Schwarzgeld nachträglich versteuern
Amnestie für Steuersünder
Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, es werde ein Rückfluss von rund 20 Milliarden Euro erwartet. Für den Staat bedeutete dies Mehreinnahmen in Höhe von fünf Milliarden Euro. Die Straf- und Bußgeldbefreiung solle nicht nur für den Erklärenden, sondern auch für Mittäter, Anstifter und Gehilfen gelten.
Daneben sehe der Gesetzentwurf auch vor, die Überprüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung zu verbessern, um Steuerhinterziehung zu erschweren. Die Finanzbehörden sollen demnach in Einzelfällen über das Bundesamt für Finanzen ermitteln können, bei welchen Kreditinstituten ein Steuerpflichtiger ein Konto oder Depot unterhält. Die Daten sollen aber nur dann abgerufen werden können, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt habe oder keinen Erfolg verspreche. Ermittlungen ohne Anlass seien somit ausgeschlossen, hieß es.
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Am 18. Jun. 2003 unter:
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