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BUND und BBU fordern strengere Kontrolle der Nanotechnologie

"Nanodialog"

Anlässlich der Zwischenbilanz des so genannten "Nanodialogs" - eines von der Bundesregierung eingesetzten Gremiums zur Bewertung von Chancen und Risiken der Nanotechnologie - haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Einführung gesetzlicher Regeln für den Umgang mit Nanomaterialien gefordert. Der Dialog darf nach Auffassung von Wilfried Kühling, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des BUND, "nicht darüber hinwegtäuschen, dass es beim Umgang mit der Nanotechnologie dringenden Handlungsbedarf gibt. Es ist nicht in Ordnung, wenn trotz wissenschaftlicher Hinweise auf Gesundheitsgefahren unzureichend getestete Nanomaterialien in Kosmetika, Lebensmitteln oder Textilien verwendet werden", meinen die Umweltschützer.

Als Nanopartikel werden in der Regel Teilchen definiert, die kleiner als 100 Nanometer sind. Durch ihre geringe Größe weisen sie spezielle Eigenschaften auf, die neue industrielle Nutzungsarten ermöglichen.

Nanoteilchen bringen aber auch neue Umwelt- und Gesundheitsrisiken mit sich. Ihre Winzigkeit versetzt sie beispielsweise in die Lage, körperliche Schutzmechanismen wie die Blut-Hirn-Schranke oder die Plazentaschranke zu überwinden.

Nach Angaben des US-amerikanischen Woodrow-Wilson-Centers sind bereits mehr als 500 Alltagsprodukte erhältlich, die Nanomaterialien enthalten. Das Marktvolumen für Produkte aus dieser Technologie wird für das Jahr 2010 auf bis zu einer Billiarde Euro geschätzt.

Vorsorgeprinzip

Der BUND und der BBU begrüßen die Erarbeitung von freiwilligen Verhaltensrichtlinien für die Industrie im Rahmen des Nanodialogs. "Es ist gut, dass viele Firmen freiwillig etwas tun wollen." Allerdings zeigten Erfahrungen der Vergangenheit, dass freiwillige Vereinbarungen allein nicht reichen, "weil es immer wieder schwarze Schafe gibt, die sich nicht daran halten. Wir brauchen deshalb verpflichtende Sicherheitstests für Nanoprodukte", fordert Oliver Kalusch vom BBU. Auch in diesem Bereich müsse das Vorsorgeprinzip gelten." Ohne vorherige Prüfung auf Risiken für Mensch und Natur dürften Nanoprodukte nicht vermarktet werden. Beim "Nachweis" ihrer Unbedenklichkeit müsse die gesamte Produktkette von der Herstellung über den Gebrauch bis zur Entsorgung einbezogen werden.

Der BUND und der BBU forderten außerdem mehr Transparenz über die Verwendung von Nanomaterialien in Alltagsprodukten. Die Verbraucher hätten ein Recht auf umfassende Aufklärung über mögliche Gefahren. Wo Nano drin sei, müsse auch Nano draufstehen.

Die Organisationen veröffentlichten unter dem Titel "Kriterien zur Kontrolle von Nanotechnologien und Nanomaterialien" Grundsätze zum Umgang mit der neuen Technologie, die den Angaben zufolge weltweit bereits von 70 Verbänden, Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften unterzeichnet wurden.