Sozialpolitik

Die Rentenvorschläge der Rürup-Kommission

Bei den Renten-Vorschlägen der Rürup-Kommission stehen vor allem zwei Vorschläge im Mittelpunkt: eine neue Altersgrenze und eine neue Rentenformel. Die Regelaltersgrenze soll ab 2011 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Für den Geburtsjahrgang 1946 beträgt das Eintrittsalter 65 Jahre und einen Monat. Für jeden weiteren Geburtsjahrgang folgt eine Anhebung um einen Monat. Nach 24 Jahren liegt die Altersgrenze schließlich bei 67 Jahren. Auch künftig soll ein vorgezogener Rentenbezug unter Hinnahme von Abschlägen möglich sein. Allerdings wird er parallel zur Altersgrenze verschoben. Die Gewerkschaftsvertreter der Kommission kritisieren, dass künftig nur noch ab 64 Jahren ein vorzeitiger Renteneintritt möglich wird. Zudem werde die jetzige Altersgrenze von 65 Jahren schon jetzt selten erreicht. Vielmehr liege das reale Rentenalter bei 60 Jahren.

Mit einem neuen Nachhaltigkeitsfaktor will die Kommission die Rentenanpassungsformel modernisieren. Damit soll auf die demographischen Umwälzungen im Zuge der stetig steigenden Lebenserwartung und der zurückgehenden Geburtenrate reagiert werden. Der neue Faktor setzt die Rentnerzahl mit der Anzahl der Beitragszahler in Relation. Durch das Instrumentarium würde die jährliche Rentenanpassung Schritt für Schritt geringer ausfallen. Die Kommission strebt an, dass die neue Formel ab 2005 gelten soll.

Die Leistungsrücknahmen kann der einzelne nur ausgleichen, indem er tatsächlich erst mit 67 in Rente geht und er zugleich einen Vertrag über eine private Riester-Rente abgeschlossen hat. Ziel der neuen Rentenanpassung soll sein, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 von derzeit 19,5 Prozent auf nicht mehr als 22 Prozent steigt. Ohne die neue Formel ist laut Rürup hingegen mit einem Beitrag von über 24Prozent zu rechnen.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!