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Neues Signaturgesetz in Kraft

E-Commerce

Das "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften" ist heute in Kraft getreten. Das neue Gesetz ermöglicht als Umsetzung einer EU-Richtlinie den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen und damit sicheren Datenverkehr und die Identifizierbarkeit des Kommunikationspartners. Dadurch wurde das Signaturgesetz von 1997 abgelöst. `Deutschland `_ war mit diesem Gesetz Vorreiter gewesen, wegen der hohen Sicherheitsanforderungen und dem damit verbundenen Aufwand konnte sich die digitale Signatur aber nicht durchsetzen. Die Neuregelung definiert die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Die erforderliche Anpassung der Formvorschriften insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll rasch folgen. Der entsprechende Regierungsentwurf wird derzeit im Bundesrat beraten.

Parallel zum Signaturgesetz wird die neue Signaturverordnung vorbereitet. Das Bundeswirtschaftsministerium strebt eine Verabschiedung im Herbst an.

Am 22-05-2001

Illegale Kundenprofile

Bei den in Deutschland angebotenen Kundenkarten gibt es flächendeckende Verstöße gegen den Datenschutz. Dies ist das Ergebnis einer am Montag vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Studie. So sammeln fast alle Kundenbindungssysteme mehr Daten über den Kunden, als für das Durchführen des Bonusprogramms notwendig ist. vzbv-Vorstand Edda Müller rief die Unternehmen zu einem "Wettbewerb für mehr Verbraucherschutz und Datenschutz bei den Kundenkarten" auf. "Millionen von Verbrauchern erweisen dem Handel mit dem Erwerb von Kundenkarten ihr Vertrauen - dieses Vertrauen darf nicht durch einen dürftigen Datenschutz mit Füßen getreten werden", sagte Müller. Zu den häufigsten Verstößen zählen das Sammeln von Daten über die gekauften Produkte, eine fehlende Information der Verbraucher über ihre Datenschutzrechte und unzureichende Einwilligungserklärungen über die Verwendung der Daten.

Mit der Untersuchung hatte der vzbv das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein beauftragt. Die Ergebnisse sind aus Sicht des vzbv höchst bedenklich: "Die Unerfahrenheit der Verbraucher in Sachen Datenschutz wird von einigen Firmen schamlos ausgenutzt", so Müller. Sie rief die Unternehmen dazu auf, schnell und umfassend Konsequenzen zu ziehen. "Wer für seine Kundenprofile speichern will, wenn ein Kunde Schmerzmittel, Kondome oder Diätprodukte kauft, der soll es offen sagen - oder sein lassen." Der vzbv sei bereit, mit Unternehmen und den Datenschutzbehörden Strategien für verbraucherfreundliche Kundenkarten zu erarbeiten. Fast alle Kundenkarten verstießen gegen eine oder mehrere grundlegende Datenschutzbestimmungen.

Schon beim Beantragen der Kundenkarten werden Daten erhoben, die für das Bonusprogramm überhaupt nicht notwendig sind - die aber für das Erstellen detaillierter Kundenprofile für die Unternehmen umso wertvoller sind. Hierzu zählen das vollständige Geburtsdatum, die Telefonnummer, eMail-Adresse oder Angaben zu Einkommen, Beruf und Interessen. Dass es auch anders geht, beweisen einige City Cards wie die Pforzheim City Card, die Dortmunder evivo Card oder die SÜCard aus Coburg.

Auch beim Bezahlen mit der Kundenkarte werden häufig mehr Daten erhoben, als erforderlich, ohne dass der Kunde über eine Einwilligung die Möglichkeit hat, dem zu widersprechen. Zu erfassen, wie viel der Kunde ausgegeben hat, ist für das Funktionieren der Bonussysteme notwendig. Zu speichern, was der Kunde gekauft hat, bedeutet dagegen einen unzulässigen Schritt zum gläsernen Verbraucher, solange dieser nicht im einzelnen hierüber informiert wird und sein Einverständnis gibt.

Die Verbraucher müssen zudem die Möglichkeit haben, der Nutzung und Weiterverwendung ihrer Daten aus freien Stücken zuzustimmen. Sowohl das Bonusprogramm Vodafone Stars als auch das Programm S-Points der Sparkassen Wuppertal, Essen und Bonn machen dagegen die Teilnahme der Kunden an dem Bonussystem von seiner Einwilligung in die Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbe- und Marktforschungszwecken abhängig, berichten die Verbraucherschützer. "Von einer freiwilligen Einwilligung kann hier keine Rede mehr sein."

Unerlässlich sei es auch, die Verbraucher über ihre Datenschutzrechte und die Teilnahmebedingungen an den Bonusprogrammen zu informieren. Durch besondere Intransparenz zeichne sich beispielsweise Happy Digits aus, so der vzbv: So lägen dem Antragsformular von Happy Digits keine Teilnahmebedingungen bei, es erfolge lediglich der Hinweis, dass die Teilnahmebedingungen mit dem Versand der Karte zugestellt würden oder per Faxabruf angefordert werden könnten. Auch das Internet-Anmeldeformular von S-Points enthalt keinen Link auf die Teilnahmebedingungen, und diese seien auf den Webseiten des S-Points-Programms nur schwer zugänglich.

Die fehlende Transparenz bei den Teilnahmebedingungen von Happy Digits ist nach Ansicht des Verbraucherverbandes vor dem Hintergrund der Erfahrungen zu sehen, die das Unternehmen mit einer besonders verbraucherfreundlichen Regelung auf einem anderen Feld machen musste. Dabei ging es um die Einwilligung der Verbraucher zur Nutzung der Kundendaten für Werbezwecke. Nach Kritik von Datenschützern führte Happy Digits auf dem Antragsformular eine "Ankreuzlösung" ein - nur wer ausdrücklich zustimmte, dessen Daten durften weiterverwendet werden. All dies offenbar in der Hoffnung, die anderen Karteninhaber würden dem Positivbeispiel folgen. Als Happy Digits jedoch mit seiner verbraucherfreundlichen Lösung allein blieb, kehrte das Unternehmen wieder zur alten "Auskreuzlösung" zurück - wer gegen eine Nutzung seiner Daten ist, muss das jetzt ausdrücklich erklären.

