Bestätigt

Gericht untersagt NPD-Demo

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat eine von der NPD für Samstag geplante Demonstration gegen den Bau einer Synagoge in Bochum untersagt. Wie das Gericht am Dienstag in Münster mitteilte, hob es damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen auf und bestätigte ein entsprechendes Verbot des Bochumer Polizeipräsidenten. Das Demonstrations-Motto "Keine Steuergelder für den Synagogenbau - für Meinungsfreiheit" ist nach Ansicht des Gerichts antisemitisch und eine Provokation für das friedliche Zusammenleben von Juden und Nicht-Juden in Deutschland.

Diese Provokationswirkung könne auch durch Auflagen nicht wesentlich verändert werden. Der "Verbotstatbestand" sei damit gegeben. Das Urteil des OVG kann nicht angefochten werden (Az: 1208/04).

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