Strafvorschrift gefordert
Unternehmen und Behörden sollen oft illegal Datenschutz-Auskunft verweigern
Zu den Behörden, die keine Auskunft geben, gehört nach Angaben von WISO auch das Bundeszentralamt für Steuern. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in der Auskunftsverweigerung der Bundesbehörde laut WISO eine Missachtung von Bürgerrechten: "Jeder Bürger hat ein Auskunftsrecht hinsichtlich der Daten, die Behörden über ihn speichern. Das Bundesamt missachtet hier die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft, die im Datenschutzgesetz festgelegt sind."
Aber auch private Unternehmen verstoßen häufig gegen die Auskunftspflicht, wie eine WISO-Recherche ergeben hat: Die WISO-Redaktion ließ Zuschauer bei insgesamt 40 Stellen eine Eigenauskunft anfordern. Angeschrieben wurden neben Behörden auch Privatunternehmen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten sammeln und diese an Dritte verkaufen.
Nur die Hälfte antwortete wie vorgeschrieben sofort
Ergebnis laut dem ZDF-Magazin: Nur die Hälfte der angeschriebenen Stellen hat auf die erste Anfrage hin geantwortet. In drei Fällen - bei Neckermann, KarstadtQuelle und MobilCom - hätten die Tester auch nach einer Mahnung keine Auskunft erhalten.
Einige Unternehmen hätten behauptet, dass keine Informationen über die Tester gespeichert seien. Dennoch hätten sie Daten weitergegeben, so WISO - der Weg der Adresse lässt sich beispielsweise über leichte Schreibfehler oder auch Auskünfte gesetzestreuer Firmen rekonstruieren.
Datenschützer fordert Strafvorschrift
Die Verweigerung einer Auskunft an den "Betroffenen" ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz zwar illegal, zieht aber keine Konsequenzen nach sich - es gibt keine Strafvorschrift. "Das ist eine echte Gesetzeslücke", kommentierte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert gegenüber der Tageszeitung taz. Das Gesetz liefere gute Regelungen, "nur hapert es gewaltig an der Umsetzung". Das liege daran, dass die Aufsichtsbehörden personell und technisch katastrophal ausgestattet seien und deshalb den Problemen nicht hinterherkämen.
Die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiss, forderte, alle Daten etwa auch aus Rabattkarten-Systemen müssten für die Verbraucher einsehbar sein. Verbraucher müssten eindeutig wissen, welche Daten von ihnen erfasst werden und zu welchem Zweck. Der Forderung nach einer Strafvorschrift für die Verletzung der Auskunftspflichten schloss sie sich allerdings nicht an.
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