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justiz

Kritik an Prüfbericht zur Situation von Menschen ohne Papiere

"Juristischem Denken verhaftet"

Mit heftiger Kritik reagierte die Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) auf einen inzwischen öffentlich zugänglichen Bericht des Bundesinnenministeriums über die Situation von "Menschen ohne Papiere". Der Bericht mit dem Titel "Illegal aufhältige Migranten in Deutschland" sei in weiten Teilen "nur juristischem Denken verhaftet". "Trotz wiederholter Stellungnahmen von ärztlicher Seite zur inakzeptablen Praxis staatlicher Organe bei der gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus findet sich in dem Prüfbericht keinerlei Lösungsansatz, der den tatsächlichen Problemen dieser Menschen gerecht wird", kritisiert die Vorsitzende der Ärzteorganisation, Angelika Claußen. Insbesondere würde die Beibehaltung - und teilweise sogar Verschärfung - der Meldepflicht öffentlicher Stellen an die Ausländerbehörde bei Bekanntwerden eines illegalen Aufenthaltes die Realität und die tatsächlichen Probleme dieser Menschen ausblenden.

Bundespräsident lehnt Begnadigung der Ex-Terroristen Klar und Hogefeld ab

CSU drohte Bundespräsident

Bundespräsident Horst Köhler hat das Gnadengesuch des Ex-Terroristen Christian Klar abgelehnt. Neben Klar scheiterte am 7. Mai auch die Ex-Terroristin Birgit Hogefeld mit ihrem Gnadengesuch. Das Staatsoberhaupt habe "entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen", teilte das Präsidialamt am Montag knapp mit, ohne allerdings Gründe zu nennen. Der Entscheidung Köhlers ging eine monatelange Mediendebatte voraus. Die CSU hatte dem Bundespräsidenten zuletzt damit gedroht, im Falle einer Begnadigung Klars seine Wiederwahl zu torpedieren. In der Vergangenheit hatte es mehrere Begnadigungen von RAF-Terroristen gegeben.

Regierungsbeamter wegen Subventionsbetrugs in NRW verhaftet

"Strukturhilfe-Mittel"

Bei den Ermittlungen zum millionenschweren Fördermittelbetrug an der Fachhochschule (FH) Gelsenkirchen hat es am Donnerstag eine weitere Festnahme gegeben. Ein Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft bestätigte einen Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers", wonach ein Referatsleiter im Landesgesundheitsministerium an seinem Arbeitsplatz verhaftet wurde. Gegen den 55-Jährigen bestehe der Verdacht der Bestechlichkeit und Beteiligung am Subventionsbetrug, sagte der Behördensprecher.

Atomkraftgegner müssen nicht für ihre Räumung zahlen

"Schienenblockade"

Nach Angaben der Umweltschutzorganisation Robin Wood ist das Technische Hilfswerk (THW) beim Verwaltungsgericht Lüneburg mit dem Versuch gescheitert, "Castor-Gegnern" die Kosten für die Auflösung einer "Schienenblockade" in Rechnung zu stellen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg stellte jetzt offenbar das Verfahren gegen vier Atomkraftgegner ein, nachdem das THW zuvor seine Klage zurückgezogen hatte. Die Kosten des Verfahrens trage das THW. Das Gericht hatte sich mit einer "Betonblockaktion" vom März 2001 auseinanderzusetzen, mit der Atomkraftgegner von Robin Wood und aus dem "wendländischen Widerstand" einen Atommülltransport nach Gorleben gestoppt hatten.

Teufel stellt seine Aussagen unter "Erinnerungsvorbehalt"

Prozess gegen Ex-Justizministerin

Im Prozess gegen die frühere baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) wegen Geheimnisverrats ist am Donnerstag der ehemalige Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) als Zeuge vernommen worden. Der Ex-Regierungschef sagte vor dem Stuttgarter Landgericht, er habe keine Hinweise bekommen, dass Werwigk-Hertneck den früheren Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) über ein Ermittlungsverfahren informiert habe. Er habe von dem Vorwurf erst über die Presse Kenntnis erhalten, sagte Teufel, der seine Angaben zugleich unter einem "Erinnerungsvorbehalt" machte.

Bundesregierung gibt heimliche Online-Durchsuchungen zu

Rechtsanwalt Schilys Dienstvorschrift

Bundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst praktizieren offenbar bereits seit zwei Jahren geheime Online-Durchsuchungen. Das gab das Kanzleramt am Mittwoch nach Aussagen von Teilnehmern im Innenausschuss des Bundestags zu. Vertreter der Opposition reagierten mit Empörung und warfen der Bundesregierung Rechtsbruch vor. Unions-Politiker sprachen dagegen von der Notwendigkeit der Ermittlungsmaßnahmen. Nach dem Bericht des Kanzleramts spähen die Geheimdienste seit Juni 2005 verdächtige Computer aus. Sie stützen sich dabei auf eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD). Der Bundesgerichtshof hatte heimliche Online-Durchsuchungen durch Ermittlungsbehörden im Februar für unzulässig erklärt, weil es an einer Rechtsgrundlage fehle. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl forderte, gegebenenfalls das Grundgesetz zu ändern.

