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Umweltschützer kritisieren Bundesrats-Entscheidung zum Hochwasserschutz

"Sofort-Maßnahmenkatalog"

Angesichts der Überschwemmungen an Donau und Iller wirft der baden-württembergische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seiner Landesregierung vor, wirksame Bestimmungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz im Bundesrat verhindert zu haben. So sei ein geplantes Bauverbot und Einschränkungen des Ackerbaus von dem Gremium gekippt worden. "Mit dem Bauen in Überschwemmungsgebieten muss endlich Schluss sein", meint Brigitte Dahlbender. "Wir brauchen keine Gummistiefeleinsätze im Wahlkampf, sondern eine konsequente Politik auch bei trockenem Wetter", meint der BUND, der sich seit Wochen vehement zugunsten einer bestimmten Partei in den Wahlkampf einmischt. Die Umweltstiftung "Euronatur" hat unterdessen einen Maßnahmenkatalog für den Hochwasserschutz vorgelegt.

Erst im vergangenen Frühjahr habe die Landesregierung von Baden-Württemberg im Bundesrat dazu beigetragen, dem vom Bundesumweltministerium vorgelegten "Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes" die Zähne zu ziehen, meint der BUND Baden-Württemberg. Der Entwurf habe ein Bauverbot und massive Einschränkungen des Ackerbaus in Überschwemmungsgebieten enthalten.

Der Bundesrat habe das Ackerbauverbot gestrichen und das Bauverbot durch die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen aufgeweicht. Unter anderem könnten neue Baugebiete in Überschwemmungsgebieten zugelassen werden, wenn keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestünden oder geschaffen werden könnten.

Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende der Arbeitsgruppe zum Hochwasserschutzgesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, Michael Müller: "CDU/CSU und FDP haben die vorgeschlagenen Regelungen zur Hochwasservorsorge entschärft oder verhindert." Müller weiter: "Sie haben ihre Mehrheit im Bundesrat gnadenlos ausgenutzt, um bei der Ausweisung der Überschwemmungsgebiete, bei der Ausrichtung von Schutzmassnahmen an Referenzhochwassern, bei der Landwirtschaft in Überflutungsgebieten, bei der Einschränkung der Bebauung entsprechender Gebiete oder beim Verbot der Errichtung neuer Ölheizungsanlagen hinter das Gebot der Vernunft zurück zu fallen.

Auch die Grünen wiesen auf eine "Blockade-Haltung der Union" beim Hochwasserschutzgesetz hin. "Dieses sei im Bundesrat drei Jahre lang verzögert und dann verwässert worden." Auch die bayerische Landesregierung habe bis zum Schluss das schließlich beschlossene Hochwasserschutzgesetz abgelehnt, weil angeblich kein bundesweit einheitliches Vorgehen notwendig sei.

BUND zum Hochwasserschutz in Baden-Württemberg

Ähnlich inkonsequent ist nach Auffassung des BUND Baden-Württemberg die Gesetzgebung auf Landesebene: Als Reaktion auf die letzten Hochwasserereignisse seien bei der letzten Novellierung des Landeswassergesetzes zwar alle vom so genannten hundertjährigen Hochwasser betroffenen Flächen zu Überschwemmungsgebieten per Gesetz erklärt worden. Im neuen Wassergesetz seien die Regelungen für Baugebiete in Überschwemmungsgebieten jedoch deutlich schwächer als in der alten Rechtsverordnung. So reiche jetzt lediglich die Aussage der Kommune, dass "keine zumutbaren anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können"

Dahlbender wirft der Landesregierung Versagen beim Hochwasserschutz vor: "Die Landesregierung handelt nach dem Motto: Fürs politische Showgeschäft nach außen hin ein bisschen was für den vorbeugenden Hochwasserschutz tun. Gleichzeitig den Kommunen soviel Spielraum einräumen, dass Alles beim Alten bleibt, nämlich unverdrossen und fortgesetzt Bauen in den Talauen und Überschwemmungsgebieten - bis zum nächsten Jahrhunderthochwasser in zehn, sechs, fünf Jahren - oder schon nächstes Jahr."

Der BUND fordert, das Bauen in Überschwemmungsgebieten ohne Wenn und Aber zu verbieten. Weiter müssten flächendeckend dezentrale Hochwasserschutzkonzepte erstellt werden - rein technische Hochwasserschutzmaßnahmen reichten nicht aus. Schließlich müssten nach Auffassung des BUND die Planungen für das integrierte Rheinprogramm und das integrierte Donauprogramm "endlich aus den Schubladen geholt, finanziert und umgesetzt werden".

Bayern sieht sich von Trittin bestätigt

Nach Angaben des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber wurden in Bayern seit dem Pfingsthochwasser 1999 mehr als 670 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. "Über 400 Hochwasserschutzprojekte laufen derzeit im Freistaat." In den Hochwassergebieten in Südbayern seien durch den Ausbau des vorbeugenden Hochwasserschutzes weitergehende Schäden verhindert worden.

Zum Teil gebe es in diesem Jahr höhere Wasserstände als beim Pfingsthochwasser 1999, aber geringere Schäden durch mehr Hochwasserschutz. Es sei bemerkenswert, dass auch Bundesumweltministerminister Jürgen Trittin die großen Anstrengungen und Investitionen in den vorbeugenden Hochwasserschutz in Bayern in den vergangenen Jahren anerkannt habe.

