Landwirtschaft
Bundesländer sollen neues Gentechnikgesetz unterstützen
Anstatt das Gesetz zu blockieren, müssten sich die Länder viel mehr um die Umsetzung des Gentechnikgesetzes und die daraus resultierenden Aufgaben kümmern. "Vor allem bei der Errichtung eines eigenen Standortregisters und dem Schutz ökologisch sensibler Gebiete werden die Bundesländer eine besondere Verantwortung tragen", so der NABU-Präsident. Beim Schutz der Natur vor Beeinträchtigungen durch GVO obliege den Ländern die Aufgabe, die fachliche Kompetenz für diese Prüfungen in ihren Ministerien bereitzustellen. Wenn die Schutzziele der Natura 2000-Gebiete beeinträchtigt würden, müssten die Länder den Anbau von GVO untersagen, so der NABU.
Nach Ansicht des NABU müsse die Natur vor GVO besonders geschützt werden. Das Auskreuzen gentechnisch veränderter Pflanzen mit wild lebenden Pflanzen, ihre Ausbreitung in Naturschutzgebieten und andere mögliche Schäden für den Naturhaushalt könnten nicht durch kultivierende, ackerbauliche Maßnahmen gemindert werden. "Da es noch keine "Koexistenzvorschriften" zu Naturschutzgebieten gibt, sind bis jetzt auch keine Schutzkorridore, Mantelsaaten oder Barrieren zu Naturschutzgebieten vorgesehen, die ein geschütztes Nebeneinander gewährleisten könnten", sagte Tschimpke.
Wenig Verständnis habe der NABU daher für die Überlegungen einzelner Bundesländer, die Stellung des Naturschutzes weiter zu schwächen, indem sie die fachliche Kompetenz des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) aushebeln wollten. "Nur eine unabhängige Überwachung des kommerziellen Anbaus durch eine beim BfN angesiedelte Monitoringstelle kann garantieren, dass die Erhebung nicht von Industrieinteressen geleitet wird", so Tschimpke.
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