Amnesty für Steuerhinterzieher

Bundesverfassungsgericht billigt Begünstigung unehrlicher Steuerpflichtiger

Das Bundesverfassungsgericht befürwortete die von Januar 2004 bis März 2005 praktizierte Steueramnestie. Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am 3. April veröffentlichten Beschluss eine Vorlage des Finanzgerichts Köln, die sich gegen das entsprechende "Strafbefreiungserklärungsgesetz" richtete. Das Finanzgericht bezweifelte, dass durch die Steueramnestie ein "Anreiz für die freiwillige Rückkehr in die Steuerehrlichkeit" gesetzt worden sei. Bei der Amnestie konnten Steuersünder Gelder, die sie zwischen 1993 und 2002 am Fiskus vorbei ins Ausland geschleust hatten, ab Anfang 2004 straffrei nach Deutschland zurückbringen. Durch Zahlung einer pauschalen, als Einkommenssteuer geltenden Abgabe, mussten sie in der Regel deutlich weniger Steuern zahlen als im Normalfall.

Die nacherklärten Einnahmen wurden nur in Höhe von 60 Prozent der Abgabe unterworfen. Das Finanzgericht meinte, der pauschale Abschlag in Höhe von 40 Prozent der nacherklärten Einnahmen führe zu einer unzulässigen Begünstigung unehrlicher Steuerpflichtiger.

Aus Sicht des Verfassungsgerichts setzt sich das Finanzgericht aber nicht damit auseinander, ob eine "relative Schlechterstellung" ehrlicher Steuerpflichtiger gerechtfertigt sein könnte. Das Finanzgericht verkenne, dass die Amnestie "nicht das Ziel hatte, die Steuerhinterziehung zu belohnen", sondern einen Anreiz für eine freiwillige Rückkehr in die Steuerehrlichkeit setzen sollte, so das Bundesverfassungsgericht.

Die Steueramnestie hat einem früheren Medienbericht zufolge Bund und Ländern 1,244 Milliarden Euro eingebracht. Das Bundesfinanzministerium hatte ursprünglich aber offiziell mit bis zu fünf Milliarden Euro Einnahmen aus der Amnestie gerechnet.

(AZ: 2 BvL 14/05 - Beschluss vom 25. Februar 2008)

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