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Terroristen

"Focus" - Das BKA, interne Ermittlungen und manipulierte Terrorismusakten

Noch stärker als bei anderen Institutionen wird bei Informationen aus oder über Geheimdienstkreise immer wieder davor gewarnt, diese als die reine Wahrheit zu betrachten. Es sei kaum zu durchschauen, aus welchen Motiven Geheimdienste oder bestimmte Medien zu bestimmten Zeiten bestimmte Aussagen an die Medien lancieren. Unter diesem Vorbehalt geben wir hier eine Meldung der Nachrichtenagentur ddp wieder, wonach das Bundeskriminalamt (BKA) bei einer internen Ermittlung manipulierte Terrorismusakten in Umlauf gebracht haben soll.

Über Monate hinweg sei so versucht worden, Verräter in den eigenen Reihen zu entlarven, berichtete das Münchener Nachrichtenmagazin "Focus" am Donnerstag unter Berufung auf eine vertrauliche Untersuchung der Wiesbadener Polizeibehörde. Diese interne Untersuchung ist "Focus" zufolge auch der eigentliche Grund für die Durchsuchung bei der Potsdamer Zeitschrift "Cicero" am vergangenen Montag.

Die Redaktionsräume sowie die Privatwohnung eines Reporters waren aufgrund einer Strafanzeige des BKA durchsucht worden. Der Reporter hatte in einem im April veröffentlichten Artikel über den Terroristenführer Abu Musab al-Sarkawi aus einer BKA-Akte zitiert, die ihm von Informanten zugespielt worden war.

Das Dossier enthielt geheime Satelliten-Telefonnummern, die Sarkawi in den letzten Jahren genutzt haben soll. Die von "Cicero" gedruckten Rufnummern waren laut "Focus" zuvor von BKA-Sonderermittlern mit Zahlendrehern versehen und gezielt in mehrere Fachreferate des BKA-Staatsschutzes in Meckenheim bei Bonn geleitet worden. Die Veröffentlichung der auf diese Weise manipulierten Rufnummern in "Cicero" habe die BKA-Leitung in ihrem Verdacht bestätigt, dass aus Fachabteilungen illegal Informationen abgeflossen seien. Der BKA-Bericht sei bei der Durchsuchung allerdings nicht gefunden worden.

"Focus" berichtete weiter, das BKA habe mit seiner Aktion in- und ausländische Polizei- und Geheimdienstbehörden brüskiert. Ohne Absprache mit dem Bundesnachrichtendienst (BND), den US-Behörden CIA und FBI sowie dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad, die das Sarkawi-Dossier mit sensiblen Informationen bestückt hätten, sei die brisante Akte offenbar fahrlässig in die Öffentlichkeit geraten. Eine Sprecherin des BKA habe sich nicht über die interne Untersuchung äußern wollen, berichtete "Focus".

Am 15-09-2005

Terroristische Flugzeugangriffe

Das Bundesumweltministerium hat sich mit den Betreibern der Atomkraftwerke auf Maßnahmen für den Terrorschutz verständigt. So sollen künftig Störsender und künstlicher Nebel der Gefahr vorbeugen, dass ein Verkehrsflugzeug gezielt über einem Atomkraftwerk zum Absturz gebracht wird, teilte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums am Freitag in Berlin mit. Das Tarnkonzept solle zunächst am niedersächsischen Kraftwerk Grohnde bei Hameln erprobt werden. Nach Auffassung des Ministeriums kann mit diesem Konzept das Risiko "gesenkt, aber nicht ausgeschlossen werden". Atomkraftgegner vertreten seit langem die Ansicht, dass Flugzeuge dennoch auf Kurs auf ein Atomkraftwerk gebracht werden können. Außerdem seien "Flugzeugangriffe" nur eine von vielen möglichen Formen von Terrorangriffen oder Sabotageakten auf Atomanlagen. Angesichts der Terrorgefahr müssten die Atomkraftwerke sofort abgeschaltet werden.

Das Bundesumweltministerium und die Atomkraftwerksbetreiber erachten aber offenbar vor allem Maßnahmen gegen Flugzeugangriffe als notwendig. Nach dem von den Betreibern vorgeschlagenen "Tarnkonzept" solle im Falle eines Angriffs das betroffene Atomkraftwerk mit künstlichem Nebel verhüllt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Reaktorgebäude zu verringern.

