Kampf gegen Terrorismus als Vorwand
Amnesty international beklagt Aufweichung von Menschenrechten
Unter Terror-Verdacht festgenommene Ausländer könnten danach in bestimmten Fällen vor Militärtribunale gestellt werden, die Todesurteile ohne Berufungsmöglichkeit vor einem unparteiischen Gericht verhängten. Auch die Behandlung gefangener Taliban- oder Al-Qaida-Kämpfer in der Militärbasis Guantanamo auf Kuba verstoße gegen internationale Rechtsstandards.
Lochbihler beklagte, dass selbst demokratische Rechtsstaaten die Menschenrechte zunehmend selektiv behandelten. "Regierungen rund um den Globus halten es immer öfter für legitim, im Namen der Sicherheit Menschenrechte zu verletzen oder zu beschneiden", sagte sie. Als Beispiel nannte die Generalsekretärin unbegrenzte Verhaftungen ohne Gerichtsurteil. Zuständige Organisationen wie die Vereinten Nationen stellten sich dieser Entwicklung nicht entgegen, kritisierte Lochbihler.
Mit dem Kampf gegen den Terrorismus kehre die Logik des gerechten Krieges in das politische Denken zurück. "Auch ein so genannter Terrorist verliert seine Menschenrechte nicht", mahnte Lochbihler. Die Attentate vom 11. September 2001 seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden müssten. Amnesty kritisierte, dass sich gerade der "Opferstaat" des 11. September aktiven Widerstand gegen dieses Instrument leiste.
Amnesty dokumentierte weltweit eine Zunahme der Menschenrechtsverletzungen: Während im Jahr 2000 in 149 Ländern Verstöße gegen Menschenrechte registriert wurden, waren es im vergangenen Jahr bereits 152 Länder. Diese Zahlen spiegelten nur die selbst dokumentierten Fälle wider. Die tatsächlichen Zahlen lägen deutlich höher.
Auch Deutschland gehe beim Thema Menschenrechtsverletzungen selektiv vor, berichtete Lochbihler. Während deutsche Politiker diese in einzelnen Ländern klar ansprächen, spiele dieses Problem bei den Gesprächen mit China oder mit Russland eine eher untergeordnete Rolle. Lochbihler appellierte an die Bundesregierung, bei anstehenden Abschiebungen von Ausländern jeden Einzelfall noch genauer zu prüfen, ob den Betroffenen in ihren Heimatländern Folter oder Hinrichtung drohten.
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Am 28. Mai. 2002 unter:
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Zwangsarbeiterin wartet immer noch auf Entschädigung »
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