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Rentennullrunde 2004 laut Bundessozialgericht verfassungsgemäß

"Hehre Ziele"

Das Bundessozialgericht hat die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 für rechtmäßig erklärt. Es verstoße nicht gegen die Verfassung, dass die Renten zum 1. Juli 2004 nicht erhöht wurden, befanden die Kasseler Richter am Dienstag. "Der Gesetzgeber hatte zur Aussetzung der Rentenanpassung gegriffen, um Beitragsstabilität und damit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erreichen", erklärte der Senatsvorsitzende Ulrich Steinwedel. Diesen "hehren Zielen" hätten nur "geringfügige Nachteile" der Rentner gegenüber gestanden. Der Kläger kündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil an.

Gegen die Rentennullrunde 2004 sind nach Angaben der Deutsche Rentenversicherung (DRV) bundesweit mehrere hunderttausend Widersprüche anhängig. Im verhandelten Fall hatte ein 63-Jähriger geklagt, der sein grundgesetzlich geschütztes Eigentumsrecht verletzt sah. Er verlangte, dass die Renten zum 1. Juli 2004 rückwirkend um die Inflationsrate von 1,1 Prozent angehoben werden müssten. Es verstoße gegen die Verfassung, wenn Rentner anders als die abhängig Beschäftigten einen Verlust der Kaufkraft und damit des Wertes ihrer Renten hinnehmen müssten.

Wie im Jahr 2004 wurden die Renten auch in den beiden Folgejahren nicht erhöht. Erst in diesem Jahr soll es wieder eine leichte Anhebung um 0,54 Prozent geben, die angesichts der Inflationsrate allerdings ebenso als reale Minderung der Renten kritisiert wurde. Die Rechtmäßigkeit der Nullrunden 2005 und 2006 hat das Bundessozialgericht mit seinem Urteil nicht überprüft. (Az.: B 13 R 37/06 R)