Bundesumweltminister: Bayern hat Gelder gestrichen

Zwar sei Bayern in der Aufstellung von Schutzplänen im Großen und Ganzen auf dem richtigen Weg, bestätigt Trittin die Aussagen Stoibers. "Aber was nützen ehrgeizige Pläne, wenn das nötige Geld dafür gestrichen wird?" Trittin hat der bayerischen Landesregierung vorgeworfen, mit der Kürzung von Haushaltsmitteln die eigenen Aktionspläne zum Hochwasserschutz zu konterkarieren.

Bayern habe ab 2004 jährlich 36 Millionen Euro für Massnahmen an Gewässern erster Ordnung ausgeben wollen, so Trittin. Mit dem Nachtragshaushalt 2004 sei diese Summe um 8 Millionen auf 28 Millionen Euro gekürzt und durch eine Haushaltssperre "offensichtlich" weiter reduziert worden.

Im Gegensatz zum bayerischen Ministerpräsidenten sieht der Bundesumweltminister zudem keine Möglichkeiten, die eingetretenen Schäden jetzt schon abzuschätzen.

Ziel muss nach Ansicht des Bundesumweltministeriums sein, die Fähigkeit der Landschaften zur Rückhaltung von starken Niederschlaegen zu erhöhen. "Die Versiegelung von Flächen in den Einzugsgebieten von Flüssen muss aufhören. Wir brauchen mehr Auwälder in den Flussebenen und im Hochgebirge mehr Schutzwälder statt mehr Skigebiete", so Trittin. Das gehe nur mit ausreichender finanzieller Unterstuetzung.

Die Schadensvorsorge müsse den höchsten Stellenwert bekommen. Durch die zu erwartende Klimaänderung würden extreme Wetterlagen häufiger auftreten, mit Hochwasser und den damit verbundenen hohen Schäden müsse häufiger gerechnet werden.

Für den Donauraum kommt es nach Auffassung des Bundesumweltministeriums künftig darauf an, das im Dezember 2004 von der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau verabschiedete Hochwasseraktionsprogramm grenzüberschreitend so rasch wie möglich umzusetzen.

Maßnahmen-Katalog von "Euronatur"

Die Umweltstiftung "Euronatur" geht mit der Politik, insbesondere auch mit Lokalpolitikern hart ins Gericht: "Wenn Kinder ständig dieselben Fehler machen würden, wie es in der Reaktion auf Hochwasserkatastrophen der vergangenen Jahre seitens vieler Lokalpolitiker immer wieder geschehe, wären sie schon längst von der Schule geflogen", meint Verbandspräsident Hutter.Ein "Sofort-Maßnahmenkatalog" der Umweltstiftung sieht zahlreiche konkrete Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor.

So sollten die Täler in den Alpen und Gebirgsregionen vor weiterer Zersiedelung und Versiegelung bewahrt werden. Es gelte Retentionsräume für Hochwasserereignisse freizuhalten.

Alle von einem 100-jährigen Hochwasser bedrohten Gewässer in Europa sollten mit Deichbaumaßnahmen geschützt werden. Allerdings anders als in der Vergangenheit: "Es soll nicht mehr Ziel sein, die Flüsse mit hohen Deichen direkt an den Ufern in ein enges Korsett zu zwängen und so für einen schnellen Wasserablauf zu sorgen. Deiche sollten zukünftig bestehende bebaute Gebiete schützen, während den Gewässern genügend Überschwemmungsraum gegeben wird." Wo Bäche und Flüsse etwa in Siedlungen eingezwängt würden, seien Renaturierungen vor allem im Außenbereich der Siedlungen unabdingbar.

Die Gemeinden sollen nach Auffassung von Euronatur in ihrer Planungsfreiheit insofern eingeschränkt werden, als in potenziellen Überschwemmungsgebieten keine neuen Bauvorhaben mehr genehmigt werden dürften. "Es kann nicht angehen, dass man wissentlich ein Überschwemmungsrisiko in Kauf nimmt und im Schadensfall nach Ausgleich ruft."

Weiterhin fordert die Umweltstiftung, die weitere Entwässerung landwirtschaftlicher Grundstücke einzustellen. Dies sei in vielen Gebirgs- und Hochgebirgsregionen noch immer der Fall. Den Gemeinden komme schon aus eigenem Interesse eine wichtige Kontrollfunktion zu. Ein Gewässerrückbauprogramm solle aufgelegt werden, das den Flüssen und Bächen wieder mehr Raum gebe. Dies wäre nach Auffasung der Stiftung zusätzlich ein wichtiges Konjunkturprogramm für den Tiefbau.

Eine Teilfinanzierung dieses Programms sollte - orientiert am "Wasserpfennig" Baden-Württembergs - durch eine Sonderabgabe in Höhe von 10 Cent je Kubikmeter Frischwasserverbrauch aufgebracht werden. "Damit würden alleine in Deutschland über 300 Millionen Euro jährlich aufgebracht werden können, ohne dass dies den Verbraucher übermäßig belasten würde", meint die Stiftung.