Schröder und der französische Präsident Jacques Chirac streben eine möglichst schnelle Aufhebung an. Das Parlament empfinde dies als Provokation, so Gröhe. Es sei "mehr als unklug, eine Überzeugung nahezu des gesamten Parlamentes demonstrativ zu missachten, die die zentralen Koordinaten deutscher Außenpolitik" betreffe. Schröders Fanfarenstöße würden "zur Grabesmusik für die Glaubwürdigkeit der Menschenrechtpolitik des grünen Außenministers", schreibt Gröhe weiter.
Schröder hatte in der "Zeit" behauptet: "In der Verfassung steht, dass die Außenpolitik von der Bundesregierung gemacht wird." In Artikel 32 des Grundgesetzes über "Auswärtige Beziehungen" heißt es: "Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes." Es heißt nicht, dass die Außenpolitik Sache der Bundes-Regierung ist.
Für die völkerrechtliche Vertretung des Bundes ist nach Artikel 59 Grundgesetz neben dem Bundespräsidenten der Gesetzgeber zuständig: "Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in Form eines Bundesgesetzes." Bundesgesetze werden vom Bundestag oder von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, nicht jedoch von der Bundesregierung.
Schröder vertritt dennoch die Auffassung, er müsse Bedenken des Bundestages nur "zur Kenntnis nehmen, diskutieren und auch in meine Entscheidung einfließen lassen". Er habe jedoch nicht die Absicht, seine Haltung zu ändern.