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justiz

5 Prozent aller 76.600 Gefangenen in Deutschland sind Frauen

12 Prozent in Abschiebehaft

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind Frauen in den deutschen Justizvollzugsanstalten die große Ausnahme. Zwar habe in den vergangenen Jahren der Frauenanteil an allen Gefangenen in Deutschland leicht zugenommen, er sei jedoch nach wie vor sehr gering. Am 30. November 2006 waren den Angaben zufolge knapp 4.100 der insgesamt 76.600 Gefangenen weiblich. Der Frauenanteil habe somit bei 5,3 Prozent gelegen. Im Jahr 1993, für das erstmals gesamtdeutsche Zahlen vorlagen, habe der Anteil der Frauen an allen Inhaftierten bei 4,1 Prozent gelegen, 2000 bei 4,4 Prozent.

Das Bundesinnenministerium, Guantanamo und das deutsche Ausländerrecht

"Erlöschenstatbestand"

Das Bundesinnenministerium rechtfertigt seine 2002 getroffene Entscheidung gegen eine Wiedereinreise des jahrelangen Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz damit, dass dieser wegen seiner illegalen Inhaftierung im US-Gefangenenlager Guantanamo nicht nach sechs Monaten wieder nach Deutschland eingereist sei, was ihm als Gefangener der USA natürlich auch nicht möglich war. Eine Wiedereinreise nach Deutschland - und somit eine Freilassung aus dem international heftig kritisierten Gefangenenlager - hätte nicht dem damaligen deutschen Ausländerrecht entsprochen. Der Aufenthaltstitel des Bremer Türken sei 2002 "kraft Gesetzes" erloschen, sagte der damals mit dem Prüfauftrag befasste Ministeriumsmitarbeiter Hans-Georg Maaßen am Montag vor dem BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin. Er verteidigte sich gegen den Vorwurf, damit sei die Grundlage für eine weitere Inhaftierung im US-Sondergefangenenlager gelegt worden.

Karlsruhe verneint gerichtliche Verwertung von heimlichen DNA-Vaterschaftstests

Informationelle Selbstbestimmung

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 13. Februar entschieden, dass Gerichte die Verwertung heimlich eingeholte Vaterschaftstests als Beweismittel ablehnen dürfen. Derartige genetische Abstammungsgutachten ohne Zustimmung verletzen nach Auffassung des Ersten Senats des Gerichts das Recht des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung und verstoßen insofern gegen das Grundgesetz. Zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm habe jedoch der Gesetzgeber "ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft" bereitzustellen.

Gerichtsakten im Kremendahl-Prozess verschwunden

Revision gefährdet

Nach einer Überarbeitung am Landgericht Dortmund sind Akten zu dem im März vergangenen Jahres abgeschlossenen Korruptionsprozess gegen den früheren Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl (SPD) verschwunden. Wie eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch mitteilte, werden der letzte Band der Akten sowie der Protokollsonderband aus dem Prozess vermisst. Die von der Staatsanwaltschaft Wuppertal angestrebte Revision des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof (BGH) steht deshalb nun möglicherweise auf der Kippe.

Debatte über heimliche Online-Durchsuchungen

Nach BGH-Verbot

Nach dem vom Bundesgerichtshof (BGH) verhängten Verbot heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern dringen Sicherheitsexperten auf eine rasche Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser verdeckten Überprüfungen. Eine neue Rechtsgrundlage strebt auch Bayern an. Führende SPD-Politiker mahnten am Dienstag allerdings zur Sorgfalt. Links-Fraktionsvize Petra Pau und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnten verdeckte Online-Durchsuchungen entschieden ab.

Verfassungsrichter bestätigen Ablieferungspflicht für Nebeneinkünfte von Beamten

Hochschullehrer

Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst können ab einer bestimmten Höhe grundsätzlich vom Staat eingezogen werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvR 1188/05). Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Beamten aus Rheinland-Pfalz nicht zur Entscheidung an. Eine Ablieferungspflicht für Einkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Parlamentsausschuss soll "Foltermord" eines Häftlings untersuchen

Nordrhein-Westfalen

Nach dem Tod eines 20-jährigen Häftlings in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg im November vergangenen Jahres hat die nordrhein-westfälische SPD-Landtagsfraktion die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen. "Die Landesregierung ist zu viele Antworten schuldig geblieben", begründete Fraktionsvize Ralf Jäger am Dienstag in Düsseldorf die Entscheidung. In der JVA Siegburg sollen am 11. November 2006 drei junge Gefangene einen Mithäftling über Stunden gequält und schließlich getötet haben.

