Agenda 2010

Die Änderungen bei Kündigungsschutz und Arbeitslosengeld

Der Bundestag hat am Freitag mehrere Arbeitsmarktreformen im Rahmen der "Agenda 2010" beschlossen. Die Änderungen betreffen den Kündigungsschutz und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Die Neuerungen im Überblick:

ARBEITSLOSENGELD: Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld wird grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt. Über 55-Jährige können künftig statt bis zu 24 nur noch bis maximal 18 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Die Koalition will so weitere Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen und die Lohnnebenkosten senken.

KÜNDIGUNGSSCHUTZ: Für Handwerksbetriebe und kleine Gewerbetreibende sollen Neueinstellungen erleichtert werden. Sie sollen befristet Beschäftigte einstellen können, ohne dass dies auf den Schwellenwert von 5 Mitarbeitern pro Betrieb angerechnet wird. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2008.

Die SOZIALAUSWAHL wird auf die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers beschränkt. Auch Leistungsträger, die für die wirtschaftliche Existenz des Betriebs wichtig sind, können aus der Sozialauswahl ausgenommen werden. Der bisherige soziale Schutz bei Krankheit bleibt erhalten.

Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Betroffene zwischen einer Weiterbeschäftigungsklage oder einer in der Höhe gesetzlich festgelegten Abfindung wählen.

Die mögliche BEFRISTUNG von Arbeitsverhältnissen wird für Existenzgründer auf vier Jahre verlängert.Für die gerichtliche Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung wird eine EINHEITLICHE FRIST von drei Wochen eingeführt. Betroffene sollen damit nach einer Kündigung alsbald Klarheit darüber bekommen, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder aufgelöst wird.

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