"Verboten"
Bundesbehörden speicherten IP-Adressen bei Internet-Nutzung
Der Grund für eine "anlassbezogene Speicherung" der IP-Adressen von Computern, die für erste Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) genutzt werden, beruhe auf der "Erfahrung", dass sich Täter bei Straftaten mit großem öffentlichem Interesse im Netz über den Fortgang der Ermittlungen informiert hätten. Gedeckt sei die Datenerhebung durch die Strafprozessordnung, wobei die Praxis von der Bundesanwaltschaft gestützt werde, so Altmaier.
Die Grünen-Fraktion hatte Auskunft verlangt, welche Behörde heute noch die IP-Kennung, abgefragte Internet-Dateien und Zugriffszeiten speichert. Deren Abgeordneter Christian Ströbele hatte darauf hingewiesen, dass mit einem Urteil des Landgerichts Berlin vom September solche Speicherungen mittlerweile verboten seien.
Laut Altmaier ist das Bundeskriminalamt (BKA) die einzige "nachgeordnete Behörde", die noch so verfährt.
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Am 10. Okt. 2007 unter:
justizStichworte:
« NRW-Gesetz zu heimlichen Online-Untersuchungen auf der Kippe
Schäuble sieht keine konkreten Anschlagspläne »

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