Die Störsender sollen verhindern, dass Flugzeuge Kraftwerke mit Hilfe der satellitengestützten Navigationssysteme ansteuern können. Das Bundesumweltministerium betonte, man sei die einzige Behörde weltweit, die einen solches Schutzkonzept für die Atomkraftwerke gefordert und durchgesetzt habe.

"Vernebelung" nur mit "ordentlichem Genehmigungsverfahren"

Angesichts der bevorstehenden Wahlen betonte das Bundesumweltministerium, dass sich die Bundesaufsicht "in allen strittigen Fragen gegen die von Niedersachsen und auf Seiten der Betreiber geäußerten Widerstände" durchgesetzt habe. Die Atomkraftwerksbetreiber und das Land Niedersachsen als Trägerin des am Atomkraftwerk Grohnde vorgesehenen Pilotverfahrens hätten die geplanten Maßnahmen "ohne ordentliches Genehmigungsverfahren" abwickeln wollen. Damit wäre auch die Notwendigkeit entfallen, die Wirksamkeit des Vernebelungskonzeptes zu prüfen, schreibt das Bundesumweltministerium.

Die Sprecherin von E.On-Kernkraft, Petra Uhlmann, bestätigte, dass man sich mit dem Bundesumweltministerium verständigt habe. Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) begrüßte das Sicherheitsmodell, das mit dem Bundesinnenminister und dem Verteidigungsminister abgestimmt sei.

BMU: Risiko zwar gesenkt, aber keine absolute Sicherheit

Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums wird das Risiko von Terrorangriffen mit den Maßnahmen zwar gesenkt, eine absolute Sicherheit hiervor sei aber nur durch den Ausstieg aus der Atomkraft möglich. Die Bundesregierung wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von Atomkraftgegnern wiederholt aufgefordert, die Atomkraftwerke wegen der Terrorgefahr stillzulegen.

Auch Professor Alexander Roßnagel, der das Bundesumweltministerium in Atomrechtsfragen beriet, vertrat nach den Anschlägen die Auffassung, dass seitdem eine andere Rechtslage bestünde. Gegenüber dem Fernsehmagazin "Monitor" sagte Roßnagel am 27. September 2001: "Das Bundesverfassungsgericht fordert in seinem Kalkar-Urteil eine ständige Risikoanpassung. Das Risiko terroristischer Anschläge hat zugenommen und wird noch weiter zunehmen, wenn die USA jetzt militärische Aktionen unternehmen. In der Konsequenz müssen die deutschen Atomkraftwerke überprüft werden, ob sie den Absturz eines Flugzeuges aushalten. Das wird bei den meisten nicht der Fall sein. Und die Konsequenz aus dem Urteil ist, dass sie stillgelegt werden müssen."

Am 16-09-2005

Ohne konkrete Anhaltspunkte?

In der großen Koalition wird weiter über die Einführung einer Sicherungshaft für terrorverdächtige Ausländer gestritten. Während Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach am Wochenende für einen solchen Schritt plädierte, lehnte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine vorbeugende Sicherungshaft für gewaltbereite Islamisten in Deutschland strikt ab. Mit ihre werde es "keine Regelung geben, nach der Menschen inhaftiert werden können, nur weil man vermutet, sie könnten gefährlich sein, ohne konkrete Anhaltspunkte für strafrechtlich Relevantes zu haben", sagte die SPD-Politikerin. Sie "halte das für verfassungsrechtlich nicht zulässig".

Bosbach will hingegen eine Sicherungshaft für terrorverdächtige Ausländer. Dies sollte aber nur für rechtskräftig ausgewiesene Ausländer gelten, die nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden könnten, weil es kein Flugzeug in das Land gebe oder weil sie dort mit Folter oder Tod rechnen müssten. In diesen Fällen könne es nicht ernsthaft gewollt sein, dass "die Verdächtigen" in Deutschland frei herumlaufen, meint der CDU-Politiker.

