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Nach Abschiebung aus Deutschland droht die Hinrichtung in Indien

Flüchtlingspolitik

Pro Asyl hat in einem dringenden Appell die Bundesregierung, den Bundespräsidenten Johannes Rau und die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses Christa Nickels aufgefordert, alle politischen und diplomatischen Initiativen zu ergreifen, um die drohende Todesstrafe von Professor Davinder Pal Singh Bhullar abzuwenden. Dem indischen Staatsbürger droht nach seiner Zurückweisung aus Deutschland die Hinrichtung in Indien. Nach Kenntnis von Pro Asyl ist dies der erste Fall, in dem einem Flüchtling, der wegen einer fehlerhaften Asylentscheidung von Deutschland zurückgewiesen wurde, die Todesstrafe droht.

Auf dramatische Weise zeige der Fall des Herrn Singh Bhullar die strukturellen Mängel des bundesdeutschen Flughafenverfahrens. Entscheidungen über Leben und Tod könnten nicht in Schnellverfahren unter haftähnlichen Bedingungen gefällt werden.

Professor Davinder Pal Singh Bhullar, indischer Staatsbürger und Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Sikh, stellte am 17. Dezember 1994 am Frankfurter Flughafen einen Asylantrag. Aus Angst, die deutschen Behörden könnten die indischen Behörden informieren, gab er zunächst eine falsche Identität an. Am 21. Dezember 1994 wurde der Asylantrag im Rahmen des Flughafenverfahrens vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.

Am 28. Dezember 1994 erreichte den Prozessbevollmächtigten eine schriftliche Erklärung von Herrn Singh Bhullar, in der er seine wahre Identität preisgab und seine Verfolgungsgeschichte detailliert darstellte. Darin gab er u.a. an, aufgrund seiner führenden Rolle in der Khalistan-Liberation-Force (KLF) und in der Sikh Student Federation (SSF) seit 1983 mehrmals inhaftiert, misshandelt und gefoltert worden zu sein. Nachdem er erfahren hatte, dass sein Vater und sein Onkel offensichtlich von der Polizei ermordet worden sind, floh er 1994 schließlich nach Deutschland.

Die von Professor Singh Bhullars Rechtsanwalt eingelegten Rechtsmittel gegen die Entscheidung - darunter auch zwei Verfassungsbeschwerden – sowie mehrere Anträge auf Abänderung der Entscheidungen blieben ohne Erfolg. Mit seinem Beschluss vom 5. Januar 1995 wertete das VG Frankfurt Herrn Singh Bhullars Vorbringen als konstruiert und als insgesamt unglaubhaft. Herr Singh Bhullar wurde am 18. Januar 1995 nach Neu Delhi zurückgewiesen. Dort wurde er noch am Flughafen polizeilich verhört und anschließend in Haft genommen. Erst im Oktober 1997 stellte das Verwaltungsgericht Frankfurt Abschiebungshindernisse aufgrund einer individuell-konkreten Foltergefahr wegen seiner Religionszugehörigkeit und möglicher Todesstrafe für Herrn Singh Bhullar fest.

Nach 6jähriger Haft wurde Professor Singh Bhullar im August 2001 in Indien wegen angeblicher Beteiligung an einem Bombenanschlag zum Tode verurteilt. Der Vorsitzende Richter des Supreme Court plädierte jedoch in einem Minderheitenvotum auf Freispruch, da er Professor Singh Bhullars „Geständnis“ als nicht ausreichend untermauert sah. Zudem widerrief Herr Singh Bhullar sein „Geständnis“, das nach eigenen Angaben unter Folter von ihm erpresst worden war. Im Rahmen eines Berufungsverfahrens sprachen sich am 17. Dezember 2002 dennoch erneut zwei der drei Richter für die Todesstrafe für Herrn Singh Bhullar aus. Damit steht nun einer Vollstreckung des Todesurteils nichts mehr entgegen.

Pro Asyl fürchtet um das Leben von Herrn Singh Bhullar, der aufgrund von Mängeln im Asylverfahren von deutschen Behörden der möglichen Gefahr der Todesstrafe in Indien ausgesetzt worden ist. PRO ASYL appelliert an die deutsche Bundesregierung und den Bundespräsidenten, sich gegenüber dem indischen Präsidenten dafür einzusetzen, dass von einer Vollstreckung des Todesurteils bei Professor Singh Bhullar abgesehen wird.