Gericht bestätigt Verbot von Telefon-Spamming
Unseriöse 0190-Masche bleibt verboten
Bei der RegTP waren Beschwerden über auch in der Nacht teilweise 70- bis 80mal wiederholte Anrufe dieser Art eingegangen. Die Behörde untersagte der niederländischen Firma daraufhin unaufgeforderte Anrufe dieser Art, sofern nicht dauerhafte Geschäftsbeziehungen mit dem Angerufenen bestehen oder dieser dem Anruf von vornherein zugestimmt hat. Hiergegen hatte die Firma im einstweiligen Rechtsschutz das Verwaltungsgericht Köln angerufen.
Das Gericht lehnte diesen Antrag am 19. Mai ab. Das Interesse der Firma an der Fortführung ihres Geschäftsmodells wiege weniger schwer als das allgemeine Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz, argumentierten die Richter. Der Verbraucher müsse vor solchen Anrufen, bei denen der eigentliche Anrufer in der Anrufkennung nicht auftauche, vorläufig geschützt werden. Endgültig wird das Gericht erst im Hauptsacheverfahren entscheiden. Die Firma kann im Eilverfahren noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster erheben. Die Chancen stehen allerdings schlecht - zu offensichtlich ist die Illegalität solchen Telefon-Spammings.
VG Köln, Beschluss vom 19.05.2004, 11 L 801/04