Unterdessen berichtete "Der Spiegel", die Bundesländer wollten im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus auch Gefängnisinsassen genauer beobachten. Damit solle verhindert werden, dass Muslime in den Haftanstalten fundamentalistische Netzwerke aufbauen oder für spätere Anschläge rekrutiert werden, berichtete das Magazin. Das Konzept sehe vor, dass die Gefängnisse Hinweise auf "eine radikale Gesinnung" an die Polizei weitermelden. Dazu zähle, wenn deutsche Konvertiten einen arabischen Vornamen annähmen oder Muslime ihren Glauben auffällig streng praktizierten. Umgekehrt solle die Polizei die Anstaltsleiter darauf hinweisen, wenn bei einem Verurteilten ein Verdacht auf einen islamistisch-terroristischen Hintergrund besteht.

Angesichts der Terrorbedrohung plädieren SPD-Abgeordnete für eine neue nationale Sicherheitsstrategie. Wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf ein Konzeptpapier der Außen- und Verteidigungspolitiker Markus Meckel und Andreas Weigel berichtete, kritisieren beide, dass die Bundestagsausschüsse für Verteidigung, Außen-, Innen- und Entwicklungspolitik ressortspezifisch über einzelne Schritte entscheiden. Dies werde den Anforderungen, die die Terrorgefahr an den Staat stelle, nicht mehr gerecht. In Sicherheitsfragen müssten die Ressorts zusammengeführt und durch eine Stelle koordiniert werden, forderten Meckel und Weigel.

Am 05-12-2005

Kontakt zum mutmaßlichen Rädelsführer

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat Anklage gegen ein weiteres mutmaßliches Mitglied der "radikal-islamischen Terrorgruppe Ansar al Islam" erhoben. Der im Juni 2005 festgenommene 34-jährige Iraker aus München soll von Deutschland aus in insgesamt sieben Fällen an Geldsammlungen und Geldtransfers für die Terror-Organisation mitgewirkt haben, teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Gruppierung setzt die Gelder nach Darstellung der Bundesanwaltschaft zur Finanzierung von Anschlägen im Irak ein.

Der Beschuldigte Ferhad Kanabi A. alias Kawa H. habe als Verantwortlicher der Ansar al Islam für den Raum München engen Kontakt zum mutmaßlichen Rädelsführer der Terrorgruppe im süddeutschen Raum, Ata R. aus Stuttgart, gehabt. Gegen Ata R. und zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung wurde bereits im November 2005 Anklage erhoben, unter anderem wegen des - letztlich vereitelten - Mordanschlags auf den ehemaligen irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi.

Der jetzt angeklagte Ferhad Kanabi A. habe seit März 2004 regelmäßige monatliche als auch "anlassbezogene" Geldsammlungen für die Ansar Al Islam (Unterstützer des Islam) ausgeführt und koordiniert. Die Gelder habe er Ata R. übergeben, die dieser anschließend in den Irak weiterleitete.

Mit den Geldtransfers habe der Beschuldigte auch gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. Die Anklage wurde vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München erhoben.

Am 08-02-2006

Kontoführung

Nach einem "Spiegel"-Bericht vom Wochenende will die große Koalition die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den internationalen Terrorismus ausweiten. Dazu sollten die bestehenden Anti-Terror-Regelungen überarbeitet werden, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt wurden. Fachleute von Union und SPD hätten sich bereits weitgehend auf den Entwurf eines "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes" geeinigt. Er sehe unter anderem vor, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie die Polizei leichter als bisher auf die Kontodaten von Terrorverdächtigen zugreifen können, heißt es in dem Bericht weiter.

Laut Entwurf dürften sie künftig zur Prävention bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nachfragen, bei welcher Bank eine Zielperson ihr Konto hat. Zugleich sollten die Geheimdienste einen Online-Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg erhalten.

Die Beobachtung von mutmaßlichen Terroristen in der EU soll dem Magazin zufolge ebenfalls einfacher werden. Die Geheimdienste erhielten nach den neuen Plänen künftig das Recht, Personen über das sogenannte Schengener Informationssystem zur "verdeckten Registrierung" auszuschreiben. Die Grenzpolizeien anderer EU-Staaten müssten den deutschen Geheimdiensten dann mitteilen, wann, wo und unter welchen Umständen ein Reisender bei ihnen registriert wurde. Noch nicht entschieden ist dem Bericht zufolge, ob es für die Anti-Terror-Regelungen auch künftig eine gesetzliche Befristung geben soll.

