"Nicht als Amtsträger gehandelt"
BGH kippt Urteil gegen Ex-SPD-Politiker Rüther
Das Landgericht hatte den früheren SPD-Fraktionschef im Kölner Stadtrat im September 2005 wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Rüther hatte eingeräumt, 1999 vom Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens eine Spende in Höhe von rund 76 700 Euro in bar ohne Quittung angenommen zu haben. Das Landgericht ging davon aus, dass mit der Spende die von Trienekens gewünschte Zustimmung der SPD zur Teilprivatisierung der städtischen Abfallwirtschaftsbetriebe in Köln eingeleitet wurde. Der BGH widersprach der Wertung des Landgerichts, dass Rüther als Amtsträger gehandelt habe. Er könne deshalb nicht wegen Bestechlichkeit verurteilt werden.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 12. Jul. 2006 unter:
justizStichworte:
« Eckpunkte für die Unternehmenssteuerreform beschlossen
Kabinettsbeschluss zu Umweltklagen als "Mogelpackung" kritisiert »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
