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Bundesanwaltschaft hat Probleme bei Ermittlungen

Von "Kofferbomben" bis Rumsfeld

Im Fall der angeblichen gescheiterten Kofferbombenanschläge auf zwei Regionalzüge ist die Bundesanwaltschaft eigenen Angaben zufolge von einer Anklage gegen die beiden festgenommenen Tatverdächtigen noch weit entfernt. "Wir werden bestimmt noch sechs Monate ermitteln müssen, um ein Gesamtbild von dieser ungeheuerlichen Tat haben zu können", sagte der zuständige Bundesanwalt Rainer Griesbaum am Freitag in Karlsruhe. Der Kofferbomben-Fall sei "etwas kompliziert", weil es Ermittlungen in Deutschland und im Libanon gebe, wo einer der beiden Tatverdächtigen - der Libanese Jihad H. - in Haft sitzt.

Deutsche Sicherheitsbehörden hatten behauptet, am 31. Juli seien in Dortmund und Koblenz in zwei Regionalzügen "Kofferbomben" sichergestellt worden. Griesbaum zufolge ist die Bundesanwaltschaft inzwischen "in Besitz der richterlichen Vernehmung von Jihad H. in Beirut". Dabei soll dieser gesagt haben: "Wir wollten möglichst viele Menschen in den Zügen töten."

Generalbundesanwältin Monika Harms kündigte an, dass die Ermittlungsbehörden im kommenden Jahr wegen der zunehmenden Nutzung des Internets durch islamistische Terroristen "das weltweite Netz verstärkt in den Blick nehmen" würden. Sie sprach von einem "Cyber-Djihadismus".

Im Fall eines angeblich vereitelten Anschlags auf ein Verkehrsflugzeug am Frankfurter Flughafen sagte Harms, hier werde weiter ermittelt. Sie wies Kritik zurück, dass die Bundesanwaltschaft in diesem Fall die Terrorgefahr aufgebauscht habe. Griesbaum sagte, man habe einen belastbaren Hinweis darauf gehabt, dass es aus einem Personenkreis heraus "entsprechende Planungen gibt". Für die Ermittler sei "die Frage im Moment: sollte es Spaß sein oder sollte es ernst sein".

Bei den Ermittlungen wegen angeblicher Folterungen von Terrorverdächtigen im US-Militärgefängnis in Mannheim habe der Informant des Anzeigeerstatters "trotz intensiver Ermittlungen" nicht ausfindig gemacht werden können. Die Bundesanwaltschaft scheint dem Fall daher nicht weiter ermitteln zu wollen: "Deshalb haben wir kaum noch Ermittlungsmöglichkeiten", so Hannich.

Im Fall der Strafanzeige von Menschenrechtlern gegen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen Kriegsverbrechen im irakischen US-Gefängnis Abu Ghraib und im US-Gefangenenlager Guantanamo laufe die Prüfung. "Wie der Prüfungsvorgang ausgeht, kann ich im Augenblick noch nicht sagen", sagte der zuständige Bundesanwalt Rolf Hannich.