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Weiterhin kein Rechtsanspruch auf Girokonto

Bundestag appelliert nur

Es wird auch weiterhin keinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto geben. Der Bundestag beschränkte sich am Mittwoch auf einen Appell an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Banken sich an ihre Selbstverpflichtung aus dem Jahr 1995 halten. Damals hatte sich die Kreditwirtschaft verpflichtet, jedem Erwachsenen die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Die Banken sollen künftig die Ablehnung oder Kündigung eines Girokontos schriftlich begründen und auf die Möglichkeit der kostenlosen Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle hinweisen, forderten alle Bundestags-Fraktionen in einem Entschließungsantrag. Nur die PDS forderte eine gesetzliche Regelung.

Die Banken erklärten sich bereits 1995 in einer freiwilligen Selbstverpflichtung bereit, ein "Girokonto für jedermann" einzurichten. Deshalb verzichtete die Bundesregierung damals auf eine gesetzliche Regelung. Die Kreditwirtschaft ist ihrer Selbstverpflichtung jedoch bis heute nicht ausreichend nachgekommen. Dies belegen sowohl der letzte Bericht der Bundesregierung zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Banken, als auch die Erfahrungen von Verbraucherschützern und Schuldnerberatungen. Stichproben der Verbraucherzentralen zeigen, dass gerade bei privaten Banken Anträge auf ein Girokonto häufig ohne schriftliche Begründung abgelehnt werden.

Kein Konto erhalten wurden oftmals geschiedene Frauen, die für Altschulden ihres Ex-Mannes haften müssten, berichtete die SPD-Abgeordnete Simone Violka. Der CDU-Abgeordnete Otto Bernhardt dagegen sagte, nur einige Hunderttausend Menschen seien als bedauerliche Einzelfälle betroffen, würden aber auch durch eine gesetzliche Regelung kein Girokonto bekommen.

Ein Girokonto ist heutzutage eine Grundvoraussetzung, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Viele besonders günstige Angebote sind nur mit bargeldloser Zahlung erhältlich. Lohn und Gehalt werden praktisch nur noch überwiesen, selbst Sozialhilfeempfänger werden von den Ämtern bedrängt, sich ein Girokonto zuzulegen - das sie aber, so die Erfahrung, nicht bekommen. Halb offen sagen die Banken auch, weshalb: Die Rendite ist nicht hoch genug, es drohten aufwendige Kontopfändungen. Einer Sozialhilfeempfängerin wurde dennoch die Eröffnung eines Girokontos angeboten - in Kombination mit einem Sparvertrag von mindestens 50 Euro monatlich.

Der Sozialhilfe-Regelsatz liegt bei weniger als 300 Euro im Monat.