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Scharfe Ablehnung für Trittins Atom-Ausstiegsgesetz

"Experiment mit SuperGAU"

Bei der heutigen Anhörung im Bonner Umweltministerium ist der von Bundesminister Trittin vorgelegte Entwurf für ein Gesetz "zur geordneten Beendigung zur Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" auf scharfe Kritik gestoßen. "Es ist schlicht unverantwortlich, eine Regellaufzeit von 32 Jahren für Atomkraftwerke zu garantieren und das Experiment mit einem möglichen SuperGAU in Deutschland zu wagen," kritisierte der Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Hubert Weinzierl.

Nach der vorgesehenen Neufassung des Atomgesetzes soll während der Restlaufzeiten der 19 deutschen AKWs nochmals genau so viel Atomstrom produziert werden wie seit Inbetriebnahme des ersten Reaktors im Jahre 1968 bis heute. Dabei geht nach Auskunft des DNR aus der deutschen und amerikanischen Risikostudie über mögliche Atomunfälle hervor, dass statistisch gesehen alle 25 Jahre in einem der 400 Atomkraftwerke weltweit ein SuperGAU eintreten kann.

Die Nutzung der Atomenergie sei neben den Risiken beim Betrieb auch wegen der erheblichen Risiken bei der Gewinnung, der Herstellung, dem Transport und der Aufbereitung von Atombrennstoffen nicht länger verantwortbar. Ein sicheres Endlager für Atomabfälle gibt es weltweit immer noch nicht.

Die Wiederaufbereitung radioaktiver Reststoffe und Abfälle sollte bisher die vom Atomgesetz verlangte "schadlose Entsorgung" übernehmen. Obwohl dieses Konzept gescheitert sei, bleibt diese Entsorgung bis zum 1.7.2005 aufrechterhalten, kritisierte der DNR. Danach soll der Bau von Zwischenlagern an den Kraftwerksstandorten den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke sichern helfen. Die Risiken der Freisetzung von Radioaktivität in allen Kraftwerksstandorten in Deutschland würden dadurch geradezu zwangsläufig erhöht.

Die Abhängigkeit der Bundesregierung von den Energiekonzernen werde vor allem bei der Haftpflichtbegrenzung für Atomkraftwerke deutlich. Nach der von der Prognos-AG Anfang der 90er Jahre für das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Studie zur Bewertung der Schäden durch einen SuperGAU würden im Katastrophenfall Personen- und Sachschäden von bis zu 10 Billionen DM anfallen.

Die bislang geltende Deckungsvorsorge gegen die Auswirkungen großer Störfälle soll zwar von 0,5 auf 5 Milliarden DM erhöht werden. Eine wirksame Verbesserung des Opferschutzes ist nach Ansicht von Umwelt- und Ärzteverbänden damit aber angesichts der möglichen Schadenshöhe nicht gegeben. Auch die erhöhte Deckungsvorsorge deckt weniger als 0,1 % der möglichen Schäden ab.

"Es ist höchste Zeit, dass die Energiekonzerne die volle Betriebshaftpflicht ohne jegliche Begrenzung und damit deutlich höhere Versicherungsprämien übernehmen müssen," betonte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Nach vorliegenden versicherungsmathematischen Berechnungen würde die Aufbringung der deutlich höheren Versicherungsprämien für die Betreiber der Atomkraftwerke die Kosten für den Atomstrom in den Bereich von etwa DM 1/kWh bringen.