Auskunft über illegal gespeicherte Daten?
Musik-Industrie soll jeden Internet-Nutzer identifizieren können
Der Provider hat nach dem Gesetz sicherzustellen, dass die Nutzungsdaten über den Zugriff auf eine Webseite oder einer sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden. Zudem sollen die Internetdiensteanbieter von vornherein die Inanspruchnahme von Diensten anonym oder unter Pseudonym ermöglichen. "Mit anderen Worten: Eine präventive Speicherung von Nutzungsdaten ist nach der geltenden Rechtslage unzulässig", fassen die Datenschützer zusammen. Entsprechende Auskunftsansprüche müssten nach der geltenden Rechtslage ins Leere laufen. "Es verwundert", so die Behörde, "dass aus dem Bundesjustizministerium Pläne zur erweiterten Nutzung dieser rechtswidrig gespeicherten Daten bekanntwerden, anstatt Überlegungen anzustellen, wie der gesetzliche Löschungsanspruch der Internetnutzer in der Praxis durchgesetzt werden kann."Für die bestehenden, an den Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung ausgerichteten Regelungen hat sich der Gesetzgeber 1997 unter einer CDU/FDP-Regierung und wiederholt im Jahr 2001 unter einer rot-grünen Regierung entschieden, um Akzeptanz und Vertrauen der Nutzer für die Entwicklung der Informationsgesellschaft zu gewinnen. Zuletzt wurde die bestehende grundrechtskonforme Gesetzesregelung im Mai 2004 mit großer Mehrheit im Bundestag bestätigt.
"Wer etwas anderes will, rührt an den Grundfesten einer offenen und damit demokratischen Informations- und Kommunikationskultur", kritisiert das ULD. Eine flächendeckende Verpflichtung zur Speicherung von Nutzungsdaten, sei es aus Gründen der Inneren Sicherheit oder sei es zur Verfolgung von Zivilrechtsansprüchen, wäre nach Ansicht der Datenschützer die Basis einer umfassenden Überwachungsinfrastruktur des Nutzungsverhaltens im Internet, mit tiefgreifenden negativen Folgen für die Entwicklung der Informationsgesellschaft.
Noch im Sommer soll der Referentenentwurf des Gesetzes vorliegen. Dabei soll auch das Herunterladen und Kopieren urheberrechtlich geschützter Dateien unter Strafe gestellt werden. Nach dem derzeit geltende, Ende letzten Jahres verschärften Urheberrechtsgesetz ist nur das Kopieren von Werken aus "offensichtlich" rechtswidrigen Quellen verboten. Da viele Bands Tauschbörsen oder andere Dienste des Internet nutzen, um ihre eigenen Stücke zu verbreiten, kann kaum ein Nutzer wissen, ob die "Kopiervorlage" legal ist oder nicht, ob mithin das Herunterladen künftig strafbar sein wird oder nicht.
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Am 30. Jun. 2004 unter:
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« Proteste gegen Papier aus Urwald-Holz
NATO-Wiederaufbauteams als nicht genügend kritisiert »

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