Schwarzgeld nachträglich versteuern

Amnestie für Steuersünder

Steuersünder können nach dem Willen der Bundesregierung ab 1. Januar 2004 für 15 Monate ihr Schwarzgeld nachträglich versteuern und damit straffrei ausgehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zu einer Steueramnestie in zwei Stufen beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin, teilte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums mit. Danach können Steuerbetrüger ihre zwischen 1993 bis 2001 am deutschen Fiskus vorbei im Ausland transferierten Gelder im Jahr 2004 gegen eine Pauschalsteuer von 25 Prozent zurückholen. Bis zum 31. März 2005 soll ein Satz von 35 Prozent gelten.

Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, es werde ein Rückfluss von rund 20 Milliarden Euro erwartet. Für den Staat bedeutete dies Mehreinnahmen in Höhe von fünf Milliarden Euro. Die Straf- und Bußgeldbefreiung solle nicht nur für den Erklärenden, sondern auch für Mittäter, Anstifter und Gehilfen gelten.

Daneben sehe der Gesetzentwurf auch vor, die Überprüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung zu verbessern, um Steuerhinterziehung zu erschweren. Die Finanzbehörden sollen demnach in Einzelfällen über das Bundesamt für Finanzen ermitteln können, bei welchen Kreditinstituten ein Steuerpflichtiger ein Konto oder Depot unterhält. Die Daten sollen aber nur dann abgerufen werden können, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt habe oder keinen Erfolg verspreche. Ermittlungen ohne Anlass seien somit ausgeschlossen, hieß es.

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