Verfassungsgericht uneins bei Nebeneinkünften von Abgeordneten

Transparenzregeln

Wie so oft, wenn sich einflussreiche politische oder wirtschaftliche Akteure gegenüberstehen, tut sich das Bundesverfassungsgericht schwer mit der Entscheidung. Ein Streit im Bundesverfassungsgericht blockiert offenbar die Entscheidung über mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten. Nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" kann sich das Gericht nicht auf ein Urteil einigen. Bei einem Patt wäre die Klage gegen die neue Transparenzregelung abgewiesen, die mehrere Bundestagsabgeordnete angestrengt hatten, darunter Friedrich Merz (CDU), Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto (FDP) und Peter Danckert (SPD). Das wollten die Gegner der Regelung im Gericht offenbar verhindern.

Schäuble will angeblich die Unschuldsvermutung beseitigen

Verfassungstreue

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat vorgeschlagen, in bestimmten Fällen vom rechtlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung abzuweichen. Der Innenminister begründet dies mit dem "Kampf gegen den Terrorismus". Die SPD und die Opposition reagierten am Mittwoch mit einem Sturm der Entrüstung auf die Äußerungen des Innenministers, der bereits mit Plänen für eine Fingerabdruckdatei, Online-Durchsuchungen, die Auswertung von Mautdaten und Einsätze des Militärs im Innern in der Kritik steht. Übereinstimmend hieß es, der Verfassungsminister verlasse den Boden der Verfassung.

Terrorgruppen: Gefahren und Bekämpfung

Nach Geständnis | Bewährungsstrafe für früheres Mitglied der Terrorgruppe "Rote Zora"

Das Kammergericht Berlin hat am Montag die 58-jährige Adrienne G. wegen versuchter Herbeiführung von zwei Sprengstoffanschlägen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Rote Zora" zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass die Frau Mitte der 1980er Jahre Mitglied der feministischen Terrorgruppe war und sich an zwei versuchten Sprengstoffanschlägen beteiligt hatte.

Karlsruhe stärkt Rechte von beförderten Beamten bei Pensionen

Sondervotum

Viele Beamte können mit höheren Pensionen rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von beförderten Beamten bei der Berechnung ihrer Pensionsansprüche gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die Regelung für verfassungswidrig, wonach beförderte Beamte vor ihrer Pensionierung mindestens drei Jahre lang die höheren Bezüge ihres letzten Amtes erhalten haben müssen, um eine daran gemessene Altersversorgung zu erhalten. Bei weniger als drei Jahren sah das Gesetz eine Pensions-Berechnung nur nach dem vorher bekleideten, niedrigeren Amt vor. Die Regelung war auch erlassen worden, um Gefälligkeitsbeförderungen kurz vor der Pensionierung zu verhindern.

Polizei soll zur Strafverfolgung künftig digitalisierte Passfotos abrufen können

"Wortbruch"

Die Bundesregierung will das Passgesetz zugunsten der Kriminalitätsbekämpfung ändern. Das Bundesinnenministerium bestätigte am Donnerstag einen Bericht der "tageszeitung (taz)", wonach die Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten künftig digitalisierte Passbilder abrufen können. Dies sei im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Passgesetzes so vorgesehen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warf der Bundesregierung "Wortbruch" vor.

Gericht genehmigt NPD-Kundgebung

"Anspruch auf Gleichbehandlung"

Anlässlich der Kreistagswahl 22. April plant der NPD-Kreisverband Magdeburg am 7. April eine Wahlkampfveranstaltung mit rund 250 Personen unter dem Motto "Arbeit-Familie-Heimat" in der Stadthalle Burg in Sachsen-Anhalt. Die Stadt Burg wollte die Veranstaltung verhindern und lehnte den Mietantrag des NPD-Kreisverbandes ab. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschied jedoch, dass die Wahlkampfveranstaltung stattfinden kann. Für den Oberbürgermeister von Burg, Bernhard Sterz (SPD), ist das Urteil inakzeptabel. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist allerdings unanfechtbar. Das Oberverwaltungsgericht berief sich in der Urteilsbegründung auf die Bedeutung des Parteiengesetzes.

