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Embryonale Stammzellforschung

Parlament debattierte über Stichtagsregelung

Sechs Jahre nach Verabschiedung des Stammzellgesetzes hat der Bundestag erneut kontrovers über die Zukunft der embryonalen Stammzellforschung gestritten. Ohne Fraktionszwang wurde am 14. Februar in einer emotional geführten Debatte über fünf interfraktionelle Vorschläge beraten. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) warb für die Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007. Dies sei "weder ein Dammbruch noch eine Liberalisierung", sondern eine "Weiterentwicklung des Gesetzes in der Intention von 2002". Niemand wolle "die grenzenlose Forschung", so die Ministerin. Bisher kann in Deutschland nur an embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden und aus dem Ausland stammen.

"Umverteilung von unten nach oben"

Arbeitgeber-Präsident Hundt fordert maßvolle Lohnabschlüsse

Angesichts der sich abschwächenden Konjunktur hat Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt die Gewerkschaften zu maßvollen Tarifabschlüssen aufgefordert. Wer mit "überzogenen Prozentzahlen in den Tarifforderungen jongliert", erweise dem Arbeitsmarkt einen Bärendienst, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) am 6. Februar in Berlin. "Deutschland steht am Scheideweg", so Hundt. Entweder werde die verantwortungsvolle Tarif-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik fortgesetzt, oder es werde ein Irrweg eingeschlagen "mit unverhältnismäßig hohen Tarifabschlüssen und vermeintlichen sozialen Wohltaten". Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Werner Dreibus, kritisierte dies als "wirtschaftspolitischen Unsinn" und blanken Hohn gegenüber den Beschäftigten.

Auf unbestimmte Zeit speichern

Bundespolizei soll Daten von Schiffspassagieren horten

Die Bundespolizei wird Presseangaben zufolge künftig automatisch Zugriff auf die Daten von 29 Millionen Schiffspassagieren haben, die pro Jahr einen deutschen Hafen ansteuern oder von dort abreisen. Das sehe das Gesetz "zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht" vor, dem der Bundestag jüngst zugestimmt hat, so die "Frankfurter Rundschau".

40 bis 60 Millionen Euro

Barmer Ersatzkasse kassierte zu Unrecht Förderung für Hausarztmodell

Die Barmer Ersatzkasse hat für ihr Hausarztmodell zu Unrecht Fördermittel in zehnfacher Millionenhöhe kassiert. Das entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 6 KA 27/07 R). Das vor drei Jahren gestartete Programm, das unter anderem die enge Zusammenarbeit eines von den Versicherten zu wählenden Hausarzts und einer Hausapotheke vorsieht, sei entgegen der Darstellung der Kasse keine "integrierte Versorgung". Die kassenärztlichen Vereinigungen hätten darum keine Anschubfinanzierung leisten müssen. Die zurückzuzahlende Summe beläuft sich nach Schätzungen der Barmer auf 40 bis 60 Millionen Euro.

Vorratsdatenspeicherung

Hirsch sieht Grenze zum Überwachungsstaat überschritten

Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch hat die seit Jahresbeginn geltende Speicherung von Telefonverbindungsdaten kritisiert. "Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben wir die Grenze vom Präventions- zum Überwachungsstaat überschritten", sagte Hirsch am 29. Januar in Karlsruhe. Der Staat dürfe nicht jeden seiner Bürger ohne konkreten Anlass "wie einen potenziellen Straftäter behandeln", meint der frühere Bundestags-Vizepräsident beim Neujahrsempfang der Justizpressekonferenz (JPK) Karlsruhe.

"Mosaik der Überwachung"

Kennzeichen-Scanning in vielen Bundesländern soll verfassungswidrig sein

Die Art der Erfassung von Kfz-Kennzeichen durch das sogenannte Videoscanning ist einem Gutachten zufolge in fast allen Bundesländern, die dieses Verfahren anwenden, verfassungswidrig. Nach dem am 29. Januar in Berlin vorgestellte Gutachten des Kasseler Rechtsprofessors Alexander Roßnagel halten sich die Bundesländer nicht an die grundrechtlichen Vorgaben. De ADAC hat das Gutachten in Auftrag gegeben.

"Grundlegende Verfassungsrechte missachtet"

Hirsch legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatengesetz ein

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung befassen. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch kündigte am 20. Dezember an, im Namen weiterer prominenter Liberaler Verfassungsbeschwerde einzulegen. "Wir sind der Überzeugung, dass das angefochtene Gesetz grundlegende Verfassungsrechte in grober Weise missachtet, und sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen", so der frühere Bundestagsvizepräsident. Telekommunikationsunternehmen sind ab Januar verpflichtet, für sechs Monate alle Teilnehmer, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten auf Vorrat zu speichern. Bei Handytelefonaten muss der Anbieter zusätzlich die Funkzelle speichern, in der das Gerät zu Beginn der Verbindung angemeldet ist. Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft nach richterlichem Beschluss. Das ist oftmals reine Routinesache.

