freunde" über den umstrittenen "Umgang mit Häftlingen" geredet. Bei dem gemeinsamen Essen am Mittwochabend habe man sich Zeit für eine ausführliche Diskussion genommen. FDP-Chef Guido Westerwelle bezichtigte die ehemaligen Bundesminister Schily und Fischer einer strafbaren Handlung wegen der Nichtanzeige einer Verschleppung und somit eines Verbrechens.

Regierung und Opposition bitten USA wegen CIA-Flügen um "Aufklärung"

Flüge in Foltergefängnisse?

Die Affäre um geheime CIA-Flüge im deutschen Luftraum mit gefangenen Terrorverdächtigen schlägt immer höhere Wellen. Politiker von Koalition und Opposition verlangten am Montag Aufklärung über die angebliche Kenntnis des früheren Bundesinnenministers Otto Schily von den Vorfällen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, bei ihrem Treffen mit US-Außenministerin Condoleezza Rice das Verhalten Washingtons im Kampf gegen den Terrorismus zu kritisieren. Nach einem Bericht der Zeitung "Washington Post" wurde Schily bereits im Mai 2004 vom ehemaligen US-Botschafter Daniel Coats über die Verschleppung eines deutschen Staatsangehörigen informiert und um Stillschweigen gebeten. Der gebürtige Libanese soll wegen einer Verwechslung mit einem Terrorverdächtigen von der CIA nach Afghanistan geflogen und dort fünf Monate lang verhört worden sein.

Deutschland soll Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention unterschreiben

Folter verhindern

Deutschland soll umgehend das Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention unterschreiben. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, sagte am Dienstag, die Einhaltung des Verbots der Folter müsse weltweit besser kontrolliert werden. Vorbeugende Mechanismen zur Verhinderung von Folter müssten gestärkt werden. Auch vermeintlich hochrangige Ziele dürften nicht zur Rechtfertigung der Folter herangezogen werden, denn dadurch werde unweigerlich der Schutz der Menschenwürde ausgehöhlt. Obwohl sich Deutschland nachdrücklich für das Zustandekommen des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention eingesetzt hatte, ist es bisher weder unterzeichnet noch ratifiziert.

Arzt aus Beratungsgremium wegen Hilfe für Folteropfer abberufen

Ärztlich-ethische Zwangslage

Der Berliner Arzt Lothar Grunau wurde als Mitglied des "Berliner Vollzugsbeirates" abberufen, nachdem er einem Folteropfer und Regimegegner geholfen hatte. Der Tamile Paramesvaran Sivabalasundaram saß im Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten in Mohabit und rechnete am 28. Juni 2004 offenbar damit, zwei Tage später abgeschoben zu werden, schreibt der "Berliner "Tagesspiegel". Der regimekritische Schauspieler, der in seinem Heimatland in einem regierungskritischen Theaterstück die Hauptrolle gespielt hatte, wollte lieber sterben, als nach Sri Lanka abgeschoben zu werden, wo er erneut mit Folterungen rechnete.

Bundestag drängt auf "rasche" Ratifizierung von Anti-Folter-Protokoll

"Selbsternannter Herr auf Erden"

Deutschland soll nach dem Willen des Bundestages rasch das internationale Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention ratifizieren. Dies "hätte innen- wie außenpolitisch eine starke Signalwirkung", heißt es in einem Koalitionsantrag, den das Parlament am Donnerstag bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und FDP verabschiedete. Der Vorstoß von FDP und PDS, die UN-Anti-Folter-Konvention unverzüglich zu ratifizieren, wurde von SPD und Grünen jedoch abgelehnt. Ziel des Ende 2002 von der UN-Generalversammlung angenommenen Protokolls ist es, den präventiven Schutz vor Folter oder erniedrigender Behandlung zu verbessern. Dazu werden die Mitgliedsstaaten zur Einrichtung unabhängiger Gremien verpflichtet, die beispielsweise Gefängnisse, Polizeiwachen, Abschiebezentren und psychiatrische Anstalten, aber auch Alten- und Pflegeheime sowie geschlossene Heime für Kinder und Jugendliche inspizieren. Amnesty International kritisierte, dass die deutsche Länderkommission "lediglich mit vier ehrenamtlich tätigen Experten" besetzt werde. Sie sei "nicht mehr als ein Feigenblatt".

Unabhängige Untersuchung der Folterskandale von Bush gefordert

USA

In einem ausführlichen Schreiben hat amnesty international (ai) den US-Präsidenten anlässlich seiner zweiten Amtseinführung an seine Worte vom 26. Juni 2003 erinnert: "Überall, wo sie vorkommt, tritt Folter die Menschenwürde mit Füßen. Wir wollen eine Welt errichten, in der Menschenrechte respektiert und durch das Gesetz geschützt werden .... Die USA bekennen sich zur Abschaffung der Folter weltweit und wir führen diesen Kampf durch unser Beispiel an."

Rumsfeld droht mit Absage seines Deutschlandbesuchs

Foltervorwürfe

US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld droht nach "Focus"-Informationen mit der Absage seiner Teilnahme an der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar. Wie das Nachrichtenmagazin am Sonntag vorab berichtete, ist die Anzeige einer US-Menschenrechtsorganisation bei der Bundesanwaltschaft gegen Rumsfeld und weitere US-Funktionäre Hintergrund der diplomatischen Attacke. Die Karlsruher Behörde könnte laut Völkerstrafgesetzbuch daraufhin wegen Foltervorwürfen im Irak gegen Rumsfeld ermitteln.

US-Menschenrechtler stellen in Karlsruhe Strafanzeige gegen Rumsfeld

Folter in Abu Ghraib

Eine US-Menschenrechtsorganisation hat bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen des Folterskandals im irakischen US-Gefängnis Abu Ghraib gestellt. Die Strafanzeige, die sich auch gegen den früheren US-Geheimdienstchef George Tenet und acht weitere Funktionäre von Militär und US-Regierung richtet, wurde am Dienstag eingereicht, wie die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke-Katrin Scheuten, sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Rundschau".

"Kämpfen, foltern, töten" - Skandal bei der Bundeswehr nicht überraschend

Menschenrechte

Noch im Mai dieses Jahres bei den skandalösen Vorkommnissen im US-Militärgefängnis Abu Ghraib in Bagdad sagte Bundesverteidigungsminister Struck: "Bundeswehrsoldaten foltern nicht". Nach Auffassung der DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft-Verband der KriegsdienstgegnerInnen) sprechen die Coesfelder Vorgänge, bei denen Bundeswehr-Rekruten u.a. mit Stromstößen gequält worden sind, eine andere Sprache! Laut Joachim Thommes, Politischer Geschäftsführer der DFG-VK, handelt es sich hierbei keineswegs um Einzelfälle. "Die nun - und nur durch Zufall - bekannt gewordenen Vorgänge sind lediglich die Spitze eines Eisbergs", konstatiert Thommes.

Zeuge: Daschner setzte Folterdrohung gegen Meinung von Kollegen durch

Unzumutbar

Im Frankfurter Folterprozess hat ein Zeuge den angeklagten ehemaligen Polizei-Vizepräsidenten der Stadt, Wolfgang Daschner, schwer belastet. Der damals zuständige Polizeiführer in dem Entführungsfall berichtete am Montag vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Daschner habe sich mit seiner Anweisung, dem Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler unter ärztlicher Aufsicht Schmerzen zuzufügen, über rechtliche Bedenken von Kollegen und ein alternatives Handlungskonzept hinweggesetzt. Daschner ist wegen Verleitung zur Nötigung angeklagt.