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justiz

Verfassungsrichter billigen Rentennullrunde 2004

"Gewichtiges öffentliches Interesse"

Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen Hoffnungen auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Altersbezüge endgültig begraben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am 31. August veröffentlichten Beschluss, dass die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 mit dem Grundgesetz vereinbar war. Ebenfalls verfassungsgemäß sei die Anpassung der Renten lediglich in Höhe der Inflationsrate im Jahr 2000 gewesen. In einer ungewöhnlich kurzen Pressemitteilung verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, dass bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts üblicherweise "die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter" zugrunde gelegt werde. "Abweichend hiervon" habe das rot-grüne Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999 bestimmt, dass der aktuelle Rentenwert für die Jahre 2000 und 2001 jeweils nur in Höhe der Inflationsrate angepasst werden sollte. Die Begründung der Verfassungsrichter enthält nur wenige rechtliche Erwägungen. Beispielsweise ließen es die Verfassungsrichter auch offen, "ob die regelmäßige Anpassung von Renten unter den Schutz der Eigentumsgarantie fällt".

BGH hebt Urteil gegen Ex-Bürgermeister Roßberg teilweise auf

Vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott bestätigt

Der Prozess gegen den suspendierten Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) wird neu aufgerollt. Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am 29. August das Urteil des Dresdner Landgerichts teilweise auf. Gegen den 46-Jährigen muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Dresden wegen des Vorwurfs der Untreue neu verhandelt werden. Rechtskräftig ist dagegen das Urteil der Vorinstanz in Bezug auf die vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott. Damit bleibt weiter offen, ob Roßberg das Amt des Oberbürgermeisters fortführen kann. Roßberg war im September 2006 zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Den Richterspruch gegen Roßbergs früheren Fluthilfekoordinator Rainer Sehm bestätigten die BGH-Richter weitgehend.

Niebel im Prozess gegen Ex-Justizministerin vernommen

"Keine Hinweise erhalten"

Zum Ende der Beweisaufnahme im Prozess gegen die frühere baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) sind am Donnerstag mehrere FDP-Spitzenpolitiker als Zeugen aufgetreten. Vor dem Stuttgarter Landgericht wurden unter anderen FDP-Generalsekretär Dirk Niebel, die baden-württembergische FDP-Chefin Birgit Homburger und Landeswirtschaftsminister Ernst Pfister zu den parteiinternen Vorgängen rund um die so genannte Umfrage-Affäre vernommen. Die Plädoyers sollen am 13. September gehalten werden. Für den 20. September wird das Urteil erwartet.

BGH erleichtert Bestrafung von Amtsträgern wegen Vorteilsannahme

Freispruch für Kremendahl rechtskräftig

Politische Amtsträger können sich künftig bei der Einwerbung von Wahlkampfspenden leichter wegen Vorteilsannahme strafbar machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verschärfte am 28. August seine entsprechenden, im Oktober 2004 entwickelten Grundsätze. Die Entgegennahme einer Wahlkampfspende sei nicht nur dann eine Vorteilsannahme, wenn die Spende im Hinblick auf eine konkrete Amtshandlung gegeben werde. Die Grenze zur Strafbarkeit werde schon überschritten, "wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass der Amtsträger im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu einem Vorhaben des Spenders befasst sein wird", heißt es in dem BGH-Urteil. Zudem müsse der "unbeteiligte Betrachter" den Eindruck gewinnen, dass der Geldgeber mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen wolle.

Diskussionen über Ermittlungen gegen Journalisten

"Angriff auf Pressefreiheit"

Der Vorsitzende des BND-Untersuchungsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), hat die Ermittlungen gegen Journalisten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat aus Unterlagen des Gremiums erneut begründet. Er habe zwischenzeitlich aus den Medien mehr über die nicht-öffentlichen Unterlagen des Ausschusses erfahren als in den Sitzungen des Gremiums selbst, sagte Kauder am 3. August im Deutschlandfunk. Er habe deswegen Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) gebeten, entsprechend Strafanzeige zu erstatten. Von anderen Politikern wurden die Ermittlungen teilweise scharf kritisiert. Der Deutsche Journalisten-Verband sprach von einem "umfassenden Angriff auf die Pressefreiheit".

Polizisten wegen Fehlern nach Überfall auf Vietnamesen suspendiert

Unterlassene Festnahme

Im Zusammenhang mit einem mutmaßlich rechtsradikalen Überfall auf eine vietnamesische Familie in Burg sind ein Dienstgruppenleiter der Polizei und sein Vertreter mit sofortiger Wirkung von ihrer Funktion entbunden worden. Die Beamten hätten laut Bericht des Polizeipräsidenten die Gefahrenlage falsch eingeschätzt und die Täter nicht in Gewahrsam genommen, sagte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) am 3. August auf Anfrage. Derzeit werde der Einsatz umfangreich geprüft, sagte der Minister.

