Einweg-Müll
Bayern und Fachhandel unterstützen Pfand-Pläne
Die anderen Bundesländer sollten sich ein Beispiel am bayrischen Beschluss nehmen, sagte Trittin. Die Neuregelung sei notwendig, um den stetig sinkenden Mehrweganteil zu stabilisieren. Sollte der Bundesrat die gewünschte Änderung ablehnen, gilt weiterhin die bisherige Fassung.
Nach der seit 1991 geltenden Verpackungsverordnung gibt es automatisch ein Pflichtpfand, wenn zwei Jahre lang der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen unter 72 Prozent sinkt. Das ist seit 1997 der Fall, für 1999 ist die Quote gar auf rund 68,5 Prozent gesunken. Doch die komplizierte bisherige Regelung hätte nur einige Produkte betroffen: Für Bier- und Mineralwasserdosen gäbe es Pfand, nicht aber für Coladosen. Das sei dem Verbraucher nicht zu vermitteln, so Trittin.
Nach der bereits von der Bundesregierung beschlossenen Neufassung werden ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf das Euro-Bargeld am 1. Januar 2001 pro Getränkedose oder Einwegflasche 25 Cent (rund 50 Pfennig), ab 1,5 Liter Füllvolumen 50 Cent, Pfand erhoben - unabhängig davon, ob der Inhalt süß und klebrig ist oder alkoholisch.
Trittin und der Bundesverbands des Deutschen Getränkefachgroßhandels warfen den großen Lebensmittelketten und
Getränkeherstellern vor, Getränke in Einweg zu Dumpingpreisen zu verkaufen, um die kleinen Konkurrenten zu verdrängen. Günther Guder, Vorstand des Verbandes, verwies darauf, dass Einweg-Getränkeverpackungen mehr als 20 Prozent der Müllmenge ausmachten.
Umweltverbände und mittelständische Wirtschaft hatten die Planungen begrüßt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) betonte, Pfand sei zwar kein Allheilmittel, aber ein richtiger Ansatz, um die Dosenflut einzudämmen. Sollte sich jedoch nach zwei Jahren der Mehrweganteil nicht stabilisiert haben, müsse man erneut über eine Abgabe für Dosen und Einwegflaschen diskutieren.
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Am 10. Mai. 2001 unter:
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