Diesen Mechanismus will der vzbv jetzt umkehren. "Ein umfassender Daten- und Verbraucherschutz muss zum Gütesiegel für Kundenkarten werden", so Edda Müller. "Deshalb brauchen wir branchenweit verbindliche Standards."

Der vzbv und das ULD lobten die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen und des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE) bei der Erstellung der Studie. Die Studie verstehe sich nicht nur als Kritik an der bestehenden Praxis sondern auch als Fundus für Verbesserungsideen im Sinne der Verbraucher.

Die unter dem Titel "Kundenbindungssysteme und Datenschutz" - als Kurzzusammenfassung auch online - veröffentlichte Studie war von Juni bis November 2003 vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) im Auftrag des vzbv erstellt worden. Hintergrund ist die enorme Popularität von Kundenkarten, mit denen immer mehr Unternehmen versuchen, Verbraucher an sich zu binden. Allein der Marktführer bei den Kundenkarten, die Payback-Karte, steckt bei 22,5 Millionen Kunden im Portemonnaie. Die Verbraucher erhalten bei einem bestimmten Umsatz Rabatte oder Prämien. Im Gegenzug sollen die Karten die Kunden an einzelne Unternehmen binden und den Unternehmen die Marktforschung durch das Erstellen von Kundenprofilen erleichtern. Zu den untersuchten Kundenkarten zählen unter anderem Payback, Happy Digits, Lufthansa Miles & More, Webmiles, Vodafone-Starts, zahlreiche City Cards, Shell ClubSmart, Bahn Comfort und Apothekenkarten.

Am 01-12-2003

Datenschutz

Telefonkunden müssen sich jetzt entscheiden, ob sie der Invers-Telefonauskunft "Name zur Rufnummer", mit der die Nutzung und Weitergabe ihrer gespeicherten Teilnehmerdaten möglich wird, widersprechen wollen. Die vierwöchige Widerspruchsfrist dazu läuft jetzt ab. Zwar ist der Widerspruch auch später noch möglich, die Daten könnten dann aber bereits veröffentlicht sein. Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin, der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen warnt davor, dass vielen Verbrauchern ihr Widerspruchsrecht gar nicht bekannt sei - trotz Aufklärung durch Verbraucherverbände, Verbraucherministerium und Bundesdatenschutzbeauftragten. Denn der Hinweis erscheine nur kleingedruckt auf der Telefonrechung als "Wichtiger Hinweis zur Auskunft über Ihren Namen und Ihre Anschrift".

Angesichts steigender Werbebelästigungen und florierendem Adresshandel müsse jede zusätzliche Datenweitergabe dringend überdacht werden, so Höfken. Die Adressdaten der Inverssuche könnten zum Beispiel für Werbeansprachen von Kunden in einzelnen Stadtgebieten verwendet und damit Werbepost gezielter adressiert werden. Auch die Bekanntgabe der Handynummer in Kontaktbörsen und Chatrooms im Internet könne demnächst unangenehme Folgen haben, wenn statt des telefonischen Flirts ein echter Besuch vor der Tür stehe.

Mit der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes war auf Druck von CDU/CSU und FDP im Vermittlungsverfahren die so genannte Inverssuche seit Juli möglich geworden. So kann mit Hilfe der Telefonnummer bei der Telefonauskunft künftig Name und Adresse des Nummerninhabers ermittelt werden.

Am 07-09-2004

Überwachung

In naher Zukunft sollen in Kinos Nachtsichtgeräte verwendet werden, um das unerlaubte Aufnehmen von Kinofilmen zu unterbinden. Dies bestätigte am Freitag der Verband der Filmverleiher nach Anfrage durch ngo-online. Die Überlegungen der Kinobetreiber sind mit der Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" verknüpft. Deren Inititiator ist der Zusammenschluß der Filmwirtschaft ZKM (Zukunft Kino Media GMBH). Von der Geschäftsführung der ZKM hieß es, es würde zur Zeit die Anschaffung von 600 tragbaren Nachtsichtgeräten erwogen. Stop1984.com, eine private Organisation gegen Überwachung, empfahl den vorläufigen Boykott von Kinobesuchen, bis nähere Details geklärt seien.

Die ZKM erklärte, der Einsatz der Geräte solle "in unregelmäßigen Intervallen", "punktuell" und bei "begründeten Verdachtsmomenten" erfolgen. Die Geschäftsführerin der ZKM Elke Esser sagte, die "Sicherung im Kino" sei "enorm wichtig". "Wir müssen einfach einen Beitrag dazu leisten, dass beispielsweise der deutsche Ton nicht im Kino aufgenommen werden kann." Daher hätten sich mehrere Kinos zusammengeschlossen und prüften die Bestellungen der 600 Geräte. Absolut oberste Priorität habe dabei aber, "dass das Kino nicht zum Hochsicherheitstrakt" werde, denn der Filmgenuss stehe im Vordergrund. Aus diesem Grund müsse bei einem Einsatz der Nachtsichtgeräte gewährleistet sein, dass der Kinobesucher sich nicht in seiner Intimsphäre gestört fühle.

Bettina Winsemann, Pressesprecherin von stop1984.com sagte: "Das Publikum in dunklen Kinosälen zu überwachen ist wohl das Absurdeste, was der Filmwirtschaft im Rahmen ihrer Kampagne gegen unbescholtene Bürger einfallen konnte." Abgesehen davon, dass hier "einmal mehr" der Kunde unter Generalverdacht gestellt werde, sei der Genuss eines Filmes "in der Gewissheit ständig beobachtet zu werden" unvorstellbar. "Wir empfinden diese Unverschämtheit der Filmindustrie als unakzeptablen Eingriff in unsere Intimsphäre. Der Kinobesucher ist doch kein Freiwild für Voyeure."