Berufsverbot gegen Heidelberger Lehrer war laut Gericht rechtswidrig

"Antifaschistische Initiative Heidelberg"

Ein vom Land Hessen ausgesprochenes Berufsverbot für einen Lehramtsbewerber aus Heidelberg ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zufolge rechtswidrig zustande gekommen. Das staatliche Schulamt müsse die Einstellung des Mannes erneut prüfen, urteilte das Gericht am 2. August. Das staatliche Schulamt im Odenwaldkreis hatte den Bewerber zuvor wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue abgelehnt. Dagegen klagte der Mann.

"Bombodrom"-Gegner gewinnen vor Gericht gegen die Bundeswehr

Bombenabwurfplatz

Die Bundeswehr darf den Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide im Norden Brandenburgs weiterhin nicht militärisch nutzen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hob am 31. Juli die Entscheidung des Verteidigungsministeriums zur sofortigen Inbetriebnahme des so genannten "Bombodroms" bei Wittstock auf. Die 3. Kammer gab damit drei Musterklagen statt. Die Vorsitzende Richterin Beate Vondenhof begründete die Entscheidung mit einer fehlerhaften Abwägung der Interessen der betreffenden Kläger. Im überfüllten Gerichtssaal brach nach der Urteilsverkündung Beifall aus. Das Verteidigungsministerium nahm das Urteil zunächst zur Kenntnis und prüft weitere juristische Schritte. Die Bombodrom-Gegner forderten Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) auf, die Pläne zur militärischen Nutzung der Heidelandschaft aufzugeben. Inzwischen fordern auch Politiker, die Pläne aufzugeben.

Staatsanwaltschaft fordert Bewährung für Max Strauß

Provisionszahlungen

In der Neuauflage des Steuerhinterziehungsprozess gegen Max Strauß vor dem Landgericht Augsburg hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte am 1. August hingegen auf Freispruch. In dem Verfahren geht es darum, ob der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) mehrfach als gewerbsmäßiger Lobbyist tätig gewesen ist und dabei Provisionszahlungen in Millionenhöhe nicht versteuert hat. Strauß soll von 1991 bis 1993 insgesamt rund 337.000 Euro hinterzogen haben, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Linke fordert Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft in Sachsen-Affäre

Bundesbehörde will nicht

Im Fall der Korruptionsaffäre in Sachsen muss nach Ansicht der Linksfraktion im Bundestag die Generalbundesanwaltschaft die strafrechtlichen Ermittlungen an sich ziehen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) solle die Generalbundesanwaltschaft entsprechend anweisen. In einem Antrag der Linksfraktion an den Bundestag, der dem "Berliner "Tagesspiegel" vorliegt, heißt es weiter, die öffentliche Debatte über Netzwerke der Korruption in Sachsen und die Probleme bei deren Aufarbeitung "zerstören in gefährlichem Maße das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen und Kontrollmechanismen nicht nur in Sachsen".

Lebenslange Haft für junge Straftäter

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Schwerverbrecher, die wegen einer Tat in ihrer Jugendzeit verurteilt wurden, sollen künftig auch nach Verbüßung der Haftstrafe unter bestimmten Bedingungen hinter Schloss und Riegel bleiben. Das Bundeskabinett billigte am 18. Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Merkel will über demokratische Grundsätze frei nachdenken

SPD für Computer-Überwachung

Im Streit über einen schärferen "Anti-Terror-Kampf" hat Bundeskanzlerin Angela Merkel Innenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) Rückendeckung gegeben und den Koalitionspartner SPD ermahnt. "Denkverbote helfen nicht weiter", sagte sie. Merkel sprach von einer Bedrohung, "wie wir sie vor zehn Jahren noch nicht gekannt haben". Sie wolle einen Innenminister, der sich damit auseinandersetze. Zugleich betonte die Kanzlerin jedoch mit Blick auf Schäubles jüngste Vorstöße, "dass ich bestimmte Überlegungen im aktuellen Regierungshandeln nicht auf der Tagesordnung sehe". Zunächst müsse die Koalition mit dem Gesetz zur präventiven Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt (BKA) weiterkommen, stellte Merkel klar.

