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justiz

Generalbundesanwältin lehnt Ermittlungen zu sächsischer Korruptionsaffäre ab

"Keine zureichenden Anhaltspunkte"

Generalbundesanwältin Monika Harms lehnt Ermittlungen ihrer Behörde zur sächsischen Korruptionsaffäre weiterhin ab. Ein Sprecher der Karlsruher Behörde teilte am 15. Juni mit, auch bei zwei weiteren, am 6. Juni eingegangenen "Zusammenstellungen" des Landesverfassungsschutzes über Erkenntnisse aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität könne die Strafverfolgung nicht übernommen werden.

Verwirrung über Buttolos Äußerungen in Korruptionsaffäre

"Aus erster Hand" und doch nichts gewusst

Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) sorgt in der sächsischen Korruptionsaffäre für Verwirrung. Nachdem Buttolo zunächst gesagt hatte, dass die Polizei nichts über eine Bedrohung von Journalisten wisse, teilte sein Ministerium am 13. Juni auf Anfrage mit, der Minister habe in einem Fall Informationen "aus erster Hand" erhalten. Sie seien ihm persönlich angetragen worden. Jedoch habe er "zunächst nur aus der Presse" von den Drohungen erfahren. Ein "Spiegel"-Korrespondent sagte in einem Interview, er sei von einem Bauunternehmer bedroht worden.

Anwaltlicher Notdienst kritisiert Polizeieinsatz bei G8-Gipfel

"Gezielte Faustschläge"

Der Anwaltliche Notdienst hat das Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten während des G8-Gipfels in Heiligendamm in scharfer Form kritisiert. Die Beamten seien während der Demonstrationen "in völlig unbeteiligte Personengruppen wüst hineingegangen", sagte der Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff am 12. Juni in Berlin. Polizisten hätten friedliche Demonstranten mit gezielten Faustschlägen attackiert. Die von der "G8-Sonderpolizeibehörde Kavala" angekündigte deeskalierende Strategie sei zu keinem Zeitpunkt erkennbar gewesen.

Thomas de Maizière (CDU)

Korruptionsaffäre - Kanzleramtschef de Maiziere möchte nicht zurücktreten

Der Aufarbeitung der Korruptionsaffäre in Sachsen sieht der frühere Landesinnenminister und heutige Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) angeblich gelassen entgegen. Er habe mit dieser Affäre kein Problem und sich auch nichts vorzuwerfen, sagte der CDU-Politiker am 11. Juni im ARD-"Morgenmagazin". Die Vorgänge würden jetzt von der Justiz aufgearbeitet. Dabei gehe es um die Frage, wann er als Innenminister wen informiert habe. Einen Rücktritt lehnt er ab. "Selbstverständlich" bleibe er Kanzleramtschef, sagte de Maiziére. Der Chef der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) im sächsischen Landtag, Gottfried Teubner (CDU), hatte de Maiziére Rechtsbruch vorgeworfen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Maurer, forderte den Kanzleramtschef zum Rücktritt auf.

Protest gegen Gewahrsamnahmen in Metallkäfigen

Grundrechte

Anwaltsvereine haben schwere Vorwürfe wegen der Haftbedingungen für G8-Gegner in einer Rostocker Gefangenensammelstelle erhoben. Dort seien seit Beginn der Proteste gegen den G8-Gipfel in Gewahrsam genommene Personen in Metallkäfigen untergebracht worden, kritisierte eine Sprecherin des Anwaltlichen Notdienstes am 8. Juni. In den provisorischen, zum Teil nur rund 25 Quadratmeter großen Zellen seien bis zu 20 Menschen festgehalten worden.

Kontrolle von Briefsendungen wegen G8-Gipfel soll unrechtmäßig gewesen sein

Bundesanwaltschaft & BKA

Nach der systematischen Kontrolle von Briefsendungen von G8-Gegnern hat die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union Beschwerde bei der Bundesanwaltschaft erhoben. "Bei den Kontrollen wurden die gesetzlichen Vorgaben gleich mehrfach außer Acht gelassen", sagte deren stellvertretender Bundesvorsitzender Fredrik Roggan am 7. Juni in Berlin. Eine Kontrolle sämtlicher Briefe daraufhin, ob sie eventuell verdächtigen Aussehens sind, sei mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte die Maßnahme nach den Paragrafen 99 und 100 der Strafprozessordnung angeordnet, um Bekennerschreiben von militanten G8-Gegnern frühzeitig aus dem Postgang aussortieren zu können.

