Bundesrats-Entschließung
Bahnkunden sollen nicht mehr rechtlos sein
Kritisiert wird in der Entschließung unter anderem, dass durch die Eisenbahn-Verkehrsordnung "wichtige Rechte der Bahnkunden" wie etwa Ansprüche bei Verspätung und Ausfall von Zügen ausgeschlossen würden. Nach der gegenwärtigen Rechtslage habe der Fahrgast selbst dann "den vollen Fahrpreis zu zahlen, wenn die Beförderung mit der Deutschen Bahn AG absolut mangelhaft ist".
Die entsprechende Regelung stammt aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg, als Militärtransporte absolute Priorität besaßen und die Bahn nicht Regressansprüchen von Kunden ausgesetzt sein sollte. Fahrgäste sind bisher auf die Kulanz der Eisenbahn-Unternehmen angewiesen, auch wenn sie normalerweise Minderungs- oder Schadensersatzansprüche hätten.
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