Bouffier für gezielte Tötung
Bosbach findet gezielte Tötung von Terroristen mehr als problematisch
Auch zur Gefahrenabwehr nach dem Polizeirecht könne er sich keine Rechtsnorm vorstellen, die ein vorsätzliches Töten erlaube, so Bosbach. Für Fälle wie Geiselnahmen, bei denen Leben gegen Leben stehe, gebe es in fast allen Polizeigesetzen der Bundesländer die Regelung über den finalen Rettungsschuss. "Wenn wir ihn hätten - Osama bin Laden - dann müssten auch die rechtsstaatlichen Grundsätze bei einem Terroristen angewandt werden. Das heißt für mich Anklage und Aburteilung", sagte der CDU-Politiker.
Der Fraktionsvize bezeichnete die Kritik an Schäuble zugleich als "völlig überzogen". Schäuble wolle den Rechtsstaat nicht abschaffen, sondern schützen, so Bosbach. Viele seiner Vorschläge stünden seit Jahren im Raum, ohne dass etwas davon umgesetzt worden sei. Mit Blick auf den Koalitionspartner monierte er, es diene zudem nicht dem Koalitionsfrieden, wenn die SPD beim Schließen von Schutzlücken "auf der Bremse" stehe.
Hessens Innenminister Volker Bouffier für Todesschüsse auf Personen mit "Bombengürtel" Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) kritisierte die Debatte um ein mögliches gezieltes Töten zur Gefahrenabwehr im Deutschlandfunk als "platt" und "völlig überzogen". Man dürfe die Diskussion nicht so führen, als wollten "die einen auf Verdacht jemanden erschießen" und "die anderen wollen den Rechtsstaat wahren". Schäuble müsse als Bundesinnenminister auf die Gefahrenlage aufmerksam machen und der Position widersprechen, Deutschland könne sich "entspannt zurücklehnen".
Bouffier sagte, er sei "ganz klar" dagegen, auf Verdacht jemanden umzubringen. Diese Diskussion dürfe gar nicht geführt werden, da sie in die falsche Richtung gehe. Wenn aber jemand mit einem Bombengürtel am Flughafen oder im Bus erscheine, dann halte er es jedoch für richtig, wenn ein Polizist diesen mit einem gezielten Schuss töte.
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Am 10. Jul. 2007 unter:
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