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag wenden sich gegen eine mögliche Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze. FDP-Innenexperte Max Stadler warnte die Koalition davor, "Grundrechte dadurch angeblich zu schützen, dass man sie über Gebühr einschränkt". Selbstverständlich müsse sorgfältig geprüft werden, "ob es in Einzelfragen Lücken" gebe. Für eine "umfassende neue Anti-Terror-Gesetzgebung, wie sie von Union und SPD offenbar geplant wird", sehe seine Fraktion aber keinen Anlass, so Stadler.

Seine Fraktionskollegin Gisela Piltz verwies darauf, dass es bislang noch keine Evaluierung der Sicherheitsgesetze gebe, die nach dem 11. September 2001 verabschiedet wurden. Daher sei es nicht seriös, schon jetzt weitere Verschärfungen zu fordern.

Pau nannte es "absurd", den Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse einräumen zu wollen. Auch sie verwies darauf, dass es noch immer keine "belastbare Einschätzung" der bestehenden Anti-Terror-Gesetze gebe. Zudem werde "eine Anti-Terror-Praxis nach der anderen vom Bundesverfassungsgericht gerügt oder kassiert".

Am 20-02-2006

"Vereitelter Mordanschlag"

Rund anderthalb Jahre nach dem vereitelten Mordanschlag auf den ehemaligen irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi müssen sich die mutmaßlichen Drahtzieher vor Gericht verantworten. Am 13. Juni beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart der Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der irakischen Terrorgruppe Ansar al Islam, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Die Anklage des Generalbundesanwalts gegen den 32-jährigen mutmaßlichen Rädelsführer Ata R. aus Stuttgart, den 24-jährigen Mazen H. aus Augsburg und den 31-jährigen Rafik Y. aus Berlin sei "unverändert zugelassen" worden. Den drei Irakern wird Verabredung zur Tötung Allawis anlässlich seines Staatsbesuchs in Deutschland am 2. und 3. Dezember 2004 vorgeworfen.

Laut Anklageschrift hatte Rafik Y. beschlossen, Allawi während einer für den 3. Dezember 2004 geplanten Veranstaltung in der Deutschen Bank in Berlin zu ermorden. Die nötige Genehmigung dafür hätten ihm am 2. Dezember 2004 Ata R. und Mazen H. von Augsburg telefonisch erteilt. Rafik M. habe daraufhin den vorgesehenen Tatort ausgespäht. Die "weitere Vorbereitung und die Ausführung" hätten durch die Festnahme der drei Männer am Morgen des 3. Dezember 2004 verhindert werden können.

Ata R. werden zudem im Zeitraum von November 2003 bis Dezember 2004 Geldsammlungen und -transfers für die "Ansar Al Islam" in den Irak und den Iran in 18 Fällen vorgeworfen, Mazen H. in sieben Fällen. Damit hätten sie auch gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen.

Am 29-03-2006

Kein ausreichender Terrorverdacht

Die Bundesanwaltschaft ermittelt nicht mehr gegen den Hamburger Kaufmann Mamoun Darkazanli. Der anfängliche Terrorismusverdacht gegen den Deutsch-Syrer habe sich nicht erhärtet, teilte am Freitag Generalbundesanwältin Monika Harms in Karlsruhe mit. Das Verfahren wurde "mangels hinreichenden Tatverdachts" eingestellt. Die Ermittlungen hätten "keine Verdachtsmomente dafür ergeben, dass Darkazanli bei Terroranschlägen der Al-Qaida mitgewirkt" habe. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er "die Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta logistisch, finanziell oder in sonstiger Form unterstützt" habe. Darkazanli habe lediglich einzelne Mitglieder der Zelle in der muslimischen Gemeinde in Hamburg kennen gelernt.

Die Bundesanwaltschaft verdächtigte Darkazanli der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Deutschland. Sie nahm an, er habe "mit weiteren Personen eine Vereinigung in Deutschland zu dem Zweck gebildet, die terroristischen Ziele des internationalen Netzwerks gewaltbereiter Islamisten logistisch und finanziell zu unterstützen".

Dieser Anfangsverdacht habe sich nicht bestätigt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war Darkazanli "nicht eingebunden in ein Gefüge, das den organisationsspezifischen Voraussetzungen einer terroristischen Vereinigung in Deutschland genügte".

