"Nicht als Amtsträger gehandelt"

BGH kippt Urteil gegen Ex-SPD-Politiker Rüther

Der Prozess gegen den zu einer Haftstrafe verurteilten früheren Kölner SPD-Politiker Norbert Rüther muss neu aufgerollt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch. Auf die Revision Rüthers hin hob der 2. Strafsenat das Urteil des Kölner Landgerichts auf. Das Verfahren wurde zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Rüther kann nun voraussichtlich mit einer milderen Strafe rechnen.

Das Landgericht hatte den früheren SPD-Fraktionschef im Kölner Stadtrat im September 2005 wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Rüther hatte eingeräumt, 1999 vom Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens eine Spende in Höhe von rund 76 700 Euro in bar ohne Quittung angenommen zu haben. Das Landgericht ging davon aus, dass mit der Spende die von Trienekens gewünschte Zustimmung der SPD zur Teilprivatisierung der städtischen Abfallwirtschaftsbetriebe in Köln eingeleitet wurde. Der BGH widersprach der Wertung des Landgerichts, dass Rüther als Amtsträger gehandelt habe. Er könne deshalb nicht wegen Bestechlichkeit verurteilt werden.

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