Gegen Korruption
Bundesrat lässt Informationsfreiheitsgesetz passieren
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) führt für die öffentlichen Stellen des Bundes ein allgemeines Informationszugangsrecht ein. Jeder Bürger kann danach Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien dieser Unterlagen beantragen. Eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich. Vielmehr ist die Behörde in der Begründungspflicht, falls sie glaubt, die begehrten Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln - etwa Datenschutz oder Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - nicht freigeben zu können.
Am 3. Juni war das Gesetz vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen worden. Hätte der Bundesrat heute den Vermittlungsausschuss angerufen, wie von der Union beabsichtigt, hätte dies wegen der vorgesehenen Bundestagswahl aus Zeitgründen das Ende des Reformprojekts bedeutet. Die FDP verhinderte diese Blockade, indem sie in den schwarz-gelb regierten Ländern für den entscheidenden Antrag eine Stimmenthaltung durchsetzte.
Die Journalistenorganisationen Netzwerk Recherche, Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland sowie die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union bezeichneten die Einführung des Gesetzes als notwendig und überfällig. Der DJV-Vorsitzende Michael Konken zeigte sich erleichtert, dass das Gesetz "nicht wahltaktischen Manövern zum Opfer gefallen ist". "Das IFG bietet für hintergründigen und fundierten Journalismus ein wichtiges Instrument der Informationsbeschaffung", freute sich auch Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche. Er hätte sich aber ein mutigeres Gesetz gewünscht: "Leider zeigt der lange Katalog der Ausnahmen vom Transparenzgebot, wie erbittert der Widerstand aus der Verwaltung gewesen ist." Auf Druck der Ministerialbürokratie seien zum Schutz öffentlicher Belange etliche Klauseln in das Gesetz aufgenommen worden, die eine Informationsverweigerung zulassen, etwa bei fiskalischen Belangen oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.
Die Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bezeichneten das Informationsfreiheitsgesetz als "weitere wichtige Bedingung für die demokratische Informationsgesellschaft", auch wenn der Gesetzgeber das neue Informationsrecht stärker eingeschränkt habe als von den Datenschutzbeauftragten gefordert. "Die öffentlichen Stellen des Bundes sind nun gefordert, bei der Anwendung des Gesetzes vom Grundsatz der Informationsfreiheit auszugehen und die Einschränkungen restriktiv auszulegen, um den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen der Verwaltung gerecht zu werden," sagte Bettina Sokol, die nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsbeauftragte und derzeitige Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft.
Die Datenschützer nannten die Entscheidung des Bundesrates "ein klares Signal für die Bundesländer, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben". Sie sollten nun zügig den Zugang auch zu den bei ihnen und den Gemeinden vorhandenen Verwaltungsinformationen eröffnen, "damit die Bundesrepublik Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich nicht mehr das Schlusslicht in punkto Transparenz bildet". Landes-Informationsfreiheitsgesetze gibt es bereits in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Weil der unionsdominierte Bundesrat sonst hätte zustimmen müssen und nicht nur ein Einspruchsrecht gehabt hätte, hatte Rot-Grün den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Bundesbehörden beschränkt.
Nach Ansicht von Transparency International ist das Gesetz ein "wichtiges Instrument der Korruptionsprävention": "Wer mit öffentlicher Kontrolle rechnen muss, wird vor Machtmissbrauch eher zurückschrecken", sagte der Vorsitzende der deutschen Sektion, Hansjörg Elshorst. Es sei deshalb wichtig, das Gesetz jetzt bekannt zu machen und für seine Nutzung zu werben.
Christoph Bruch von der Humanistischen Union verwies darauf, dass die Informationsfreiheit in vielen anderen Ländern Verfassungsrang habe. "Deutschland hat sich dagegen schon mit einer einfachgesetzlichen Regelung überaus schwer getan", so Bruch. Kritisch bewertete er die Gestaltung der Antwortfristen: "Mit der Einführung einer Soll-Bestimmung statt verbindlicher Fristen besteht die Gefahr, dass eine kooperationsunwillige Verwaltung die Antwort auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt."
Frühere Versuche, ein IFG auf Bundesebene einzuführen, waren stets gescheitert, obwohl das Reformprojekt 1998 und erneut 2002 in die rot-grünen Koalitionsvereinbarungen aufgenommen worden war. Ein Aktionsbündnis aus Netzwerk Recherche, DJV, dju, Transparency International und Humanistischer Union hatte daraufhin im April 2004 einen eigenen Gesetzentwurf an Bundestagspräsident Thierse übergeben und an alle Abgeordneten verschickt.
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Am 08. Jul. 2005 unter:
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