Zwischen 1993 und 1998 habe Darkazanli zwar als Ansprechpartner des Terrornetzwerks Al-Qaida fungiert. Er sei auch "vermittelnd, betreuend und verwaltend in die international angelegten unternehmerischen Aktivitäten des Al-Qaida-Firmengeflechts eingebunden" gewesen. Diese Aktivitäten erfüllten jedoch nicht die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach dem Tatbestand der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Deutschland. Die Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung war bis zum Inkrafttreten des neuen Terrorismus-Paragrafen 129 b im Strafgesetzbuch am 30. August 2002 nicht strafbar.

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft kann nicht davon ausgegangen werden, dass Darkazanli "mit seinen Aktivitäten bewusst an der Verwirklichung terroristischer Ziele der Organisation Al-Qaida mitgewirkt" habe.

Nach Ermittlungen der spanischen Behörden, die die Auslieferung des Deutsch-Syrers verlangen, gilt Darkazanli hingegen als "Schlüsselfigur von Al-Qaida". Er soll das Terrornetzwerk seit 1997 in Spanien, Deutschland und Großbritannien finanziell und logistisch unterstützt haben. Das Amtsgericht Madrid hatte am 16. September 2004 gegen Darkazanli einen Europäischen Haftbefehl erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Gesetz zur Umsetzung des EU-Haftbefehls aber für nichtig erklärt, so dass Darkazanli auf freien Fuß gesetzt werden musste.

Harms betonte, dass die "außerordentlich umfangreichen Ermittlungen" der Bundesanwaltschaft auch die Auswertung der von den spanischen Ermittlungsbehörden überlassenen Akten umfassten. Die Kontakte von Darkazanli zur einer spanischen Al-Qaida-Zelle hätten "keine strafrechtliche Relevanz nach deutschem Recht". Anhaltspunkte, dass Darkazanli in terroristische Aktivitäten dieser spanischen "Yarkas-Zelle" eingebunden war, lägen zudem nicht vor.

Der Islam-Experte Peter Scholl-Latour hatte das Terrornetzwerk Al-Qaida unlängst als "Mythos" bezeichnet, "den die Amerikaner hochgespielt haben". Al-Qaida habe im Irak und der gesamten arabischen Welt keine so große Rolle gespielt.

Am 14-07-2006

Bewaffnete Zugbegleiter & Mautdaten

Auch nach dem Haftbefehl gegen einen Verdächtigen im Zusammenhang mit den angeblichen Kofferbombenfunden von Dortmund und Koblenz geht die Debatte um eine "Verbesserung der inneren Sicherheit" weiter. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach forderte am Montag die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung. Sicherheitspolitiker der Union sprachen sich für den Einsatz bewaffneter Zugbegleiter aus. Bosbach sagte: "Wir müssen dringend Sicherheitslücken schließen, über die schon seit Jahren diskutiert wird." Natürlich gebe es im Kampf gegen den Terror kein Allheilmittel. Die Anti-Terrordatei sei aber ein wichtiges Element. Darüber hinaus müssten die Sicherheitsbehörden personell und technisch besser ausgestattet werden.

Bosbach sagte, bei sensiblen Daten solle nur die Fundstelle angegeben werden dürfen. Das bedeute, es gebe dann einen Hinweis, welche Behörde über weitergehende Erkenntnisse verfügt. "Der Streitpunkt ist: Sollen ausschließlich Information zur Identifizierung von Personen gespeichert werden, oder auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Ethnie? Hier fordern die Landesinnenminister weiterreichende Informationen", erläuterte Bosbach.

CDU-Innenexperte Clemens Binninger sagte: "Wir müssen auch an bewaffnete Zugbegleiter denken - so genannte Rail-Marshalls, vergleichbar mit den Sky-Marshalls auf vielen Flügen." Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis sagte, in Zügen seien die gleichen Sicherheitsmaßnahmen wie in Flugzeugen nötig.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte eine deutliche Ausweitung der Videoüberwachung auf Bahnhöfen, öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch die Daten des Mauterfassungssystems müssten bei schweren Straftaten der Polizei zur Verfügung stehen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Gemeindebundes, Gerd Landsberg. Der Schutz der Bürger sei wichtiger als übertriebener Datenschutz. Wer selbst bei Mord oder Terror die Weitergabe von Daten verweigere, mache aus Datenschutz Täterschutz. Außerdem forderte Landsberg stärkere Polizeipräsenz und eine Anti-Terrordatei.