In einem offenen Brief forderte stop1984.com den Verband der Filmverleiher auf mitzuteilen, ob und welche Kinobetreiber weiterhin überwachungsfreie Filmvorführungen garantierten. Auch viele Einzelpersonen hätten sich mittlerweile mit ähnlichem Wortlaut an den Verband gewandt. Bis eine Antwort des Verbandes einginge, rät stop1984.com seinen Mitgliedern von jeglichen Kinobesuchen Abstand zu nehmen, beziehungsweise sich vor einem Kinobesuch vom Kinobetreiber bestätigen zu lassen, dass während der Vorstellung keine Nachtsichtgeräteüberwachung stattfindet.

Die Anti-Überwachungsorganisation berichtete auch von radikaleren Ansätzen, die bereits "von aufgebrachten Kunden der Filmindustrie" auf Internet-Mailinglisten diskutiert würden. Dort werde empfohlen, bei Filmbeginn mit einem Blitzlicht in Richtung Leinwand zu blitzen. Der grelle Blitz würde nicht nur den Überwacher für einige Zeit blenden, sondern eventuell sogar die äußerst lichtempfindliche Technik des Überwachungsgerätes ausschalten. Stop1984 distanzierte sich von diesen Vorschlägen ausdrücklich. Der Boykott sei ein "faires und wirksames Mittel um gegen die Einschränkung der Privatsphäre in Kinos zu protestieren."

Am 06-05-2005

Gegen Korruption

Ab dem nächsten Jahr gibt es weniger Geheimniskrämerei bei den deutschen Bundesbehörden: Der Bundesrat hat am Freitag das Informationsfreiheitsgesetz passieren lassen. Künftig wird es damit möglich sein, Behörden-Akten einzusehen, ohne vorher ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Eine Ablehnung der Akteneinsicht muss begründet werden und ist nur ausnahmsweise möglich, beispielsweise wenn das Bekanntwerden der Informationen die Sicherheit des Landes gefährden würde oder es um laufende Verwaltungsverfahren geht.

Das Informationsrecht ist ebenfalls stark eingeschränkt, wenn es um personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse geht. Informationsfreiheits- und Datenschutzbeauftragte begrüßten das Gesetz ebenso wie Journalistenverbände, Bürgerrechtsorganisationen und die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International . Die den Bundesrat dominierende CDU/CSU war zwar gegen das Gesetz. Weil sich aber die von der FDP mitregierten Länder dem Einspruch der Union nicht anschlossen, kam die zur Blockade des Gesetzes nötige Mehrheit nicht zustande.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) führt für die öffentlichen Stellen des Bundes ein allgemeines Informationszugangsrecht ein. Jeder Bürger kann danach Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien dieser Unterlagen beantragen. Eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich. Vielmehr ist die Behörde in der Begründungspflicht, falls sie glaubt, die begehrten Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln - etwa Datenschutz oder Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - nicht freigeben zu können.

Am 3. Juni war das Gesetz vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen worden. Hätte der Bundesrat heute den Vermittlungsausschuss angerufen, wie von der Union beabsichtigt, hätte dies wegen der vorgesehenen Bundestagswahl aus Zeitgründen das Ende des Reformprojekts bedeutet. Die FDP verhinderte diese Blockade, indem sie in den schwarz-gelb regierten Ländern für den entscheidenden Antrag eine Stimmenthaltung durchsetzte.

Die Journalistenorganisationen Netzwerk Recherche, Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland sowie die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union bezeichneten die Einführung des Gesetzes als notwendig und überfällig. Der DJV-Vorsitzende Michael Konken zeigte sich erleichtert, dass das Gesetz "nicht wahltaktischen Manövern zum Opfer gefallen ist". "Das IFG bietet für hintergründigen und fundierten Journalismus ein wichtiges Instrument der Informationsbeschaffung", freute sich auch Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche.

Er hätte sich aber ein mutigeres Gesetz gewünscht: "Leider zeigt der lange Katalog der Ausnahmen vom Transparenzgebot, wie erbittert der Widerstand aus der Verwaltung gewesen ist." Auf Druck der Ministerialbürokratie seien zum Schutz öffentlicher Belange etliche Klauseln in das Gesetz aufgenommen worden, die eine Informationsverweigerung zulassen, etwa bei fiskalischen Belangen oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.

Die Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bezeichneten das Informationsfreiheitsgesetz als "weitere wichtige Bedingung für die demokratische Informationsgesellschaft", auch wenn der Gesetzgeber das neue Informationsrecht stärker eingeschränkt habe als von den Datenschutzbeauftragten gefordert. "Die öffentlichen Stellen des Bundes sind nun gefordert, bei der Anwendung des Gesetzes vom Grundsatz der Informationsfreiheit auszugehen und die Einschränkungen restriktiv auszulegen, um den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen der Verwaltung gerecht zu werden," sagte Bettina Sokol, die nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsbeauftragte und derzeitige Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft.

Die Datenschützer nannten die Entscheidung des Bundesrates "ein klares Signal für die Bundesländer, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben". Sie sollten nun zügig den Zugang auch zu den bei ihnen und den Gemeinden vorhandenen Verwaltungsinformationen eröffnen, "damit die Bundesrepublik Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich nicht mehr das Schlusslicht in punkto Transparenz bildet".

Landes-Informationsfreiheitsgesetze gibt es bereits in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Weil der unionsdominierte Bundesrat sonst hätte zustimmen müssen und nicht nur ein Einspruchsrecht gehabt hätte, hatte Rot-Grün den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Bundesbehörden beschränkt.

Nach Ansicht von Transparency International ist das Gesetz ein "wichtiges Instrument der Korruptionsprävention": "Wer mit öffentlicher Kontrolle rechnen muss, wird vor Machtmissbrauch eher zurückschrecken", sagte der Vorsitzende der deutschen Sektion, Hansjörg Elshorst. Es sei deshalb wichtig, das Gesetz jetzt bekannt zu machen und für seine Nutzung zu werben.

Christoph Bruch von der Humanistischen Union verwies darauf, dass die Informationsfreiheit in vielen anderen Ländern Verfassungsrang habe. "Deutschland hat sich dagegen schon mit einer einfachgesetzlichen Regelung überaus schwer getan", so Bruch. Kritisch bewertete er die Gestaltung der Antwortfristen: "Mit der Einführung einer Soll-Bestimmung statt verbindlicher Fristen besteht die Gefahr, dass eine kooperationsunwillige Verwaltung die Antwort auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt."

