Der Zuschuss von höchstens 140 Euro im Monat wird bereits heute an Berufstätige gezahlt, die wegen der Versorgung ihrer Kinder zusätzlich auf "Hartz IV" angewiesen sind.
Beim Wohngeld werden laut Entwurf künftig die gestiegenen Energiekosten in einer neuen Heizkostenkompenente berücksichtigt. Angesichts der Mietentwicklung sollen ferner ab Januar 2009 Wohngeld-Tabellenwerte und Miethöchstbeträge um jeweils rund zehn Prozent erhöht werden.
Bund und Ländern entstehen durch die Reform des Wohngeldes laut Entwurf Mehrkosten in Höhe von jeweils 280 Millionen Euro. Durch den erweiterten Kinderzuschlag werde der Bund mit zusätzlich 260 Millionen Euro belastet. Dem stünden Einsparungen beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in Höhe von rund 120 Millionen Euro gegenüber. Die Kommunen, die bislang die Leistungen für Unterkunft und Heizung bei ALG-II-Empfängern tragen, würden um über 200 Millionen Euro entlastet. Unter dem Strich sollen die Maßnahmen die öffentliche Hand also rund 500 Millionen Euro kosten.