Berlins Innensenator Erhart Körting sagte, das Erschreckende bei den geplanten Anschlägen sei, dass es zuvor keinen Hinweis gegeben habe. Der Innensenator sieht das Problem offenbar im Islam: "Das A und O sind deshalb Informationen, die die Sicherheitsbehörden im Vorfeld bekommen, auch aus den Moscheen, den muslimischen Gemeinden", sagte Körting.

Fahrgastverband Pro Bahn: "Dann müsste man 30.000 Kilometer Bahnstrecke einzäunen"

Der Fahrgastverband Pro Bahn bezweifelt die Wirksamkeit der verschärften Sicherheitsmaßnahmen an deutschen Bahnhöfen. Die vereinzelten Gepäckkontrollen hätten eher eine psychologische Bedeutung, sagte Pro Bahn-Sprecher Hartmut Buyken der Nachrichtenagentur ddp. Dass sich der Sicherheitsgrad dadurch erhöhen werde, sehe der Verband äußerst skeptisch.

Stichprobenartige Kontrollen seien zwar problemlos möglich, hätten aber eher eine "Alibi-Funktion", sagte Buyken. Schließlich könne man sich ohne Weiteres darüber informieren, an welchen Orten solche Überprüfungen stattfinden und diese somit leicht umgehen.

Umfassende Gepäckkontrollen hält der Fahrgastverband indes für unmöglich. Dazu müsse man mehr als 5700 Bahnhöfe kontrollieren. Allein der Kölner Bahnhof habe aber bereits so viele Passagiere wie der Frankfurter Flughafen. Außerdem sei nicht auszuschließen, das Gepäckstücke auch auf den Strecken an Bord gelangen könnten. "Dann müsste man noch die ganzen Strecken von 30.000 Kilometer Länge einzäunen", sagte der Pro Bahn-Sprecher.

Die Deutsche Bahn AG hatte am Freitag angekündigt, ihre Sicherheitsmaßnahmen auszuweiten. Die Videoüberwachung werde verstärkt, zudem sollen erstmalig Gepäckstücke vereinzelt durch die Bundespolizei kontrolliert werden.

Am 21-08-2006

Videoüberwachung & Terror-Datei

Nach den - laut Sicherheitsbehörden - versuchten Bombenanschlägen in zwei Regionalzügen wollen sich die Innenminister und Innensenatoren der Länder auf einer Sonderkonferenz am 4. September mit der Sicherheitslage in Deutschland befassen. Hauptthemen sollen die Ausdehnung der Videoüberwachung und die geplante Antiterror-Datei sein, wie der Vorsitzende der Innenministerkonferenz und bayerische Ressortchef Günther Beckstein am Donnerstag in München mitteilte. Die Linksfraktion warnt vor den geplanten Maßnahmen. Die innenpolitische Sprecherin, Ulla Jelpke, meint, dass "die Terroristen-Jagd" eher Argumente für Bürgerrechte und weniger für deren weitere Einschränkung liefere. Es sei festzuhalten, dass bisher noch keine Beweise für das Agieren einer terroristischen Organisation vorlägen. Mit Hinweisen auf mögliche Verbindungen der Verdächtigen zu Al Quaida oder Hizb ut-Tahrir al-Islam sei "lediglich Terror-Hysterie" geschürt worden. Auch blieben die Motive der beiden Verdächtigen weiter im Unklaren.

"Vor diesem Hintergrund erscheint die Ermittlung wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung lediglich als Hebel, um hemmungslos die Ermittlungen ausdehnen und das Umfeld der Verdächtigen ausforschen zu können", kritisiert Jelpke.

Polizeieinheiten hätten mit gezückten Waffen ein Mehrfamilienhaus in Essen gestürmt, einen unbescholtenen Bürger festgenommen und damit noch mehr Panik in der Bevölkerung erzeugt. "Dann stellt sich heraus: der Festgenommene hat nichts weiter getan, als vor zwei Jahren einen der Verdächtigen nach Deutschland eingeladen zu haben, damit der hier studieren kann", so Jelpke.

