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DGB fordert höhere Steuern für Erben von Vermögenden

Familienunternehmen bleiben hartnäckig

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die von der großen Koalition geplante Erbschaftssteuerreform scharf kritisiert. "Die bereits jetzt bestehende krasse Ungleichheit der Vermögensverhältnisse in Deutschland wird weiter betrieben und verfestigt", sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am 5. März in Berlin. Das künftige Erbschaftssteuerrecht müsse aufkommensstärker gestaltet werden durch niedrigere Freibeträge, höhere Steuersätze sowie eine stärkere Besteuerung von geerbten Betriebsvermögen, forderte er. Die persönlichen Freibeträge zugunsten nahestehender Familienangehöriger von bis zu 500.000 Euro seien zu hoch und die Begünstigung von Betriebsvermögen "inakzeptabel", kritisierte Matecki. Zudem seien die vorgesehenen Einnahmen von rund vier Milliarden Euro zu niedrig. "Insgesamt zehn Milliarden Euro müssen schon drin sein." Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann, forderte hingegen noch weitere Entlastungen für die Unternehmen, als ohnehin vorgesehen.

"Die Familienunternehmen in Deutschland bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft", so Thumann. Daher baue die Wirtschaft auf die Zusage aus dem Koalitionsvertrag, fortführende Unternehmen nach zehn Jahren deutlich von der Erbschaftsteuer zu entlasten. An die Bundestagsabgeordneten appellierte er, die Reform zu einem guten Ende zu bringen.

Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses zeigten sich Vertreter von Familienunternehmen am 5. März in Berlin vor allem mit den Voraussetzungen für eine Entlastung der Firmenerben unzufrieden.

Der Deutsche Unternehmensverband Vermögensberatung kritisierte bei der Anhörung die "in der Regel unerfüllbaren Bedingungen" für einen weitgehend erbschaftssteuerfreien Betriebsübergang. Bei der Unternehmensnachfolge sollen Erben dann steuerlich begünstigt werden, wenn sie Arbeitsplätze über zehn Jahre langfristig sichern und den Betrieb mehr als 15 Jahre fortführen. Dieser Zeitraum sei zu lang, hoben mehrere Sachverständige hervor.

Für Unmut bei der Wirtschaft sorgte auch ein angeblich hoher Überwachungsaufwand in dem Zusammenhang für eine Steuer, die "bestenfalls gar nicht erhoben werden kann", wie ein Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertags sagte.

Das Regelwerk soll nach Angaben von Regierungssprecher Ulrich Wilhelm vermutlich in der kommenden Woche erneut im Parlament behandelt werden. Eine genaue Entscheidung darüber falle jedoch erst am Montag. Mitte Februar hatte der Bundestag in erster Lesung über die Reform beraten. Die Bundesregierung strebt ein Inkrafttreten am 1. Juli 2008 an.