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Auch Pannen in der Fahrradmitnahme sind Mängel - Bahn soll haften

Fahrrad und Bahn

Wenn es im Fernverkehr der Deutschen Bahn zu Pannen oder Ausfällen kommt, ist das Unternehmen inzwischen recht kulant und erstattet die Mängel durch Reisegutscheine. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) rät Kunden, auch für Schwierigkeiten und Pannen bei der Fahrradmitnahme finanziellen Ausgleich zu fordern. Zu den möglichen Mängeln bei Reisen mit dem Fahrrad zählt der ADFC beispielsweise: Der Zug hat kein Fahrradabteil, obwohl es im Fahrplan vermerkt ist oder man am Schalter diese Auskunft erhalten hat.

Andere Mängelbeispiele sind: Die Plätze im Fahrradabteil sind belegt, obwohl man reserviert hat oder man am Schalter eine Fahrradkarte für den Zug lösen konnte. Oder der Anschlusszug, in dem das Fahrrad Platz gefunden hätte, ist aufgrund von Verspätung weg. Der nächst mögliche Zug besitzt jedoch kein Fahrradabteil oder fährt erst am nächsten Tag.

Die Bahn braucht per Gesetz - im Unterschied zu jedem Händler - für Mängel, und seien sie noch so gravierend, so gut wie keine Haftung zu übernehmen. Wer sich zu Recht beschwert, hat trotzdem nur in wenigen Fällen einen verbrieften Anspruch auf Entschädigung. Bislang beruhen etwaige Erstattungen der Bahn auf Kulanz. Ist ein Radfahrer von einer Panne betroffen, sollte er bei der Bahn entsprechende Entschädigungen einfordern, so der ADFC. Kunden können sich danach richten, was die Bahn in anderen Fällen gezahlt hat. Eine Übersicht über mögliche Erstattungen im Fernverkehr hat die Verbraucher-Zentrale NRW zusammengestellt.