Die geplante Anti-Terror-Datei folge genau diesem "Schema des Generalverdachts". Die Datei sei nicht nur aus der Perspektive des Datenschutzes ein Eingriff in die Bürgerrechte. Sie werde "weitere, unverhältnismäßige Eingriffe im Rahmen von Ermittlungsverfahren" nach sich ziehen, fürchtet die Politikerin. "Was wir derzeit erleben, ist nur ein Vorgeschmack."

Das zeige, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger nicht abgebaut, sondern wieder gestärkt werden müssten. "Ein erster Schritt wäre der Ausbau der Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Einsicht in über sie gespeicherte Daten zu erlangen."

Am 24-08-2006

Hintergrund

Rasterfahndung, vorbeugende Telefonüberwachung, Luftsicherheitsgesetz: Nicht nur in den USA, auch in Deutschland sind nach dem 11. September 2001 die Grundrechte der Bürger erheblich eingeschränkt worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Gesetzgeber in Berlin mit seinen Maßnahmen zu weit gegangen war. "Die Karlsruher Richter haben einer Tendenz in der Gesetzgebung entgegengewirkt, die die Eingriffsschwelle immer weiter vorverlagert und die Bürger per se als verdächtig betrachtet", sagt der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart. Karlsruhe stoppte die verdachtsunabhängige Massenerhebung von persönlichen Daten in der Rasterfahndung sowie das Abhören von Telefonen im Vorfeld möglicher Straftaten und ohne Tatverdacht. Die Verfassungshüter kippten auch das Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss eines von Selbstmordattentätern entführten Passagierflugzeugs erlaubte.

Das Bundesverfassungsgericht habe "an einige selbstverständliche Grundtatsachen erinnert, vor allem daran, dass bei Eingriffen in die Grundrechte die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist", sagt Degenhart. Die Karlsruher Richter "erinnerten" die Politik in den Urteilen an das Grundrecht auf Leben, das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Verfassungsgericht kann nicht von sich aus tätig werden. Es reagierte jeweils auf Verfassungsbeschwerden. "Die eigentlichen so genannten Anti-Terror-Gesetze, die nach dem 11. September 2001 in Deutschland erlassen wurden, wurden dem Bundesverfassungsgericht gar nicht zur Prüfung vorgelegt", betont Degenhart.

Über diese Gesetzesverschärfungen herrschte weitgehend Konsens. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, rechtfertigte noch im Februar 2006 die Grundrechtseingriffe: "Wir haben mit den Anti-Terror-Gesetzen nach dem 11. September 2001 das gemacht, was man machen musste".

Wenige Wochen nach den Anschlägen hatte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zwei Anti-Terror-Pakete geschnürt. Darin erhielten Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt neue Befugnisse, in Flugzeugen wurden "Sky Marshals" eingesetzt. Das Religionsprivileg im Vereinsgesetz wurde gestrichen, Abschiebungen wurden erleichtert, biometrische Merkmale in Pässe aufgenommen. Die Maßnahmen wurden auf fünf Jahre befristet. Am 11. Juli 2006 wurden sie um fünf Jahre verlängert. Ergänzt werden sollen sie nun durch den Aufbau einer Anti-Terror-Datei, auf den sich die Innenminister von Bund und Ländern verständigt haben.

Doch hier dürfte die geplante Speicherung der Religionszugehörigkeit für Zündstoff sorgen. Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, sagte, man dürfe "muslimische Mitbürger nicht unter Generalverdacht stellen". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meint, wichtig sei die Einordnung als Islamist, nicht aber als Moslem. Falls der Innenminister-Beschluss unverändert Gesetz wird, sind Verfassungsbeschwerden muslimischer Bürger also vorprogrammiert.

Am 11-09-2006

"Grundrechtsterroristen"

Am vergangenen Freitag demonstrierten in Bielefeld rund 300 Menschen "gegen den Sicherheits- und Überwachungswahn". Unter dem Motto "Freiheit statt Angst" folgten sie einem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und 17 weiterer Unterstützergruppen, darunter Attac, der Chaos Computer Club und die Humanistische Union. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sagte auf der Demonstration: "Die wahre Gefahr für unsere Demokratie sind nicht Terroristen in Afghanistan sondern Grundrechtsterroristen hier in Deutschland."