Frühere Versuche, ein IFG auf Bundesebene einzuführen, waren stets gescheitert, obwohl das Reformprojekt 1998 und erneut 2002 in die rot-grünen Koalitionsvereinbarungen aufgenommen worden war. Ein Aktionsbündnis aus Netzwerk Recherche, DJV, dju, Transparency International und Humanistischer Union hatte daraufhin im April 2004 einen eigenen Gesetzentwurf an Bundestagspräsident Thierse übergeben und an alle Abgeordneten verschickt.

Am 08-07-2005

Gegen Software-Patente und Daten-Übermittlung

Das Europäische Parlament ist am Montagabend mit dem zum zweiten Mal vergebenen Positiv-Preis der österreichischen "Big Brother Awards" ausgezeichnet worden. Das EU-Parlament erhielt den Preis "Defensor Libertatis" für das Engagement und den Mut der Abgeordneten, die "trotz geballter Lobbymacht" geschlossen gegen den Entwurf von Richtlinien zur Patentierbarkeit von Software und gegen eine Weitergabe der Daten von Flugpassagieren an die USA auftraten.

Am Beispiel der im Parlament letztlich mit überwältigender Mehrheit abgelehnten "Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" habe sich gezeigt, dass die Parlamentarier sehr wohl auf die Argumente der Bürger hörten, so die Jury in ihrer Nominierungs-Begründung. Das Parlament habe diese Richtlinie zur Patentierbarkeit von Software trotz des Lobbyings von Großkonzernen wie Daimler Chrysler, Philips, Siemens und anderen sowie gegen den Ministerrat abgelehnt.

"Für die in der Überzahl aus kleinen und mittleren Betrieben bestehende europäische Softwareindustrie und Millionen freier Programmierer hätten EU-weit gültige Patentierbarkeit von Softwarelösungen zu Lizenzierungszwang bzw. Entwicklungsverbot und letztlich zu vollständiger Gängelung durch die Riesen der europäischen Auto- und Elektronikindustrie geführt", heißt es in der Begründung. Als Beispiel für die Probleme von Software-Patenten nannte die Jury die bereits erteilten Patente auf den "Downloadbalken" oder das "Internet-Einkaufswagerl".

Im Fall der Flugdatenweitergabe, dem automatischen Übermitteln der Passagierdaten und 40 weiterer Datenfelder an die US-Behörden, verhinderte das Parlament ebenfalls eine EU-Richtlinie.

Die Jury äußerte die Hoffnung, dass die Parlamentarier auch dem "immensen Druck" standhalten werden, der derzeit im Ministerrat für eine "Überwachungsunion Europa" ausgeübt werde, um alle Telekommunikationsunternehmen EU-weit zu verpflichten, eine Telefon- und Internet-Verbindungsdaten langfristig zu speichern.

Die "Big Brother Awards" sind eigentlich ein Negativ-Preis für Personen und Institutionen, "die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen". Er wird in 14 europäischen Ländern sowie in Japan, Australien und den USA verliehen. In Deutschland erhielt in diesem Jahr beispielsweise Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) den "Lifetime Award" für sein "Lebenswerk", "nämlich für den Ausbau des deutschen und europäischen Überwachungssystems auf Kosten der Bürger- und Freiheitsrechte und für seine hartnäckigen Bemühungen um die Aushöhlung des Datenschutzes unter dem Deckmantel von Sicherheit und Terrorbekämpfung".

Am 08-11-2005

"Informationelle Fremdbestimmung"

Als "Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) die Pläne der Europäischen Kommission zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten bezeichnet. Eine demokratische Gesellschaft zeichne sich dadurch aus, dass nicht der Staat die Bürger, sondern die Bürger den Staat kontrollierten, sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Das gelte im digitalen Zeitalter insbesondere für den Datenschutz.

Die Verbraucherschützer forderten die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Bundesregierung auf, den Richtlinien-Entwurf komplett zurückzunehmen. In der kommenden Woche debattiert das Europaparlament den Entwurf. Am Donnerstag übergaben über 20 Organisationen von Bürgern, Freiberuflern und Unternehmen haben dem Europäischen Parlament eine "Gemeinsame Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung", in dem sie sich ebenfalls gegen die Überwachungs-Pläne aussprechen. .. contents:: Datenschutz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnete den Richtlinienvorschlag als weder erforderlich noch verhältnismäßig. "Die Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten ohne Einwilligung der Betroffenen ist ein Beitrag zur flächendeckenden Überwachung der Nutzer digitaler Kommunikation", sagte Müller. Der Richtlinienvorschlag berge die Gefahr, dass sich die Europäische Union beim Datenschutz vom Leitbild des mündigen Verbrauchers, der über Umfang und Dauer der Speicherung von persönlichen Daten selbst entscheidet, verabschiede. "Aus der informationellen Selbstbestimmung wird langsam aber sicher eine informationelle Fremdbestimmung", bewertet Müller die zunehmende Daten-Sammelwut.

Datenschutzbeauftragter: Hemmungen fallen gelassen

Ähnlich äußerte sich auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Peter Zimmermann bei der Vorstellung des 26. Jahresberichts. Unter Hinweis auf eine tatsächliche oder vermeintliche Gefährdung der inneren Sicherheit würden viele Hemmungen fallen gelassen, die noch vor Jahre für einen vernünftigen Ausgleich der Sicherheitsbelange mit den Bürgerrechten gesorgt hätten.

Die Verbraucherschützer vom vzbv warnten zudem davor, durch eine weitgehende Vorratsspeicherung höchstpersönlicher Verbindungs- und Bewegungsdaten ohne konkreten Verdachtsfall die Vertrauensbasis zwischen Anbietern und Kunden von Telekommunikationsdiensten zu beschädigen. "Persönliche, verbindungsbezogene Daten dürfen nur zweckgebunden genutzt werden und müssen zeitnah gelöscht werden", forderte vzbv-Chefin Müller. Nur in begründeten Einzelfällen dürften diese einer strafrechtlichen Verfolgung zugänglich gemacht werden.

