Widerstand gegen Bundeswehreinsatz im Inneren
Geplanter Grundgesetzänderung droht Scheitern im Bundesrat
FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte, seine Partei lehne den "lang gehegten Plan" von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ab, "der Bundeswehr Einsatzmöglichkeiten im Innern zu verschaffen".
Papke sagte, es widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen, Einsätze der Bundeswehr für die innere Sicherheit auszuweiten und diese "zu Hilfspolizisten im Inneren zu degradieren". Roth betonte, die Sicherheit im Inneren sei "aus guten Gründen Aufgabe der Polizei, nicht der Bundeswehr".
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) sprach von einem "Entwurf für den Papierkorb, weil es im Bundesrat dafür sowieso keine verfassungsändernde Mehrheit geben wird". Körting kritisierte, die vorgesehene Formulierung mache Fehlinterpretationen möglich, nach denen "eine Pauschalermächtigung zum Einsatz militärischer Mittel im Bundesgebiet erteilt werden soll". Spezialfälle wie Terrorangriffe sollten genau definiert werden.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) begrüßte zwar den Vorschlag, die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Gefahren einzusetzen. Dabei sei ein "Initiativrecht des Bundes mit militärischen Mitteln dringend notwendig", sagte Schünemann, betonte jedoch auch: "Ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Bundesländern - was die hoheitlichen Aufgaben der Länder im Bereich der Gefahrenabwehr angeht - ist überflüssig."
Auch in der SPD-Bundestagsfraktion wird Widerstand gegen den Inlandseinsatz der Bundeswehr laut. "Wenn die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in dieser Form ins Parlament einbringt, werden erhebliche Teile der SPD-Bundestagsfraktion Probleme mit dem Text haben", sagte der Innenausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD). Der Bund sollte militärische Mittel vor dem Hintergrund der föderalen Ordnung nicht anordnen können.
Nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Veit äußerten sich am Dienstag in der Fraktionssitzung rund 25 SPD-Abgeordnete kritisch zum Inlandseinsatz der Bundeswehr. Die Ausnahme im Grundgesetz müsse ausdrücklich auf die Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft und zur See begrenzt werden.
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Am 08. Okt. 2008 unter:
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