Demo-Verbot rund um Heiligendamm bleibt bestehen

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken

Das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht wies am 6. Juni den Eilantrag von Organisatoren eines geplanten Sternmarsches ab. Die Karlsruher Richter äußerten zwar verfassungsrechtliche Bedenken an dem allgemeinen Versammlungsverbot in der bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile rund um das Seebad. Angesichts der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten lehnten sie es jedoch ab, den Sternmarsch per einstweiliger Verfügung zu ermöglichen.

Staatsgerichtshof überprüft Landtagswahl 2006 in Baden-Württemberg

Zuschnitt der Wahlkreise

Die baden-württembergische Landtagswahl 2006 kommt am 14. Juni auf den Prüfstand des Staatsgerichtshofs des Landes. Das Gericht kündigte am Dienstag in Stuttgart für diesen Termin eine mündliche Verhandlung über die Wahlprüfungsbeschwerde von insgesamt 26 Bürgern an, darunter acht bei der Wahl unterlegene SPD-Kandidaten. Sie wollen die Landtagswahl ganz oder zumindest teilweise für ungültig erklären lassen. Ersatzweise streben sie zwei zusätzliche Mandate für die SPD und ein zusätzliches Mandat für die FDP an.

Gericht stoppt Demoverbot am Flugplatz Rostock-Laage

G8-Gipfel

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat das strikte Demonstrationsverbot jetzt auch für den Bereich des Flugplatzes Rostock-Laage gelockert. Die Richter setzten die Beschränkungen der Polizei für mehrere Kundgebungen im näheren Umfeld des Airports unter Auflagen teilweise außer Vollzug. Die Organisatoren müssten dafür Sorge tragen, dass unter anderem Zufahrtswege und der Zugang zu den Sicherheitstoren des Flugplatzes nicht behindert würden, sagte ein Gerichtssprecher. Dadurch könne die Bewegungsfreiheit der Sicherheitskräfte hinreichend sichergestellt und eine Blockade des Flughafens ausgeschlossen werden. Die Organisatoren der Protestaktionen begrüßten die Entscheidung. Jetzt könne am 6. Juni den acht mächtigsten Staatchefs direkt am Flugplatz laut verkündet werden, dass sie nicht willkommen seien, sagte eine Sprecherin der Gipfelkritiker.

Versammlungsverbot für G8-Sternmarsch gekippt

"Mildere Mittel"

Die G8-Kritiker konnten einen ersten juristischen Erfolg verzeichnen. Das Schweriner Verwaltungsgericht kippte am 25. Mai teilweise das von der Rostocker Polizei großräumig verhängte Versammlungsverbot um den G8-Tagungsort. Damit kann zumindest der für den 7. Juni geplante Sternmarsch auf Heiligendamm stattfinden, der bis auf 200 Meter an den Sperrzaun herankommen soll. In dem Ostseebad wollen vom 6. bis 8. Juni die Spitzen der sieben führenden Industrienationen und Russlands (G8) ihre Jahrestagung abhalten.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Regelungen zum "Lauschangriff"

Überwachung von Wohnräumen

Die 2005 in Kraft getretene Neuregelung zur akustischen Überwachung von Wohnräumen bei der Strafverfolgung ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies mit einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen zurück. Die Richter bestätigten damit die in der Strafprozessordnung festgelegten Regelungen zum "Lauschangriff".

Bundestag beschließt Entschädigung für SED-Opfer

Prüfung der Einkommensverhältnisse

Verfolgte, die in der ehemaligen DDR mindestens sechs Monate in Haft saßen, sollen eine einkommensabhängige monatliche Zuwendung erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Rechtsausschuss des Bundestages am 23. Mai beschlossen. Die Opposition stimmte dagegen. Die Linksfraktion kritisierte, dass von der Stasi verfolgte Schüler nicht in den Genuss der Regelung kämen.

Bundesanwaltschaft weist Kritik an Razzia bei G8-Gegnern zurück

Durchsuchungsbeschlüsse vorhanden

Die Bundesanwaltschaft hat Kritik an der bundesweiten Razzia bei G8-Gegnern zurückgewiesen. Die "gesetzlichen Voraussetzungen" für die Durchsuchungsaktionen seien in allen Fällen gegeben gewesen, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta, am 18. Mai in Karlsruhe. "Jeder Durchsuchung lag ein Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zugrunde", so Wallenta. Der Vorwurf linker Gruppen, die Großrazzia sei "willkürlich" gewesen, sei von der Hand zu weisen.

Bundesregierung will neue Kronzeugenregelung

"Kooperationsbereite Straftäter"

Die Bundesregierung hat den Weg für eine neue Kronzeugenregelung frei gemacht. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Danach könnten Richter bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Verbrechen beitragen, eine mildere Strafe verhängen oder ganz von einer Strafe absehen. Ziel ist es nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), "größere und vor allem praktikablere Anreize für kooperationsbereite Straftäter zu schaffen". Der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic hält die Regelung für nicht praxistauglich.

