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Handystörsender in baden-württembergischen Gefängnissen beschlossen

153 Geräte sichergestellt

In Baden-Württemberg können Gefängnisse künftig mit Mobilfunk-Störsendern ausgestattet werden, um Handytelefonate von Gefangenen unmöglich zu machen. Der Landtag in Stuttgart beschloss am 5. Juni ein entsprechendes Gesetz. Justizminister Ulrich Goll (FDP) will mit der Neuerung kriminelle Geschäfte hinter Gittern sowie Fluchten und Absprachen verhindern. Mit den Störsendern werde ein Handy im Strafvollzug "schlagartig nutzlos", sagte der Politiker.

Mobiltelefone sind in den Gefängnissen des Landes für Gefangene und Bedienstete bereits verboten. Goll zufolge werden dennoch immer wieder Handys an den Kontrollen vorbei in die Anstalten geschmuggelt. 2007 seien 153 Geräte sichergestellt worden, im Jahr zuvor 171, und in den ersten Monaten des laufenden Jahres bereits 80. Sie würden zum Beispiel verwendet, um mit Helfern abzusprechen, wann und wo sie Drogen oder Geld über die Anstaltsmauer werfen können. Auch bestehe die Gefahr von Verdunkelungshandlungen.

Vorbild für das Projekt ist die Schweiz, wo Handystörsender bereits seit Jahren im Strafvollzug eingesetzt werden. In Baden-Württemberg soll zunächst die Justizvollzugsanstalt Offenburg mit den Blockern ausgestattet werden. Die Kosten hierfür bezifferte Goll auf rund eine Million Euro. Im Lörracher Gefängnis soll für rund 250.000 Euro mit einer kleineren Anlage die Störwirkung in innerstädtischer Lage erprobt werden. Befürchtungen, dass die Sender auch außerhalb von Gefängnismauern den Mobilfunkempfang beeinträchtigen könnten, wies der Minister zurück.