Privatisierung kommunaler Aufgaben
Grüne Liga kritisiert Forschungsbericht zur Wasserwirtschaft
"Das dieses Gutachten die Worte ‚nachhaltige Wasserversorgung‘ im Titel führt, ist der reine Hohn. Umweltverträgliche, ressourcensparende Förderung, hohe gesundheitliche Standards und die Versorgung aus der Region begreift das Gutachten nicht als Ziele, sondern als Randbedingungen einer angeblich effizienzfördernden Marktöffnung", so Michael Bender von der GRÜNEN LIGA.
Die Gutachter gäben zu, dass in der öffentlichen Wasserversorgung private Haushalte bei Marktöffnung keine wirkliche Wahl hätten, wo denn ihr Leitungswasser gefördert wird. Diese Möglichkeit und die Variante auf Eigenwasserversorgung zurückzugreifen, könnten in Ballungsräumen vorrangig Großkunden nutzen, die dann durchaus in der Lage wären, Kostensenkungen gegenüber dem Versorger durchzusetzen. Die Fixkosten für das öffentliche Netz hätten folglich private Haushalte verstärkt zu tragen. "Die Vorschläge der Gutachter stehen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft entgegen, da sie die Wasserverschwendung von Großverbrauchern fördern." gibt Michael Bender zu bedenken.
Im Gutachten wird Kommunen eine eigenständige Rolle bei der Sicherung der Trinkwasserqualität ausdrücklich aberkannt, dafür Pleiten von Wasserversorgern billigend in Kauf genommen. Wie dabei die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann, solle sich dann irgendwie ergeben, obwohl das Gutachten konstatiert: "Wettbewerbsprozesse lassen sich weder planen, noch sind sie zuverlässig vorhersehbar."
Die GRÜNE LIGA warnt davor, die bisher hohen ökologischen und hygienischen Standards der deutschen Trinkwasserversorgung mit verstärkten Liberalisierungsvorstößen aufs Spiel zu setzen. Bereits im März diesen Jahres hatte das Netzwerk UNSER Wasser, ein bundesweiter Zusammenschluß von Umweltverbänden, Wasserbetrieben, Gewerkschaft und weiteren Initiativen, anläßlich der Präsentation des vorläufigen Thesenpapiers zu besagtem Gutachten auf die Gefahren der weiteren Kommerzialisierung der Wasserwirtschaft hingewiesen.
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Am 31. Okt. 2001 unter:
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