Harrsche Kritik an Bundesinnenminister Schäuble

"Rechtsstaatswidrige Vorschläge"

Jedes Mal, wenn Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen neuen Vorstoß für "mehr Sicherheit" unternimmt, gibt er anderen Politikern die Gelegenheit, sich als gute Demokraten zu profilieren. Es ist fraglich, ob Schäuble insoweit nur eine bestimmte Funktion im verteilten Rollenspiel einer Bundesregierung einnimmt, nicht zuletzt um auch Wählerstimmen am so genannten rechten Rand abzugreifen, oder ob er mit gezielten Tabubrüchen den Wegbereiter in eine andere Republik spielt. Jedenfalls stoßen die "Pläne" von Schäuble für ein weiteres Gesetzespaket im "Kampf gegen den Terrorismus" auf harsche Kritik. Schäuble hatte gewarnt, dass die Bekämpfung des Terrorismus mit den klassischen Mitteln der Polizei nicht zu meistern sei. Es sei zu überlegen, was man etwa mit so genannten Gefährdern mache, die nicht abgeschoben werden könnten. Man könne "beispielsweise einen Straftatbestand der Verschwörung einführen, wie in Amerika". Die "rechtlichen Probleme" reichten bis zu Extremfällen wie der gezielten Tötung von Verdächtigen durch den Staat, so Schäuble.

Fünfeinhalb Jahre für zweiten Angeklagten im Münchner Terrorprozess

"Geldsammlungen"

Im Münchner Terrorprozess ist der zweite Angeklagte zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass der 35-jährige Farhad A. die "terroristische" Vereinigung "Ansar Al Islam" unter anderem durch Geldsammlungen unterstützt hat. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert.

Abgeordnete haben ein Problem mit Urteil zu Nebeneinkünften

"Handlungsbedarf"

Die Debatte zu den Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten geht auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger, der mit seiner Klage gegen die verschärfte Transparenzregelung im Abgeordnetengesetz gescheitert war, kritisierte der "Passauer Neuen Presse": "Praktikabel ist die Regelung nicht." Frühere Berufe vor der Abgeordnetentätigkeit und dann hinzu gekommene müssten unterschiedlich behandelt werden.

Regierung wirft der Opposition "Halbwahrheiten, Lügen und Verdrehungen" vor

Untersuchungsausschuss in Sachsen verhindert

Die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur sächsischen Korruptionsaffäre verzögert sich. Der Landtag in Dresden überwies am 4. Juli mit den Stimmen des CDU/SPD-Regierungslagers einen Antrag von Linken, FDP und Grünen in den Rechtsausschuss und verhinderte damit die von der Opposition gewünschte sofortige Einsetzung des Gremiums. Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) nannte den Ausschuss in der geplanten Form "verfassungswidrig".

Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offen legen

Patt im Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht tut sich vielfach schwer damit, wenn es um Entscheidungen über Parteien und andere einflussreiche Institutionen oder Personen geht. So auch beim Thema der Offenlegungspflichten für Bundestagsabgeordnete, ihre Nebeneinkünfte betreffend. Im achtköpfigen Zweiten Senat des Verfassungsgerichts bestand ein Patt von vier zu vier Richterstimmen. Im Ergebnis führt dies am am 4. Juli dazu, dass die Klage von neun Bundestagsabgeordneten gegen die verschärfte Transparenzregelung im Abgeordnetengesetz zurückgewiesen wurde. Die Bundestagsabgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte nun offenbar umfassend und detailliert offen legen.

Rechtsstreit um Buch über den Tod Uwe Barschels

"Vater der Mordtheorie"

Der Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) beschäftigt weiter die Justiz. Innerhalb der Staatsanwaltschaft des nördlichsten Bundeslandes ist ein Rechtsstreit darüber entbrannt, ob der ehemalige Chefermittler und jetzige Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Heinrich Wille, ein Buch über den Tod des Politikers veröffentlichen darf.

Anklage gegen angeblichen "Kofferbomber"

Bundesanwaltschaft

Knapp ein Jahr nach den angeblich gescheiterten "Kofferbombenanschlägen" auf zwei Regionalzüge hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den Hauptverdächtigen erhoben. Dem 22-jährigen Libanesen Youssef el-Hajdib aus Kiel wird versuchter vielfacher Mord vorgeworfen, wie die Bundesanwaltschaft am 20. Juni in Karlsruhe mitteilte. Er soll am 31. Juli 2006 in Köln gemeinsam mit dem im Libanon angeklagten Jihad Hamad zwei Bombenanschläge auf Regionalzüge versucht haben. Die Bundesanwaltschaft spricht neuerdings von "Bombentrolleys".

Gericht weist erste Klagen gegen Studiengebühren in Baden-Württemberg zurück

Niederlage für Studenten

Die Studiengebühren in Baden-Württemberg sind nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg rechtmäßig. Das Gericht wies am 20 Juni drei Klagen von Studenten gegen ihre Gebührenbescheide zurück. Die Richter konnten in den einzelnen Fällen keine Verstöße gegen das geltende Landes- und Bundesrecht feststellen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Es wurde Berufung zugelassen.