Industrie fordert zügigen Ausbau von Atommülllager Konrad

"Schacht Konrad"

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Schacht Konrad fordert die Industrie dessen zügigen Ausbau zum atomaren Endlager für schwach- und mittelaktiven Atommüll. Die Bundesregierung müsse nun den rechtskräftigen Planungsbeschluss verwirklichen, sagte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann, am Mittwoch. Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche (CDU). Wie am Dienstag bekannt gegeben wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 26. März Klagen gegen das Endlager abgewiesen. Nach Angaben der atomkritischen Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad droht ein älteres deutsches Atommülllager durch eindringendes Wasser "abzusaufen".

Bundesregierung senkt Hürden für Vaterschaftstests

Abstammung klären

Die Bundesregierung will Männern die gerichtliche Klärung ihrer Vaterschaft erleichtern. Männer können demnach künftig die Abstammung ihres Kindes feststellen lassen, ohne bei einem negativen Befund automatisch die Vaterschaft zu verlieren. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte am Dienstag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Heimliche Vaterschaftstests bleiben demnach weiter verboten.

Tauziehen ums Unterhaltsrecht ehemaliger Ehefrauen

Schutz der Ehe?

Die große Koalition ringt weiter um eine Einigung im Streit über das neue Unterhaltsrecht. Bei einem Treffen der Fraktionsspitzen von Union und SPD am Dienstag in Berlin gab es keinen Durchbruch. Bei der Debatte geht es um die künftige Behandlung von Ehefrauen in Scheidungsfällen. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer und Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) forderten, es müsse auch der Schutz der Ehe bei der Unterhaltsrechtsreform zum Ausdruck kommen. Im bisherigen Gesetzentwurf seien langjährige Ehefrauen nicht ausreichend berücksichtigt. Ramsauer sagte, die geschiedene Mutter aus der ersten Ehe sollte ein "kleines Prä" haben.

Verfassungsrichterin fordert besseren Schutz von Häftlingen

Gewalt im Knast

Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff wirft dem Staat Versagen beim Schutz von Häftlingen vor Übergriffen vor. "Es ist eine perverse Situation, dass der Staat ausgerechnet da, wo er die dichteste Kontrolle ausübt, am wenigsten seine elementarste Aufgabe erfüllt: Menschen vor gegenseitiger Gewalt zu schützen", sagte Lübbe-Wolff dem Nachrichtenmagazin "Focus" laut Vorabbericht. Die Gefangenen dürften nicht brutalisiert statt resozialisiert aus der Haft herauskommen.

Freispruch für NPD-Vorstand Pühse

Eingeholte Rechtsgutachten

NPD-Bundesvorstandsmitglied Jens Pühse ist am Mittwoch vom Landgericht Dresden vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Der 35-Jährige Geschäftsführer des Parteiverlags Deutsche Stimme stand wegen Produktion und Vertrieb von CDs mit strafbaren rechtsextremen Inhalten vor Gericht. Von den Tonträgern waren bei einer Razzia im Riesaer Verlagshaus im März 2003 mehrere Tausend Stück beschlagnahmt worden.

Karlsruhe kippt Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte

Erfolgsbasierte Vergütung

Das in Deutschland geltende absolute Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Verbot sei mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung nicht vereinbar, weil das entsprechende Gesetz keine Ausnahmen vorsehe, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßten die Entscheidung. Die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin aus Sachsen war damit teilweise erfolgreich.

Staat muss Beamten keine Ballungsraumzulage gewähren

"Exorbitant hohe Lebenshaltungskosten"

Der Staat muss Beamten in Ballungsräumen trotz der höheren Lebenshaltungskosten keine Ortszulage gewähren. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde des Münchner Kriminalhauptkommissars Peter Steininger zurück, der eine "Ballungsraumzulage" verlangt hatte. Nach Auffassung der Karlsruher Richter verpflichtet "gegenwärtig" kein traditioneller Grundsatz des Berufsbeamtentums den Gesetzgeber dazu, "einen spezifischen Ausgleich für regional erhöhte Lebenshaltungskosten zu gewähren". Der Gesetzgeber müsse aber die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten "auf relevante Unterschiede zwischen Stadt und Land beobachten" und dann gegebenenfalls reagieren. Das Urteil erging mit sechs zu zwei Richterstimmen.

Kostenerstattung für künstliche Befruchtung weiter nur für Ehepaare

Besonderer Rang der Ehe

Nichteheliche Partner müssen weiter die gesamten Kosten für eine künstliche Befruchtung selbst tragen. Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen bei dieser medizinischen Behandlung dürfe auf Ehepaare beschränkt bleiben, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Richter betonten in ungewohnter Deutlichkeit die besondere rechtliche Stellung der Ehe. Die Ehe sei "eine Lebensbasis für ein Kind, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft", heißt es in dem Urteil. Die Entscheidung erging mit 7 zu 1 Richterstimmen. Die geltende Regelung im Sozialgesetzbuch, die unverheiratete Paare von Kassenleistungen bei künstlicher Befruchtung ausschließt, verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot.