Fahndung

Datenschützer stellen sich hinter Rasterfahndung

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder unterstützen die so genannte Rasterfahndung. Bei einem Sondertreffen zur Terrorismusbekämpfung am Montag in Bonn wiesen die Datenschutzbeauftragten darauf hin, dass die Rasterfahndung zu Strafverfolgungszwecken bereits jetzt generell möglich sei. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge könne bereits heute Erkenntnisse über terroristische Aktivitäten an die Polizei übermitteln.

Die Datenschützer betonten, dass "Datenschutz nie Täterschutz war und auch in Zukunft nicht sein wird". Dennoch sprachen sich die Datenschutzbeauftragten für eine Befristung aller neuen Regelungen aus, um sie in Zukunft einer "ergebnisoffenen Erfolgskontrolle" unterziehen zu können.

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