Datenschützer kritisiert Akkreditierungs-Verfahren zur Fußball-WM als illegal
Sanitäter, Journalisten und Handwerker durchleuchtet
Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), wandte sich deswegen mit einer Stellungnahme direkt an den Landtag Schleswig-Holstein. "Offenbar wird hier versucht, bundesweit ein unzulässiges Verfahren am Gesetzgeber vorbei zu etablieren", schreibt Weichert an das Parlament. Statt eine hinreichende Rechtsgrundlage zu schaffen, wollten die beteiligten Stellen neue "Eingriffsbefugnisse" der Sicherheitsbehörden auf zweifelhafte Einwilligungserklärungen der Betroffenen stützen.
Veranstalter und Sicherheitsbehörden ignorierten Kritik
Weichert kritisierte, Veranstalter und Sicherheitsbehörden seien trotz frühzeitiger Information durch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern nicht zu einer grundlegenden Änderung ihrer Verfahren bereit gewesen. Die Datenschützer hatten nicht nur das Akkreditierungsverfahren, sondern auch das Verfahren zum Verkauf der Eintrittskarten kritisiert. Von der Beteiligung des Verfassungsschutzes hätten die Datenschutzbeauftragten zudem erst im September erfahren.
Das Akkreditierungsverfahren zur Fußball-WM sei der Sache nach eine Sicherheitsüberprüfung, mit der die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder etwa 250.000 Menschen durchleuchten wollen, so Weichert. Dies seien diejenigen, die im Rahmen ihrer Arbeit Zutritt zu bestimmten "Akkreditierungszonen" in den Stadien erhalten müssten, also etwa Journalisten, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Polizisten und Servicebedienstete wie Handwerker, Freiwillige und Reinigungskräfte.
Unterschrift aus Angst um den Job
Viele von diesen würden das Formular unterschreiben, weil sie keinen Ärger wollten und sich lieber keine Gedanken machten, befürchtet der Datenschutzbeauftragte. Manche würden unterschreiben, weil sie Angst hätten, den Job nicht zu bekommen oder die bisherige Arbeit zu verlieren. Manche würden etwas später keinen Zutritt zu den Stadien erhalten und ihrem Arbeitgeber Rede und Antwort stehen müssen.
Ablehnung ehemaliger Politik-Aktivisten möglich
Denn nach dem Verfahren könnten auch rechtlich erlaubte und geschützte Tätigkeiten können zu einem Negativvotum der Sicherheitsbehörden führen, so Weichert: "Ungesicherte Verdachtsdaten von Polizei oder Geheimdiensten genügen für eine Ablehnung." Bereits wenn der Verfassungsschutz die reine Gefahr von - nicht unbedingt strafbaren - Propaganda-Aktivitäten sehe, solle dem Betroffenen die Akkreditierung verweigert werden, kritisierte Weichert. Das Verfahren mit seinen Ausschluss-Kriterien SEI nicht nur darauf angelegt, konkrete Gefahren abzuwenden, sondern auch Menschen auszuschließen, die dem "Ansehen der Veranstaltung" - "weshalb auch immer" (Weichert) - schaden könnten.
Weichert hält ein Akkreditierungsverfahren nicht grundsätzlich für unzulässig. Es müsse sich jedoch "in einem rechtsstaatlichen Rahmen bewegen". Ein Überprüfungsverfahren müsse tatsächlich geeignet sein, Gewalttäter und Terroristen - "also die Richtigen" - zu erkennen. Derzeit drohten selbst Menschen von einem Tätigkeits- oder gar von einem Berufsverbot betroffen zu sein, von denen nichts anderes als Propaganda-Aktivitäten gespeichert seien. Selbst rechtlich erlaubte und geschützte Tätigkeiten könnten zu einem Negativ-Votum der Sicherheitsbehörden führen. Das Verfahren könne Handwerker oder Würstchenverkäufer treffen, die in der Vergangenheit durch politisches Engagement aufgefallen seien, kritisierte der Datenschützer.
Keine gesetzliche Grundlage
Die gesetzlichen Vorschriften sähen Sicherheitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen ohnehin nicht vor, so Weichert. Auch die Einwilligung der Betroffenen könne nicht ausreichen, denn ihr fehle die Freiwilligkeit. Dies gelte insbesondere bei Abhängigkeiten wie in Arbeitsverhältnissen: "Ein Arbeitnehmer, der vor der Alternative steht, seinen Arbeitsplatz zu verlieren oder einer Datei-Durchleuchtung zuzustimmen, willigt nicht freiwillig in seine Sicherheitsüberprüfung ein."
Selbst Journalisten, die bei der WM ihren Beruf ausüben wollten, bekämen nur Zutritt, wenn sie sich von Polizei und Verfassungsschutz überprüfen ließen. Zudem stelle sich die Frage, was eine "Einwilligung" wert sei, die auf der Internet-Seite des Organisationskomitees der WM per Mausklick erteilt werde, ohne dass die Authentizität der Einwilligung sichergestellt sei.
Ergebnis nicht an den Überprüften
Weichert kritisierte auch, dass das Votum der Sicherheitsbehörden nicht an den Betroffenen übermittelt werde, sondern nur an das WM-Organisationskomitee. Das Organisationskomitee wiederum übermittle seine Entscheidung ebenfalls nicht notwendig den Betroffenen selbst, sondern bei Sammelakkreditierungen dem jeweiligen Arbeitgeber des Betroffenen. "Die Betroffenen sollen also in eine Zuverlässigkeitsüberprüfung einwilligen, aber das Ergebnis nicht mitgeteilt bekommen", kritisiert Weichert.
Weichert forderte "rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren" für Teilnehmer wie Mitarbeiter der Weltmeisterschaft.