Amnesty für Steuerhinterzieher
Bundesverfassungsgericht billigt Begünstigung unehrlicher Steuerpflichtiger
Die nacherklärten Einnahmen wurden nur in Höhe von 60 Prozent der Abgabe unterworfen. Das Finanzgericht meinte, der pauschale Abschlag in Höhe von 40 Prozent der nacherklärten Einnahmen führe zu einer unzulässigen Begünstigung unehrlicher Steuerpflichtiger.
Aus Sicht des Verfassungsgerichts setzt sich das Finanzgericht aber nicht damit auseinander, ob eine "relative Schlechterstellung" ehrlicher Steuerpflichtiger gerechtfertigt sein könnte. Das Finanzgericht verkenne, dass die Amnestie "nicht das Ziel hatte, die Steuerhinterziehung zu belohnen", sondern einen Anreiz für eine freiwillige Rückkehr in die Steuerehrlichkeit setzen sollte, so das Bundesverfassungsgericht.
Die Steueramnestie hat einem früheren Medienbericht zufolge Bund und Ländern 1,244 Milliarden Euro eingebracht. Das Bundesfinanzministerium hatte ursprünglich aber offiziell mit bis zu fünf Milliarden Euro Einnahmen aus der Amnestie gerechnet.
(AZ: 2 BvL 14/05 - Beschluss vom 25. Februar 2008)
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Am 03. Apr. 2008 unter:
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