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Gericht beendet Bundeswehr-Affäre Ruwe/Dieter

Zyklon B

Mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist die Affäre um die vorzeitige Entlassung zweier Generäle der Bundeswehr jetzt beendet worden. Das Gericht verurteilte den Sohn des ehemaligen stellvertretenden Heeresinspekteurs Jürgen Ruwe zu einem Beförderungsverbot von 30 Monaten, wie der "Spiegel" in seiner jüngsten Ausgabe berichtet. Grund dafür sei, dass der Bundeswehr-Leutnant Holocaust-Opfer verhöhnt habe.

Der ehemalige stellvertretende Generalinspekteur der Bundeswehr, Hans-Heinrich Dieter, hatte im Oktober 2005 unbefugt vertrauliche Informationen über Ruwes Sohn, der an der Bundeswehrhochschule in Hamburg studierte, an dessen Vater weitergegeben. Dieser wiederum hatte die Akten dann an seinen Sohn weitergereicht.

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte die beiden Generäle im Januar 2006 ohne offizielle Angabe von Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Laut "Spiegel" hatte der Leutnant im Wohnheim auf dem Campus der Bundeswehrhochschule mehrmals sinngemäß gesagt: "Zyklon B - über sechs Millionen zufriedene Kunden zwischen 1939 und 1945." Außerdem habe er den Jahrestag des Hitler-Geburtstags mit Kameraden feiern wollen. 2005 wurden disziplinare Ermittlungen gegen den Sohn eingeleitet.

2007 bereits hatte der Zweite Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die Entlassung beider Generäle wegen schuldhafter Verletzung von Dienstgeheimnissen bestätigt.