"Koch begeht Wortbruch"

Hessen genehmigt Flughafenausbau "mit Nachtfluglizenz"

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) wollte offenbar noch kurz vor der Landtagswahl Ende Januar Fakten schaffen. Sein Wirtschaftsminister Alois Rhiel teilte am 18. Dezember mit, er habe den Planfeststellungsantrag der Fraport AG zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens genehmigt. Damit bestehe Baurecht für das größte Infrastrukturprojekt in Hessen. Nur durch den Flughafen-Ausbau werde man der steigenden Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen am Standort Frankfurt gerecht. Die SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti, warf ihrem Kontrahenten Koch vor, er begehe mit der "Nachtfluglizenz" einen "eklatanten Wortbruch gegenüber der Region". Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau und für ein Nachtflugverbot hält "die Ausbaugenehmigung für unverantwortlich, das ganze Verfahren für verlogen und das Verhalten des Ministerpräsidenten für skandalös." Koch habe im Falle eines Flughafen-Ausbaus ein Nachtflugverbot versprochen. Empört kritisiert das Bündnis: "Ein Mann, auf dessen Wort man sich verlassen kann, hätte den Ausbau schon längst abgesagt." Koch habe weder den Willen noch die Kraft zu sagen, er stehe zu seinem Wort, dass der Ausbau ohne Nachtflugverbot nicht stattfinde.

Verfassungsbeschwerde angekündigt

Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU rechtskräftig

Der Ausschluss des früheren Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in einem am 17. Dezember veröffentlichten Beschluss ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts und verwarf eine Beschwerde Hohmanns. Das Kammergericht hatte die Entscheidungen zweier CDU-Parteigerichte gebilligt, die Hohmann wegen einer von ihm am Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2003 gehaltenen und als antisemitisch kritisierten Rede ausgeschlossen hatten. Mit dem BGH-Beschluss ist allerdings noch nicht das letzte Wort in dem Fall gesprochen. Nach Angaben seines Anwalts Christoph Kind hofft Hohmann nun auf das Bundesverfassungsgericht.

"Stuttgart 21"

Stuttgarter Oberbürgermeister wehrt sich mit Gutachter gegen 60.000 Bürger

Trotz mehr als 60.000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid zum Bahnprojekt "Stuttgart 21" lehnt die Stadtverwaltung die Volksabstimmung ab. Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) legte am 13. Dezember das Auftrags-Gutachten einer Anwaltsgesellschaft vor, wonach das Bürgerbegehren zu dem Milliardenprojekt "rechtlich unzulässig" sei. Der Gemeinderat werde sich aller Voraussicht nach in der kommenden Woche dieser Position anschließen. Damit droht ein langer Rechtsstreit zwischen der Stadt und den Gegnern des Projekts um die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids. Ein Bündnis aus Umweltverbänden, Grünen und Bürgervereinen hatte der Stadtverwaltung im Rahmen eines Bürgerbegehrens im November rund 70.000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid übergeben, von denen nach einer Überprüfung durch Behörden mehr als 61.000 gültig sind. Die notwendige Zahl von mindestens 20.000 Unterschriften von Wahlberechtigten wurde damit weit überschritten.

Bundesanwaltschaft

Linke Journalistin vorübergehend festgenommen

Die 42-jährige deutsche Journalistin Heike Schrader ist am Montag wegen angeblichen Terrorismusverdachts vorübergehend festgenommen worden. Wie die Bundesanwaltschaft am 12. Dezember mitteilte, soll die Journalistin Mitglied einer in Deutschland ansässigen linksterroristischen türkischen Gruppierung gewesen sein. Dabei handele es sich um den terroristischen Flügel der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei), die den türkischen Staat mittels eines "bewaffneten Kampfes" beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime ersetzen wolle. Bei der Beschuldigten handelt es sich um die Griechenland-Korrespondentin der Berliner Tageszeitung "Jungen Welt", wie die Zeitung mitteilte.

Keine Betriebsräte

Linke sprechen von "moderner Sklaverei" bei Lebensmittel-Discountern

Die Linksabgeordnete Sabine Zimmermann wirft Discountern wie Schlecker, Lidl, Aldi, Norma, Netto oder KiK "moderne Sklaverei" vor. Hunderttausende Verkäuferinnen würden bei diesen Ketten elementare Menschenrechte vorenthalten. "Arbeitsstress, Überwachung und ungeregelte Arbeitszeiten bestimmen den Alltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", so Zimmermann. Und die Geschäftsführung verweigere die Gründung von Betriebsräten. "Das widerspricht der Deklaration der Vereinten Nationen, nach der jeder das Recht besitzt, Interessenvertretungen zu bilden."

"Riesenschritt" oder "Etikettenschwindel"?

Bundeskabinett beschließt "Klimaschutzpaket"

Rechtzeitig zum Weltklimagipfel in Bali möchte die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket eine "internationale Vorreiterrolle beim Klimaschutz" demonstrieren. Das Bundeskabinett beschloss am 5. Dezember in Berlin ein Bündel von 15 Gesetzen und Verordnungen, um vor allem Anreize zur Verwendung erneuerbarer Energien zu schaffen. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) sah darin einen "Riesenschritt" für den Klimaschutz und lobte eine "Gesamtleistung der großen Koalition". Grünen-Chef Reinhard Bütikofer kritisierte das Paket dagegen als "Etikettenschwindel".

