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BGH bestätigt Urteil gegen frühere FDP-Politikerin wegen Geheimnisverrats

Ex-Ministerin ist vorbestraft

Knapp vier Jahre nach ihrem Rücktritt ist die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) wegen Geheimnisverrats rechtskräftig vorbestraft. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf mit einem am 24. April veröffentlichten Beschluss die Revision der früheren Politikerin gegen ihre Verurteilung als unbegründet. Werwigk-Hertneck hatte stets bestritten, gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen zu haben.

Das Stuttgarter Landgericht hatte Werwigk-Hertneck im September 2007 wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt und ihr außerdem eine Geldzahlung in Höhe von 30.000 Euro auferlegt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagte bei Telefonaten im Sommer 2004 dem damaligen Landeswirtschaftsminister Walter Döring (FDP) Details zu Ermittlungen gegen ihn wegen der sogenannten Umfrageaffäre mitgeteilt hat. In der Affäre ging es um die Finanzierung einer Umfrage zur Akzeptanz von Dörings Wirtschaftspolitik.

Der BGH in Karlsruhe konnte in dem Urteil keine Rechtsfehler erkennen. Er beanstandete weder die Beweisführung noch die Höhe der Strafe. Das Landgericht habe "die Aussage der Angeklagten sorgfältig geprüft und mit den Angaben der Belastungszeugen abgewogen", hieß es in dem Beschluss des 1. Strafsenats. Insbesondere die Zeugenaussage Dörings habe das Gericht für zuverlässig erachten können.

Döring hatte vor Gericht teilweise Erinnerungslücken geltend gemacht, aber angegeben, Werwigk-Hertneck müsse ihm am 17. Juni 2004 etwas Ungutes für ihn mitgeteilt haben. Nur so könne er sich erklären, dass er danach beim damaligen Ministerpräsidenten Erwin Teufel (CDU) angerufen habe, um nachzufragen, ob er zurücktreten müsse. Dies hätte er ohne neue Erkenntnisse nicht gemacht. Die Verteidigung von Werwigk-Hertneck hatte diese Aussage als unbrauchbar und spekulativ bewertet.

Auch dass das Gericht eine Freiheitsstrafe aussprach und nicht die Möglichkeit einer Geldstrafe prüfte, gab den Karlsruher Richtern keinen Grund zur Beanstandung. Damit Ermittlungsverfahren nicht gefährdet werden, müsse sich eine Staatsanwaltschaft darauf verlassen können, dass unterrichtete Stellen ihrer Verschwiegenheitspflicht nachkommen. Der Schutz dieses "besonders wichtigen öffentlichen Interesses" erfordere bei einem derartigen Fall grundsätzlich eine Freiheitsstrafe.

Werwigk-Hertneck war trotz ihrer Unschuldsbeteuerungen im Sommer 2004 zurückgetreten. Sie hatte dies damit begründet, dass sie Schaden vom Amt abwenden wolle. Die 55-jährige Anwältin war zwei Jahre lang Justizministerin in Baden-Württemberg.

(AZ: 1 StR 83/08)