Datenspeicherung als Freiheitsverlust

Die Kehrseite jeder vorsorglichen Datenerfassung, -speicherung und -weiterverarbeitung bedeutet nach Ansicht des vzbv ein Stück Autonomie- und Freiheitsverlust für Bürger und Verbraucher. "Eine Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat verstößt gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz", sagte Müller. Daten dürften ohne Einwilligung der Betroffenen nur gespeichert werden, wenn und soweit dies zu einem bestimmten, gesetzlich zugelassenen Zweck erforderlich sei.

Eine Vorratsdatenspeicherung unter "strenger Berücksichtigung des Datenschutzes", wie sie von ihren Befürwortern gefordert werde, sei ein Widerspruch in sich. Auch sei es nicht ausreichend, die Zugriffsberechtigung, Verwendung und Weitergabe von Daten zu regulieren. Der Datenschutz beginne nicht erst bei der Verwendung von Daten, sondern bereits bei ihrer Erfassung und Speicherung.

Erklärung gegen "größte Gefahr für Recht auf selbstbestimmtes und privates Leben"

Am Donnerstag übergab ein Bündnis von mehr als 20 Organisationen, darunter beispielsweise die Humanistische Union und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, dem Europaparlament eine Erklärung gegen den Richtlinen-Entwurf. Sie warnten, dass die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers "die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben darstellen könnten". Sie forderten, alle Vorhaben zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sofort aufzugeben.

Eine Vorratsdatenspeicherung greife massiv in die Privatsphäre ein. Sie beeinträchtige alle Aktivitäten, die Vertraulichkeit erforderten - etwa von Ärzten oder Journalisten ebenso wie politische Betätigungen. Sie verhindere zudem Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie sei unnötig und könne von Kriminellen leicht umgangen werden.

Richtlinen-Entwurf: Alles bis zu zwei Jahren gespeichert

Der Vorschlag für eine europäische Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist sehr weitgehend. Sein Geltungsbereich erfasst alle Daten von Telefon, Handy und Internet. Gespeichert werden sollen die jeweilige Verbindungsnummer, die Namen der an der Verbindung beteiligten Personen, deren Adressen, ihre Standorte einschließlich der sich hieraus ergebenden Bewegungsprofile sowie das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Verbindung. Der Richtlinienvorschlag sieht eine obligatorische, verdachtsunabhängige Speicherung von einem Jahr für Telekommunikationsdaten und von sechs Monaten für Internetdaten vor.

Nach dem Willen des Ministerrates soll die Speicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten sogar sechs bis 24 Monate betragen. Bisher dürfen deutsche Telekommunikations-Unternehmen nur abrechnungsrelevante Verbindungsdaten speichern, nicht aber z.B. Daten über den Standort von Mobiltelefonen oder über die Nutzung von E-Mail und Internet.

Am 09-12-2005

Sanitäter, Journalisten und Handwerker durchleuchtet

Das Akkreditierungsverfahren zur Fußball-Weltmeisterschaft ist nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert wegen schwerwiegender Rechtsverstöße illegal. Für die Durchleuchtung von Sanitätern, Journalisten und Handwerkern durch Polizei und Verfassungsschutz gebe es keine Rechtsgrundlage. Auch die "Einwilligung" zur Sicherheits-Überprüfung helfe nicht, so Weichert. Denn einerseits erfolge sie nicht freiwillig, und andererseits sei überhaupt nicht sichergestellt, dass sie vom Überprüften ausgehe - denn sie erfolge nur durch einen nicht verifizierten Klick auf der Internet-Seite des WM-Organisationskomitees. Zudem seien die Überprüfung nicht verhältnismäßig und Rechtsschutz und Auskunft an die Überprüften nicht sichergestellt.

Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), wandte sich deswegen mit einer Stellungnahme direkt an den Landtag Schleswig-Holstein. "Offenbar wird hier versucht, bundesweit ein unzulässiges Verfahren am Gesetzgeber vorbei zu etablieren", schreibt Weichert an das Parlament. Statt eine hinreichende Rechtsgrundlage zu schaffen, wollten die beteiligten Stellen neue "Eingriffsbefugnisse" der Sicherheitsbehörden auf zweifelhafte Einwilligungserklärungen der Betroffenen stützen.

Veranstalter und Sicherheitsbehörden ignorierten Kritik

Weichert kritisierte, Veranstalter und Sicherheitsbehörden seien trotz frühzeitiger Information durch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern nicht zu einer grundlegenden Änderung ihrer Verfahren bereit gewesen. Die Datenschützer hatten nicht nur das Akkreditierungsverfahren, sondern auch das Verfahren zum Verkauf der Eintrittskarten kritisiert. Von der Beteiligung des Verfassungsschutzes hätten die Datenschutzbeauftragten zudem erst im September erfahren.

Das Akkreditierungsverfahren zur Fußball-WM sei der Sache nach eine Sicherheitsüberprüfung, mit der die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder etwa 250.000 Menschen durchleuchten wollen, so Weichert. Dies seien diejenigen, die im Rahmen ihrer Arbeit Zutritt zu bestimmten "Akkreditierungszonen" in den Stadien erhalten müssten, also etwa Journalisten, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Polizisten und Servicebedienstete wie Handwerker, Freiwillige und Reinigungskräfte.

Unterschrift aus Angst um den Job

Viele von diesen würden das Formular unterschreiben, weil sie keinen Ärger wollten und sich lieber keine Gedanken machten, befürchtet der Datenschutzbeauftragte. Manche würden unterschreiben, weil sie Angst hätten, den Job nicht zu bekommen oder die bisherige Arbeit zu verlieren. Manche würden etwas später keinen Zutritt zu den Stadien erhalten und ihrem Arbeitgeber Rede und Antwort stehen müssen.

Ablehnung ehemaliger Politik-Aktivisten möglich

Denn nach dem Verfahren könnten auch rechtlich erlaubte und geschützte Tätigkeiten können zu einem Negativvotum der Sicherheitsbehörden führen, so Weichert: "Ungesicherte Verdachtsdaten von Polizei oder Geheimdiensten genügen für eine Ablehnung." Bereits wenn der Verfassungsschutz die reine Gefahr von - nicht unbedingt strafbaren - Propaganda-Aktivitäten sehe, solle dem Betroffenen die Akkreditierung verweigert werden, kritisierte Weichert. Das Verfahren mit seinen Ausschluss-Kriterien SEI nicht nur darauf angelegt, konkrete Gefahren abzuwenden, sondern auch Menschen auszuschließen, die dem "Ansehen der Veranstaltung" - "weshalb auch immer" (Weichert) - schaden könnten.

Weichert hält ein Akkreditierungsverfahren nicht grundsätzlich für unzulässig. Es müsse sich jedoch "in einem rechtsstaatlichen Rahmen bewegen". Ein Überprüfungsverfahren müsse tatsächlich geeignet sein, Gewalttäter und Terroristen - "also die Richtigen" - zu erkennen. Derzeit drohten selbst Menschen von einem Tätigkeits- oder gar von einem Berufsverbot betroffen zu sein, von denen nichts anderes als Propaganda-Aktivitäten gespeichert seien. Selbst rechtlich erlaubte und geschützte Tätigkeiten könnten zu einem Negativ-Votum der Sicherheitsbehörden führen. Das Verfahren könne Handwerker oder Würstchenverkäufer treffen, die in der Vergangenheit durch politisches Engagement aufgefallen seien, kritisierte der Datenschützer.

Keine gesetzliche Grundlage

Die gesetzlichen Vorschriften sähen Sicherheitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen ohnehin nicht vor, so Weichert. Auch die Einwilligung der Betroffenen könne nicht ausreichen, denn ihr fehle die Freiwilligkeit. Dies gelte insbesondere bei Abhängigkeiten wie in Arbeitsverhältnissen: "Ein Arbeitnehmer, der vor der Alternative steht, seinen Arbeitsplatz zu verlieren oder einer Datei-Durchleuchtung zuzustimmen, willigt nicht freiwillig in seine Sicherheitsüberprüfung ein."

Selbst Journalisten, die bei der WM ihren Beruf ausüben wollten, bekämen nur Zutritt, wenn sie sich von Polizei und Verfassungsschutz überprüfen ließen. Zudem stelle sich die Frage, was eine "Einwilligung" wert sei, die auf der Internet-Seite des Organisationskomitees der WM per Mausklick erteilt werde, ohne dass die Authentizität der Einwilligung sichergestellt sei.

Ergebnis nicht an den Überprüften

Weichert kritisierte auch, dass das Votum der Sicherheitsbehörden nicht an den Betroffenen übermittelt werde, sondern nur an das WM-Organisationskomitee. Das Organisationskomitee wiederum übermittle seine Entscheidung ebenfalls nicht notwendig den Betroffenen selbst, sondern bei Sammelakkreditierungen dem jeweiligen Arbeitgeber des Betroffenen. "Die Betroffenen sollen also in eine Zuverlässigkeitsüberprüfung einwilligen, aber das Ergebnis nicht mitgeteilt bekommen", kritisiert Weichert.

Weichert forderte "rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren" für Teilnehmer wie Mitarbeiter der Weltmeisterschaft.

Am 09-12-2005

Vernetzung der Strafregister

Die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien und der Tschechischen Republik können sich künftig auf elektronischem Weg über die Vorstrafen von Kriminellen austauschen. Durch die Vernetzung der Strafregister wird nach Auffassung der deutschen Bundesregierung "grenzüberschreitende Kriminalität wirkungsvoller und schneller bekämpft" werden. Kern des Projekts zur Strafregistervernetzung sei die elektronische Kommunikation zwischen den nationalen Strafregistern.

Bisher müssten die Staatsanwaltschaften, die eine Auskunft aus einem ausländischen Strafregister brauchten, ein Rechtshilfeersuchen in der Sprache des ersuchten Landes stellen. Weil die Auskunftsersuchen jetzt elektronisch übermittelt und beantwortet werden könnten, erfolge die Erteilung der Auskunft in wenigen Stunden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellte das Projekt am 6. Juni in Bonn in Anwesenheit der Justizministerinnen und Justizminister Frankreichs, Spaniens, Belgiens, der Tschechischen Republik und Luxemburgs sowie des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission vor.

Die neue Regelung sei gerade angesichts der bevorstehenden Fußball-WM von großem Nutzen, sagte Zypries. Auch andere europäische Staaten seien aufgerufen, dem Strafregister beizutreten und sich mit ihm zu vernetzen. Eine solche Kooperation sei mehr denn je erforderlich: "Ein schneller und effizienter Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafregistern in Europa ist Voraussetzung dafür, grenzüberschreitende Kriminalität wirkungsvoll verfolgen zu können."

Erstmals gebe es eine technische Zusammenarbeit in Europa im Justizsektor, so Zypries. Grundlage des Austauschs seien die nationalen Register. Sie reichten für den elektronischen Austausch aus. Ein neues zentrales Register auf europäischer Ebene sei nicht erforderlich.

Am 06-06-2006

"Meinungsfreiheit"

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, rügt die Pläne der Bundesregierung, den Geheimdiensten mehr Rechte einzuräumen. Dies sei eine sehr undifferenzierte Befugniserweiterung der Nachrichtendienste, sagte Schaar der "Frankfurter Rundschau". Außerdem weiche dieses Vorhaben die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten auf. Schaars Datenschutzkollegen in den Ländern reagierten noch schärfer. "Ich kann dafür keinerlei Rechtfertigung erkennen", sagte Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix der Zeitung. "Da kommen wir in den Bereich, wo die Meinungsfreiheit berührt ist."

Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol kritisierte, die Zugriffsrechte der Geheimdienste auf Telefon-, Post- und Bankdaten seien 2002 mit Terrorismusbekämpfung begründet worden. Es sei nicht akzeptabel, dass sie nun zu Alltagsinstrumenten der Verfassungsschutzarbeit würden.

Am 07-07-2006

Auskunftsersuchen

Der Bund will ein Bundesmelderegister aufbauen. Die Zentralisierung der Erfassung von Adressen und der erleichterte Zugang für Auskunftsersuchen öffentlicher und privater Stellen begründet das Bundesinnenministerium offiziell auch mit einer Entlastung für Länder und Kommunen begründet. Derzeit ist die Verwaltung der Daten der rund 82 Millionen Einwohner Deutschlands die Kompetenz von über 5200 meist kommunalen Meldebehörden. Der Vorteil des Bundesmelderegisters laut Bundesregierung: "So können Wirtschaft und Verwaltung zentral und kostengünstig Auskunft aus den aktuellen Meldedaten erhalten." Neben dem Bundesmelderegister ist auch die flächendeckende Einführung von Online-Anmeldungen geplant.

Jährlich müssen Bund, Länder und Kommunen den Angaben zufolge rund 3,8 Millionen Adressänderungen vornehmen und über 40 Millionen Auskunftsersuchen öffentlicher und privater Stellen beantworten. Das Bundesinnenministerium macht aber keinerlei Angaben dazu, ob und inwiefern sich an diesen Zahlen durch die Zentralisierung des Meldewesens etwas ändern würde.

Ein neues Bundesmelderegister soll Länder und Kommunen entlasten, so die Bundesregierung. Andererseits wird der Bund durch das Bundesmelderegister natürlich belastet.

"Am Datenschutz ändert sich durch die neuen Regelungen natürlich nichts", so die Bundesregierung. Auskunft aus den Registern erhalte auch in Zukunft nur, wer ein Recht darauf habe. "Nur die Verfahren werden einfacher."

Am 28-02-2007

Verfassungsbeschwerde geplant

Der Protest gegen die geplante sechsmonatige Speicherung von Kommunikationsdaten wird immer breiter. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldete am Dienstag den 10 000. Teilnehmer an der von ihm vorbereiteten Verfassungsbeschwerde gegen das Vorhaben der Bundesregierung. Jurist und Arbeitskreis-Mitglied Patrick Breyer betonte, es sei ein "offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff" in die Grundrechte der Bürger, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote "um mikroskopische 0,0006 Prozent steigern zu können".

Der Bundestag muss dem Gesetz, das die sechsmonatige Speicherung von Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakten ermöglichen soll, noch zustimmen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will danach Verfassungsbeschwerde einreichen. Seit November 2006 ruft er zur Massenverfassungsbeschwerde auf.

Nach Angaben des Arbeitskreises haben sich im Januar über 30 Datenschutz-, Bürgerrechts-, Juristen-, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die "weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland" ausgesprochen. Jetzt hoffen die Kritiker, dass die Gerichte nach der Rasterfahndung und den Online-Durchsuchungen auch die Speicherung aller Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakte für unzulässig erklären werden.

Am 06-02-2007

Recht auf Privatheit

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, sieht den Datenschutz zunehmend gefährdet. Vor allem von der "Datenverarbeitung in privater Hand" wüchsen derzeit "massive Bedrohungen der informationellen Selbstbestimmung" heran, schreibt Hassemer in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Als Beispiele nannte der Verfassungsrichter "Intimitätsverletzungen durch private Fotos und Videos im Internet". Hassemer warnte zugleich davor, "gegenüber dem datenverarbeitenden Staat" sorglos zu sein.

"Dazu ist die Obrigkeit auf zu vielen Feldern mit zu vielen Eingriffsinstrumenten noch bedrohlich präsent", meint der Vorsitzende des Ersten Senats und frühere hessische Datenschutzbeauftragte.

Im Polizeirecht würden die Instrumente "beständig modernisiert und verschärft", etwa bei Ortungssystemen, Telefonüberwachung, Lauschangriffen, Rasterfahndung, langfristiger polizeilicher Beobachtung, verdeckten Ermittlern und der Beschlagnahme von Dateien. Dies seien "alles Eingriffe in das Recht auf Privatheit, die überdies zumeist noch die verschärfende Eigenart haben, dem jeweils Betroffenen verborgen zu bleiben, so dass er sich nicht auf sie einstellen kann".

"Es steht wirklich nicht gut um den Datenschutz heute", meint Hassemer. "Der Datenschutz hat eine glorreiche Vergangenheit, eine bedrohte Gegenwart und eine offene Zukunft."

Am 05-07-2007

"Einflussnahme der Ministeriumsspitze"

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen einer aus ihrer Sicht mangelnden Unabhängigkeit der Datenschützer. Der Sprecher der EU-Kommission, Riccardo Mosca, bestätigte die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegenüber der "Saarbrücker Zeitung". Die Kommission wirft allen 16 Bundesländern vor, nicht die vom EU-Recht geforderte völlige Unabhängigkeit der Datenschützer für den Bereich der Privatwirtschaft zu gewährleisten. Besondere Probleme sieht die EU-Kommission dort, wo die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in die Organisation der Innenministerien eingebunden ist, was im Saarland, Baden-Württemberg und Brandenburg der Fall ist. Dort befürchtet die Kommission, dass die jeweilige Ministeriumsspitze in unzulässiger Weise Einfluss auf die Arbeit der Datenschützer nimmt.

Der Entscheidung der EU-Kommission ging den Angaben zufolge ein zweijähriges Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik voraus. Im Falle einer Strafzahlung könnte die Bundesregierung diese auf die Länder umlegen.

In einer ersten Reaktion nannte der saarländische Datenschutzbeauftragte Roland Lorenz die Klage gegenüber der Zeitung berechtigt und forderte die saarländische Regierung auf, ihm selbst künftig die Zuständigkeit für den Datenschutz in der Privatwirtschaft zuzuweisen.

Lorenz, dem bisher nur die Aufsicht für den öffentlichen Bereich obliegt, sagte, dass die Probleme beim Datenschutz in der Privatwirtschaft immer größer würden und schon jetzt weit gravierender seien als im öffentlichen Bereich. Er kritisierte den Umgang vieler Firmen mit Kundendaten.

Am 01-08-2007

Fingerabdrücke

Die Anfang November eingeführten elektronischen Reisepässe verstoßen offenbar gegen EU-Recht. Nach einem Bericht der "Thüringer Allgemeinen" können Bürger mit den bundesweit eingesetzten Lesegeräten nicht überprüfen, ob alle ihre elektronischen Daten im Pass korrekt erfasst wurden. Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Harald Stauch sagte der Zeitung in Erfurt , mit den Geräten könne nicht geprüft werden, ob die gespeicherten Fingerabdrücke eventuell verwechselt worden seien. "Das kann bei Grenzkontrollen erhebliche Probleme bereiten, wenn erst dort festgestellt wird, dass die Abdrücke nicht identisch sind", sagte Stauch.

Das EU-Recht schreibt vor, dass Passbesitzer die Möglichkeit haben müssen, die im Pass gespeicherten Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Am 05-12-2007

"Superdatei"

Die Regierungspläne für ein neues Bundesmelderegister stoßen beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, auf schwere Bedenken. Dieses Melderegister könne "eine Art Superdatei werden", in der nicht nur die zur Identifikation einer Person erforderlichen "Grundpersonalien" gespeichert werden, sagte Schaar am 12. Februar im Deutschlandfunk. Neben der Steuer-Identifikationsnummer nannte er dabei unter anderem "Beziehungsdaten, familiäre Zusammenhänge" und die Frage, wer über einen Waffenschein verfügt.

Schaar verwies darauf, dass es bisher ein "föderales System mit kommunalen Melderegistern" gebe, die zu 95 Prozent auch auf kommunaler Ebene genutzt würden. Da die über die Grundpersonalien hinausgehenden Daten eigentlich nur für die Kommunalverwaltung von Interesse seien, frage er sich, was "die Speicherung dieser sehr umfangreichen Informationen in einer Zentraldatei" solle.

Der Datenschutzbeauftragte wandte sich unter anderem gegen eine Aufnahme der Steuer-Identifikationsnummer in ein zentrales Melderegister. Dies wäre eine "schleichende Verlagerung und Zweckänderung" dieser Nummer "hin zu einem allgemeinen Personenkennzeichen". Damit würde weiter erleichtert, dass immer mehr Dateien unterschiedlicher Stellen vernetzt und abgeglichen werden. Dies mache ihm "als Datenschützer natürlich Sorgen".

Am 12-02-2008

"Rasterfahndung"

Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) in Hessen fordert vom Bund einen besseren Datenschutz für Arbeitnehmer in den Betrieben. "Meine Daten als Bürger werden immer besser geschützt, als Arbeitnehmer bin ich dagegen scheinbar Freiwild", sagte Hessens CDA-Chef Gerd Krämer am Donnerstag (12. Februar) in Frankfurt am Main auf einer Tagung christlich-demokratischer Gewerkschaften. Dieser "absurde Zustand" müsse mit einer gesetzlichen Definition des Datenschutzes beendet werden, betonte der Landesvorsitzende der CDU-Organisation. Krämer erinnerte in diesem Zusammenhang an die jüngsten Abhör- und Bespitzelungsaktionen bei der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom.

Dass es überhaupt ernsthafte Diskussionen darüber gegeben habe, ob diese "Rasterfahndung" unter Hunderttausenden Bahn-Mitarbeitern rechtskonform gewesen sei, zeige den Handlungsbedarf. Man streite darüber, ob Ermittlungsbehörden die Daten eines Terrorverdächtigen einsehen dürfen. "Da haben wir Skrupel", sagte der CDA-Chef.

Aber das massenhafte Bespitzeln unbescholtener Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber "nehmen wir mit einem Achselzucken hin", kritisierte er und fordert: "Das muss aufhören."

Am 12-02-2009

"Steuerbetrüger und Geldwäscher"

Liechtenstein ist an einer schnellen Lösung im Streit mit Deutschland um eine Lockerung des Bankgeheimnisses interessiert. Der "Bild"-Zeitung sagte Erbprinz Alois: "Ein rasches Abkommen ist für beide Länder gut. Finanzminister Steinbrück sollte Kapital nicht aus Europa vertreiben." Das Staatsoberhaupt schlug vor, Liechtenstein könnte für Stiftungen, Anstalten und Privatpersonen die Steuern für Deutschland einkassieren. "Das erhöht das deutsche Steueraufkommen und sichert den Finanzplatz Liechtenstein. Dieser könnte dann nicht mehr für Steuerhinterziehung missbraucht werden, der Datenschutz bliebe erhalten", sagte der Staatschef der Zeitung. Vehement wehrte sich Liechtenstein gegen Vorwürfe, sein Land sei Anlaufstelle für Steuerbetrüger und Geldwäscher.

"Das ist doch völlig unangemessen. Wir sind ein Rechtsstaat. Bei uns wird der Datenschutz den Bürgern garantiert", sagte der Erbprinz. "Wir schützen keine Kriminellen, wir verfolgen sie." Als Beispiele nannte er den Flowtex-Skandal 2002 und den Kölner Müllskandal 2004.

Kritisch äußerte sich Liechtenstein zu den Vorwürfen deutscher Behörden, das Fürstentum kooperiere nicht ausreichend mit den deutschen Stellen. "Das ist Unsinn", sagte das Staatsoberhaupt. "Dieselben Leute haben uns lange Dankesbriefe geschrieben, als wir mehrere Millionen Euro DDR-Vermögen in Liechtenstein aufgespürt, sichergestellt und nach Berlin überwiesen haben."

Außerdem hätten liechtensteinische Ermittler den Schwarzgeldsumpf bei Siemens aufgedeckt und nicht die deutschen Kollegen.

Am 23-03-2009

Datenschutz

Das Milliardenprojekt elektronische Gesundheitskarte verzögert sich weiter. Nach Informationen des "Hamburger Abendblatts" gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und den Krankenkassen über die Fotos der Versicherten auf der Karte. Dem Bericht zufolge prüfen die Krankenkassen nicht, ob die Fotos tatsächlich die Versicherten zeigen oder andere Personen. "Patienten sind nicht absolut zweifelsfrei identifizierbar. Systematischer Missbrauch ist möglich", heißt es in einem Gutachten, wie die Zeitung schreibt. Dabei sollte gerade das Foto auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte Betrügereien verhindern helfen. In einem Schreiben des Gesundheitsministeriums heißt es: Man gehe davon aus, dass die Kassen schon an den Datenschutz und drohenden Missbrauch denken, wenn sie die Fotos einsammeln.

Am 03-06-2009