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Weiteres Urteil im Prozess um Rekrutenmisshandlung

Kabelbinder sollen noch fester angezogen worden sein

Im Prozess um die Misshandlung von Rekruten in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne hat das Landgericht Münster am 26. November einen 26-jährigen ehemaligen Stabsunteroffizier zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss wegen Misshandlung von Untergebenen 2400 Euro zahlen. Vom Vorwurf der entwürdigenden Behandlung der Soldaten sprach ihn das Gericht frei und blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 7200 Euro gefordert hatte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der damalige Ausbilder einem Rekruten, der sich über zu stramme Fesseln an den Händen beschwert hatte, die Kabelbinder noch fester zog, so dass sie ins Fleisch schnitten.

"Das ist eine Misshandlung von Untergebenen", betonte der Vorsitzende Thomas Mattonet. Dass der Angeklagte seine Rekruten, die nach dem Abladen von der Transporterpritsche auf einer Matte lagen, geschlagen und in den Magen getreten habe, glaubte das Gericht nicht. Bis auf einen Zeugen habe keiner der zahlreichen gehörten Rekruten diesen Vorfall mitbekommen.

Auch habe der Angeklagte nicht gewusst, dass die Geiselnahmeübungen in der Grundausbildung verboten seien. "Hier hat eine effektive Dienstaufsicht gefehlt. Der Angeklagte ist gerade wegen dieses Fehlers von der Bundeswehr suspendiert worden", betonte der Richter. Die Kammer sei von einem minderschweren Fall ausgegangen. Der 26-Jährige sei durch die Dauer des Verfahrens und dadurch, dass er teilweise die Prozesskosten tragen muss, schon bestraft. Sein Verteidiger, der einen Freispruch beantragt hatte, kündigte eine Revision an.

In dem Prozess wirft die Staatsanwaltschaft ehemaligen Bundeswehr-Ausbildern vor, im Jahr 2004 in Coesfeld vier simulierte Geiselnahmen initiiert zu haben, an denen über 160 Rekruten beteiligt gewesen sein sollen. Dabei soll es zu Übergriffen und Misshandlungen gekommen sein.

Zum Prozessauftakt im März dieses Jahres waren es 18 Angeklagte. Einer wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, fünf erhielten Geldstrafen, zwei wurden freigesprochen. Somit müssen sich jetzt noch zehn ehemalige Bundeswehr-Ausbilder vor Gericht verantworten.

Der Prozess soll am Mittwoch (28. November) fortgesetzt werden.