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Gewerkschaft will berufsbedingte Kinderbetreuung voll bei Steuer anrechnen

"Frauen verzichten sonst auf Kinder"

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf die Entlastung erwerbstätiger Eltern zu konzentrieren. Der Staat müsse endlich alle Ausgaben steuermindernd berücksichtigen, die für die Ausübung der Berufstätigkeit zwingend notwendig seien. Das seien nicht nur Arbeitsmittel, sondern auch Kinderbetreuungskosten, sagte GEW-Vorstandsmitglied Anne Jenter am Dienstag. Kinderbetreuungskosten müssten daher ab dem ersten Euro absetzbar sein.

Die heutige, gut ausgebildete Frauengeneration werde nicht auf die Berufstätigkeit verzichten, sondern eher auf Kinder, warnte Jenter. Das Kinderbetreuungsangebot müsse dringend ausgebaut werden. Alle Angebote müssten für alle Kinder vom ersten Euro an steuerlich absetzbar sein. Die steuerliche Entlastung leiste einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Wenn Mütter erwerbstätig sein könnten, schiebe das Kinderarmut einen Riegel vor.

"Erwerbstätigkeit ist für viele Menschen attraktiv, wenn nicht ein Großteil des Verdienstes gleich wieder für Kinderbetreuungskosten draufgeht", sagte Jenter. Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten verbessere für Alleinerziehende und Mütter nach der Elternzeit die Möglichkeit, erwerbstätig zu sein. Eine moderne Familienpolitik stärke die wirtschaftliche Situation von Frauen und setze auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, so Jenter: "Dafür brauchen wir ein modernes Steuersystem und keine altbackenen, historisch längst überholten Rezepte."

GEW-Vorstandsmitglied Jenter wies darauf hin, dass berufstätige Eltern nicht bevorzugt würden. Sie könnten lediglich - neben dem weiterhin bestehenden Steuerfreibetrag, in dem auch Kinderbetreuungskosten pauschal berücksichtigt werden - ihre erwerbsbedingt anfallenden Kinderbetreuungskosten absetzen. Eltern, die das klassische Rollenmodell lebten, hätten keine berufsbedingten Kosten für Kinderbetreuung. Einer "Einverdiener-Ehe" komme weiterhin der bestehende Steuerfreibetrag zugute. Außerdem profitierten Eltern mit nur einem Verdiener besonders vom Ehegattensplitting.

Am Mittwoch soll das Bundeskabinett über die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten entscheiden.