Werner Hülsmann vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) forderte in seiner Ansprache einen Stopp der Pläne, sämtliche Kommunikationsdaten ohne Anfangsverdacht flächendeckend zu speichern.

Am Rande des Protestzugs durch die Stadt wurden die Passanten satirisch zur freiwilligen Abgabe von Speichelproben aufgefordert und von einer überdimensionalen Kamera "überwacht". Mit Rufen wie "Freiheit stirbt mit Angst", "Stoppt den Überwachungswahn" und "Datensammler sind Verbrecher" unterstützten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Forderung nach mehr Freiheit statt Sicherheitswahn.

Bettina Winsemann (Twister) von STOP1984 wandte sich gegen die Behauptung, Datenschutz sei Täterschutz. Gerade in sensiblen Bereichen wie Gesundheit oder Seelsorge sei Datenschutz nicht Täterschutz, sondern Opferschutz.

"Wer als Politiker noch mal mit dem Spruch ankommt, wir hätten ja nichts zu verbergen, der soll seine Telefonleitung als Audio-Stream anbieten und den Internet-Traffic aus seinem Büro öffentlich zur Verfügung stellen", forderte Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien.

Auf der Demonstration wurde weiterhin dazu aufgerufen, "nicht für eine Illusion von Sicherheit die Freiheitsrechte aufzugeben, für die unsere Vorfahren unter Einsatz ihres Lebens gekämpft haben". Die Veranstalter kündigten als weitere Maßnahme eine Sammelklage gegen "die drohende Zwangsprotokollierung von Telefon- und Internet-Kommunikationsdaten" an.

Am 23-10-2006

"Unbescholtene Bürger überprüfen"

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) verteidigt die geplante Antiterror-Datei gegen Kritik von Datenschützern. Bei der Nutzung neuer und moderner Fahndungsmöglichkeiten gehe es um Schwerverbrecher und nicht darum, "unbescholtene Bürger zu überprüfen", sagte Beckstein am Freitag im Deutschlandfunk. Eine sorgfältige Überwachung aller Sicherheitsbehörden beispielsweise durch parlamentarische Kontrollgremien sei jedoch notwendig.

Mit Blick auf die Kritik, dass riesige Datenmengen ohne konkreten Verdacht gesammelt werden könnten, gab sich Beckstein überzeugt davon, dass die Sicherheitsbehörden kein Interesse daran hätten, nutzlose Daten zu speichern.

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern tagen derzeit in Naumburg in Sachsen -Anhalt. Dabei geht es auch um die Anti-Terror-Datei. Darin sollen offiziellen Angaben zufolge alle für die Terrorbekämpfung sicherheitsrelevanten Daten über Personen und Objekte erfasst werden.

Von Bose: Riesige Datenmengen ohne VerdachtDatenschützer haben Presseberichten zufolge gegen die vom Bund geplante Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze und die Einführung einer Anti-Terror-Datei in Deutschland erhebliche Bedenken. "Es ist besonders fraglich, wenn unter dem Oberbegriff Terrorabwehr riesige Datenmengen ohne konkreten Verdacht und auf lange Zeit auf Vorrat gesammelt werden und staatliche Sachsen en jederzeit zugreifen können", sagte Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose. Bose kritisierte dabei auch die EU-Regelung, wonach ab 2007 alle Verbindungsdaten für Telekommunikation mindestens sechs Monate gespeichert werden sollen. Bisher geschehe dies für maximal 90 Tage und nur für Abrechnungszwecke. "Da wird künftig viel mehr vom Staat überwacht. Der unbescholtene Bürger wird zum Risikofaktor, auch wenn er keinen Anlass dafür gibt. Das kann jeden treffen."

Die so genannte Anti-Terror-Datei beim Bundeskriminalamt (BKA) solle Unterstützer terroristischer Vereinigungen sowie gewaltbereite Extremisten erfassen, "aber eben auch jegliche Kontaktpersonen", so von Bose. Damit bestehe die Gefahr, dass auch nicht verdächtige Menschen erfasst werden. "Das kann ein Student sein, der in einer Wohngemeinschaft mit einer möglicherweise der Terrorszene zuzurechnenden Personen zusammenlebt."

Am 27-10-2006