Motassadeq soll 15 Jahre ins Gefängnis

Revision angekündigt

Der von der Justiz als "Terrorhelfer" bezeichnete Mounir El Motassadeq muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Ihm wurde eine Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA vorgeworfen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg setzte damit am Montag im bereits dritten Prozess gegen den 32-jährigen Marokkaner die Strafe neu fest. Motassadeq war zuvor im November vom Bundesgerichtshof (BGH) der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Richter Carsten Beckmann begründete die Entscheidung damit, dass "gewaltiges Unrecht geschehen" sei. "Davon können wir uns nicht distanzieren." Das Entscheidende sei die Haupttat, "schon das ist ein ganz ungewöhnliches Ausmaß von Leid". Wer wie der Angeklagte 246 Menschen ermorden helfe, "ist schon am oberen Ende der Messlatte, so dass es keiner weiteren Toten bedarf", begründete er die Höhe der Strafe. Die Verteidigung will Revision einlegen und das das Verfahren notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof bringen.

Anklage fordert 15 Jahre Haft für Motassadeq

Höchststrafe

Im Prozess gegen den angeblichen "Terrorhelfer" Mounir El Motassadeq hat die Staatsanwaltschaft am Montag die Höchststrafe von 15 Jahren Haft beantragt. Es könne nur eine Strafe geben angesichts der Schwere der Schuld, die der Angeklagte auf sich geladen habe, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg. Motassadeq muss sich wegen seiner angeblichen Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA verantworten. Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert.

Deutscher ohne Begründung tagelang in USA inhaftiert

Stundenlang verhört

Ein deutscher Staatsbürger ist in Las Vegas ohne Begründung drei Tage lang von US-Behörden festgehalten worden. Das bestätigte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Donnerstag in Berlin. Der 62-Jährige syrischer Abstammung, der auf dem Weg zu seiner in Kalifornien lebenden Tochter war und dort auch einige Tage mit seiner amerikanischen Frau verbringen wollte, sei am 28. Dezember von den US-Behörden am Flughafen an der Einreise gehindert worden, berichtet der "Tagesspiegel".

Klage in Karlsruhe wegen Mißachtung der Rechte der Opposition

"Demokratie im Ausnahmezustand"

Die Grünen im Bundestag kritisieren eine zunehmende Ignoranz der schwarz-roten Bundesregierung gegenüber der Opposition und haben deshalb Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. "Seit Antritt der großen Koalition befindet sich die Demokratie in einem parlamentarischen Ausnahmezustand", begründete der parlamentarische Grünen-Geschäftsführer Volker Beck am Donnerstag den Schritt seiner Fraktion. Mit der so genannten Organklage wird eine unzureichende Beantwortung parlamentarischer Anfragen gerügt und das verfassungsrechtlich verbrieften Fragerecht eingefordert.

Umweltverbände können gegen bestimmte Behördenentscheidungen klagen

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Mit Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes am 15. Dezember bekommen Umweltverbände mehr Klagerechte im Umweltschutz. Laut Umweltbundesamt können damit Vereinigungen, die sich den Schutz der Umwelt zur Aufgabe gemacht haben, bestimmte behördliche Entscheidungen von den Gerichten prüfen lassen. Vorraussetzung sei, dass die Umweltvereinigungen satzungsgemäß dem Umweltschutz dienten. Sie müssten aber nicht von der behördlichen Entscheidung betroffen sein. Sie können zum Beispiel gegen die Zulassung einer Industrieanlage oder einer Straße vorgehen, falls die Zulassung aus ihrer Sicht bestimmten Vorschriften des Umweltrechts widerspricht. Um klagen zu dürfen, brauchen die Verbände allerdings eine Anerkennung. Diese erteilt das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau.

Bundesregierung will EU-Verfassung bis 2009 durchsetzen

EU-Ratsvorsitz

Die deutsche Bundesregierung möchte weiterhin eine gemeinsame Verfassung für Europa durchsetzen. Während des deutschen EU-Ratsvorsitzes im kommenden Jahr möchte sie "dem Verfassungsprozess neue Impulse verleihen". Die Bundesregierung will aber einem Beschluss vom Dienstag zufolge offenbar weder eine Neuverhandlung des Vertragstextes noch eine Abstimmung über nur einen Teil des bestehenden Verfassungsentwurfs. Eine "Verfassung light" könne man sich nicht als Ergebnis der deutschen Ratspräsidentschaft vorstellen, hieß es in Regierungskreisen in Berlin. Vielmehr wurde das Ziel erneuert, bis 2009 zu einem Abschluss über die erste EU-Verfassung zu kommen - scheinbar in der bisherigen Version, die in Referenden in Frankreich und in den Niederlanden förmlich gescheitert ist.