Abhöraktion gegen Anwalt von El Masri verfassungswidrig

Wegen "Focus"

Die Abhöraktion der Staatsanwaltschaft München gegen den Anwalt des mutmaßlich von CIA-Agenten entführten Deutsch-Libanesen Khaled El Masri hat gegen das Grundgesetz verstoßen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 16. Mai veröffentlichten Beschluss. Die Telefonüberwachung bei El Masris Anwalt Manfred Gnjidic habe dessen Fernmeldegeheimnis und Berufsausübungsfreiheit verletzt.

Bundeswehreinsatz im Inneren bleibt in Koalition umstritten

"Streitkräfte überfordert"

Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) forcierte Möglichkeit des Bundeswehr-Einsatzes im Innern bleibt umstritten. Schäuble will einen neuen Versuch starten, das Grundgesetz zu ändern, um eine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern rechtlich zu ermöglichen. Er will dabei die Streitkräfte angeblich für die Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft und von See heranziehen. Wie Vize-Regierungssprecher Thomas Steg nach einem Spitzentreffen der großen Koalition unter Leitung von Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in Berlin sagte, sollen die Gespräche darüber fortgesetzt werden.

Linke Demonstration vor der Bundesanwaltschaft angekündigt

"Willkürlich"

Ein Bündnis aus mehreren linken Gruppen will am Samstag vor der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen die bundesweiten Razzien bei G8-Gegnern demonstrieren. Unter dem Motto "Jetzt erst recht" solle gegen "Repression und die Kriminalisierung" des Protests gegen den G8-Gipfel im Juni im Ostseebad Heiligendamm demonstriert werden, teilten die Veranstalter am Dienstag mit. Die Großrazzia der Bundesanwaltschaft sei "willkürlich" gewesen. "Trotz des riesigen Aufwands bei den Durchsuchungen kann die Bundesanwaltschaft bisher keine Erfolge vorweisen", sagte Martina Groß, Sprecherin der Demonstrations-Veranstalter.

Justiz-, Polizei- und Politikkreise in kriminelles Netzwerk verstrickt?

Sachsen

Medienberichten zufolge sind hohe Justiz-, Polizei- und Politikkreise in Sachsen in ein kriminelles Netzwerk größeren Ausmaßes verstrickt. Den Berichten zufolge machten sich laut sächsischem Verfassungsschutz höchste Leipziger Kreise erpressbar, weil sie Anfang der 1990er Jahre in einem Bordell verkehrt haben sollen, in dem minderjährige Mädchen zur Prostitution gezwungen wurden. Mit dem vom sächsischen Verfassungsschutz offenbar jahrelang ausgespähten kriminellen Netzwerk soll sich nun auch Generalbundesanwältin Monika Harms befassen, damit nicht der Eindruck aufkommt, es würde etwas vertuscht.

Geldstrafen für Mitglieder der ehemaligen "Kameradschaft Westerwald"

"Hetze gegen linke Gruppierungen"

Das Landgericht Koblenz hat 13 Mitglieder der ehemaligen rechtsextremen "Kameradschaft Westerwald" zu Geldstrafen verurteilt und verwarnt. Die Angeklagten seien nur Mitläufer "in der zweiten und dritten Reihe" gewesen, begründete das Gericht am Montag die vergleichsweise milden Urteile. Keiner von ihnen habe sich an Gewalttätigkeiten beteiligt. Dennoch hätten sie erkennen können, dass die "Kameradschaft Westerwald" mit ihrer Hetze gegen Ausländer und linke Gruppierungen kriminelle Ziele verfolge.

Kritik an Prüfbericht zur Situation von Menschen ohne Papiere

"Juristischem Denken verhaftet"

Mit heftiger Kritik reagierte die Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) auf einen inzwischen öffentlich zugänglichen Bericht des Bundesinnenministeriums über die Situation von "Menschen ohne Papiere". Der Bericht mit dem Titel "Illegal aufhältige Migranten in Deutschland" sei in weiten Teilen "nur juristischem Denken verhaftet". "Trotz wiederholter Stellungnahmen von ärztlicher Seite zur inakzeptablen Praxis staatlicher Organe bei der gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus findet sich in dem Prüfbericht keinerlei Lösungsansatz, der den tatsächlichen Problemen dieser Menschen gerecht wird", kritisiert die Vorsitzende der Ärzteorganisation, Angelika Claußen. Insbesondere würde die Beibehaltung - und teilweise sogar Verschärfung - der Meldepflicht öffentlicher Stellen an die Ausländerbehörde bei Bekanntwerden eines illegalen Aufenthaltes die Realität und die tatsächlichen Probleme dieser Menschen ausblenden.