DIE Internet-Zeitung
Johannesburg-Initiative

BUND kritisiert BDI-Ausstieg

Am

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat den heute bekannt gewordenen Ausstieg des Bundesverbands der Deutschen Industrie aus einer gemeinsamen Initiative für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik scharf kritisiert. Die so genannten "Grundsätze zur Stärkung von Umweltschutz bei Auslandsdirektinvestitionen" waren auf Anstoß des Bundesumweltministeriums in einem 18-monatigen Dialogprozess zwischen Bundesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften sowie Umwelt- und Entwicklungsverbänden ausgehandelt worden. Sie sollten auf dem bevorstehenden Weltumweltgipfel von Johannesburg als deutscher Hauptbeitrag präsentiert werden.


Das Verhalten des BDI sei ein Skandal und blockiere die umweltpolitische Vorreiterrolle Deutschlands. Dr. Angelika Zahrnt, Vorsitzende des BUND: "Auf den BDI ist kein Verlass. Monatelang haben wir mit ihm und anderen Verbänden verhandelt. Alle Beteiligten mussten Kompromisse eingehen, damit ein unterschriftsreifer Text zu Stande kommen konnte. Wenn der BDI es jetzt nicht fertig bringt, diesen Minimalkonsens zu unterschreiben, dann macht er sich als Verhandlungspartner in Zukunft unglaubwürdig. Nicht einmal ein Weltumweltgipfel kann den BDI dazu bewegen, freiwillig einen kleinen Schritt in die richtige Richtung zu tun." Deswegen müssten die Regierungschefs in Johannesburg jetzt den Mut zeigen, verbindliche internationale Regeln für die Wirtschaft auf den Weg zu bringen.

Der BUND nahm zusammen mit den Verbänden WEED, Forum Umwelt und Entwicklung, Verbraucherinitiative und Germanwatch am Dialogprozess des BMU teil. Die Nichtregierungsorganisationen vertraten bei den Verhandlungen eine gemeinsame Position. Sie betrachteten den Prozess als Zwischenschritt auf dem Weg zu notwendigen weitergehenden zwischenstaatlichen Regeln für transnational agierende Unternehmen.

Der BUND setzt sich derzeit mit der internationalen Kampagne "Don't let big business rule the world!" für eine globale Konvention zur Unternehmensverantwortung ein. Die Konvention solle grundsätzliche ethische Standards für wirtschaftliches Handeln festlegen. Dazu gehöre die Pflicht, dass Firmen umfassend über die ökologischen und sozialen Folgen ihres Tuns berichten. Betroffene müssten geplanten wirtschaftlichen Projekten zustimmen und im Streitfall die Konzerne in deren Heimatländern verklagen können. Anwohner und Gemeinden sollten außerdem ein verbrieftes Recht auf die natürlichen Ressourcen erhalten, die sie für eine gesunde und nachhaltige Lebensweise benötigen.