Verfassungsbeschwerden gegen Schleswig-Holstein und Hessen

Karlsruhe prüft automatische Kennzeichenerfassung

Das Bundesverfassungsgericht prüft am 20. November die Rechtmäßigkeit der automatischen Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei. Der Erste Senat verhandelt über Verfassungsbeschwerden von Autofahrern gegen entsprechende Polizeigesetze in Schleswig-Holstein und Hessen. Demnach können auf öffentlichen Straßen und Plätzen Autokennzeichen per Kamera für einen elektronischen Abgleich mit Fahndungsdateien automatisch gescannt werden. Die Erfassung kann - wie bei Radarfallen zur Tempomessung - stationär oder mobil erfolgen.

"Dammbruch beim Datenschutz"

Große Koalition billigt Abkommen zu Weitergabe von Fluggast-Daten

Der Bundestag hat die Übermittlung von Fluggastdaten an die USA gebilligt. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von Union und SPD billigte das Parlament am 15. November in Berlin das entsprechende Abkommen zwischen der EU und den USA vom Juli dieses Jahres einschließlich der damit verbundenen Dokumente. Die Oppositionsfraktionen votierten geschlossen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung und sprachen von einen "Dammbruch" beim Datenschutz.

Massenklage angekündigt

Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung im Bundestag droht seitens der Gegner eine Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kündigte am 9. November an, die mit rund 7000 Teilnehmern die bisher "größte Verfassungsbeschwerde" einzureichen, wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Vorratsdatenspeicherung

Tausende gegen Überwachung auf der Straße

Bei Regen, Hagel und Temperaturen nur wenig über dem Gefrierpunkt demonstrierten am Dienstag bundesweit Tausende Menschen gegen die von der Bundesregierung geplante vollständige Speicherung aller Kommunikationsdaten. In rund 40 Städten kritisierten die Demonstranten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung stelle einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel dar: Jeder Bürger sei künftig verdächtig und müsse seine Unschuld beweisen.

In nur 30 Minuten

Koalition will Vorratsdatenspeicherung am Freitag "durchpeitschen"

Bereits am Freitag und mit nur 30 Minuten Zeit soll der Bundestag die umstrittene Vorrats-Speicherung sämtlicher Kommunikations-Daten beschließen. Gegenüber ngo-online bestätigte das Parlament am Dienstag eine entsprechende Änderung der Tagesordnung. Die Opposition kritisierte das geplante "Schnellverfahren", in dem die Regierungskoalition die sogenannte Vorratsdatenspeicherung "durchpeitschen" wolle. Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, ab dem nächsten Jahr alle Telekommunikationsunternehmen verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Um Straftaten besser verfolgen zu können, soll gespeichert werden, wer im vergangenen halben Jahr per Handy, Festnetz-Telefon oder E-Mail mit wem in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS sollen auch der jeweilige Standort des Benutzers und die eindeutige Seriennummer des Telefons festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden. Juristen halten die Pläne für verfassungswidrig. Kritiker rufen dazu auf, den Bundestags-Abgeordneten des eigenen Wahlkreises zur Nein-Stimme aufzufordern: Die Abstimmung ist namentlich.

Protestkundgebungen in 40 Städten

Bundesweite Demonstrationen gegen Vorratsdatenspeicherung am Dienstag

Datenschützer haben für Dienstag zu bundesweiten Demonstrationen gegen die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung aufgerufen. Wie der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" am Montag mitteilte, sollen in über 40 deutschen Städten Protestkundgebungen stattfinden, darunter in Köln, Karlsruhe, Stuttgart, München, Dresden und Hamburg. In Berlin sind für die zentrale Kundgebung vor dem Reichstagsgebäude unter anderem Reden von Hans-Christian Ströbele (Grüne), Petra Pau (Linke) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geplant. Die Bundesregierung plant, Telekommunikationsdaten aller Bürger in Deutschland verdachtsunabhängig sechs Monate auf Vorrat zu speichern.

Ökonomischer Druck

Lokführer dürfen streiken

Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat die Beschränkung des Streikrechts für Lokführer der Bahn aufgehoben. "Im Ergebnis sind damit Streiks im gesamten Bahnverkehr zulässig", teilte das Gericht mit. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac nahm das Urteil mit Befriedigung zur Kenntnis. Das Arbeitsgericht, dessen vorherige Entscheidung nun aufgehoben wurde, hatte nach Auffassung von Attac "höchst fragwürdig argumentiert und das Streikrecht der Arbeitnehmer nicht respektiert". Die Begründung, dies würde zu viel ökonomischen Druck erzeugen, sei schlichtweg absurd, "da es das Ziel eines jeden Streikes ist, ökonomischen Druck zu erzeugen", so Attac. Nach Arbeitsrecht seien Streiks nur dann zu unterlassen, wenn das Unternehmen dadurch existenziell gefährdet werde. Davon könne bei der Deutschen Bahn jedoch keine Rede sein.

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