BGH will Einstellung eines Verfahrens in Wuppertaler Spendenaffäre

"Sinnvolle Erledigung"

In der Wuppertaler Spendenaffäre will der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren gegen den früheren Vorsitzenden des CDU-Kreisverbandes Wuppertal, Hermann-Josef Richter, einstellen. "Wir halten eine Einstellung nach § 153 a der Strafprozessordnung für eine sinnvolle Erledigung dieses Strafverfahrens", sagte der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats des BGH, Klaus Tolksdorf, am Donnerstag in der Revisionsverhandlung in Karlsruhe. Dazu sei aber die Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erforderlich. Der BGH will am 21. Dezember die Entscheidung bekannt geben.

Patent auf menschliche embryonale Stammzellen für nichtig erklärt

Öffentliche Ordnung

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat am Dienstag vor dem Bundespatentgericht in München mit ihrer Klage gegen ein Patent zur Herstellung von Nervengewebe aus embryonalen Stammzellen einen Teilerfolg erzielt. Zwar wurde die Klage zurückgewiesen, die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Schermer erklärte aber die Verwendung und Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryonen im zur Debatte stehenden Patent des Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle für nichtig. Schermer sagte, die Verwendung und Gewinnung menschlicher Embryonen verstoße gegen die öffentliche Ordnung und sei daher mit dem deutschen Patentrecht nicht vereinbar. Das Patent für die Arbeit des Bonner Forschers mit nichtmenschlichen Stammzellen bleibe aber bestehen.

Bundesregierung will Beamten keine Ballungsraumzulage gewähren

"Minimum an Lebenskomfort"

Nach Auffassung der Bundesregierung muss der Staat auch künftig Beamten in Ballungsräumen trotz höherer Lebenshaltungskosten keine Ortszulage gewähren. "Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, bei der Beamtenbesoldung regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen", sagte die Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, Monika Böhm, am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Zweite Senat verhandelte über die Verfassungsbeschwerde eines Kriminalhauptkommissars aus München, der eine "Ballungsraumzulage" verlangt. Er werde "nicht mehr angemessen" besoldet, wenn die "exorbitant hohen" Lebenshaltungskosten in München nicht berücksichtigt würden.

Bundestag beschließt Anti-Stalking-Gesetz

"Nachstellung"

Der Bundestag will den Schutz der Bürger vor unliebsamen Verfolgungen verbessern. Mit den Stimmen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition verabschiedete das Parlament am Donnerstag in Berlin einen Gesetzentwurf der großen Koalition zur "Bekämpfung" des so genannten Stalkings. Demnach sollen Stalker, die anderen Menschen nachstellen, auflauern oder diese etwa durch Telefonate belästigen, mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können.

Prozess gegen Hilfsorganisation Cap Anamur

"Beihilfe zur illegalen Einreise"

Im italienischen Agrigento begann am Montag der Prozess gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Hilfsorganisation Cap Anamur, Elias Bierdel und zwei seiner Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, bei einer Rettungsaktion im Mittelmeer vor zwei Jahren, die Behörden erpresst und Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet zu haben. Im Juni 2004 rettete die Crew des Schiffes "Cap Anamur" 37 Menschen aus Seenot und steuerte mit ihnen, entgegen einem Verbot der Behörden, einen italienischen Hafen an.

Bewährungsstrafen für Neonazi-Musiker

"Race War"

Das Stuttgarter Landgericht hat am Mittwoch die Mitglieder der Neonazi-Band "Race War" zu Haftstrafen zwischen 17 und 23 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsschutzkammer befand die vier Angeklagten unter anderem der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Volksverhetzung für schuldig. Die Musikgruppe hatte den Angaben zufolge über mehrere Jahre hinweg auf Konzerten und CDs rassistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet. Inzwischen soll sie ihre Aktivitäten weitgehend eingestellt haben.

Kritik an "Überwachung per Vorsorgeuntersuchung"

Schutz für Kinder

Für das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht ist "der oftmals schwierige Zugang zu Kindern und ihren Familien" das zentrale Problem in der Alltagspraxis des Kinderschutzes. Deshalb sei es so schwierig, Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Anlass sind die letzten Fälle misshandelter Kinder und ausgesetzter Babys in Berlin. Der Zugang sei am ehesten zu gewährleisten durch Stellen, die mit den Familien ohnehin in Kontakt stünden. Daher könnten Lehrer, Erzieherinnen und nicht zuletzt auch Kinderärzte einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz leisten. Sie seien für viele Eltern und Kinder Vertrauenspersonen, denen diese sich mit ihren Problemen und Nöten öffneten. In dieser Situation fänden Kinderärzte aber oftmals keine geeigneten Anlaufstellen und Kooperationspartner. Daher lehnt das Institut die Idee ab, die Vorsorgeuntersuchung zur "Überwachung" der Kinder zu nutzen.