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"Gravierende Mängel" bei Telefonbefragung Arbeitsloser kritisiert

Datenschutz

Arbeitslosen-Initiativen haben die begonnene telefonische Befragung von Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) scharf kritisiert. Das Verfahren verstoße immer noch gegen datenschutzrechtliche Grundsätze und sei illegal, so die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sagte gegenüber ngo-online, das in der letzten Woche vorgelegte Muster-Informationsschreiben weise "noch gravierende Mängel auf", so Sprecherin Ira von Wahl. Die Datenschützer forderten insbesondere, ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hinzuweisen und sicherzustellen, dass Arbeitslose und Anrufer sich gegenseitig sicher identifizieren können.

Die angeschriebenen Erwerbslosen sollten sich von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr bereithalten, um mit Mitarbeitern der "Service-Centers Kundenbetreuung SGB II" der Bundesagentur für Arbeit am Telefon ihre "Kundendaten" zu besprechen, zitiert die Arbeitslosen-Initiative aus Schreiben, die die Arbeitslosen erhalten haben. Im vergangenen Sommer hatte die Arbeitsagentur bereits einmal eine Telefon-Aktion gestartet, die Betroffenen aber vorher gar nicht informiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte daraufhin schwere Kritik an der Arbeitsagentur geäußert.

Bei dem neuen Anlauf sei jetzt aber "sichergestellt, dass der Datenschutz gewährleistet ist", versicherte die Agentur. Jeder "Kunde" werde vorab schriftlich über den neuen Service informiert und aufgeklärt. Die Mitarbeiter in den Service-Centern seien zur Arbeitsagentur abgeordnete Beamte und damit dem Datenschutz voll verpflichtet. Die Arbeitslosen würden zu Beginn des Gesprächs anhand eines Gesprächsleitfadens durch den Service-Center-Mitarbeiter "nochmals über den Inhalt des Gesprächs aufgeklärt".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte verlangte, die Arbeitsagentur müsse die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung nennen und ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Telefonbefragung und auf die möglichen Alternativen hinweisen. Auch müsse die gegenseitige Authentifizierung zwischen dem anrufenden Mitarbeiter des Servivce-Centers und dem angerufenen Arbeitslosen sichergestellt sein. Zudem müsse der Betroffene wissen, dass etwaige Angaben unmittelbar vom Mitarbeiter des Servicecenters im Programm umgesetzt werden. Das Muster-Informationsschreiben, das die Arbeitsagentur dem Datenschutzbeauftragten Ende letzter Woche übersandte, "wies insoweit noch gravierende Mängel auf", erklärte Sprecherin von Wahl. Ihre Behörde habe dies gegenüber der Arbeitsagentur bereits moniert.

Der Ansicht, mit dem Schreiben sei der Informationspflicht Genüge getan, widerspricht auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen. So sei der Zeitraum, in dem die Angeschriebenen mit Anrufen zu rechnen hätten, unbefristet und unbestimmt, kritisierte Frank Jäger, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft: "Im Grunde kann die Abfrage nach Erhalt des Schreibens auf die Zeit des gesamten Leistungsbezuges ausgedehnt werden." Der Hinweis auf die "telefonische Betreuung" könne somit irgendwann in das Kleingedruckte des ALG-II-Antragsformulares wandern und würde von Betroffenen dann kaum wahrgenommen, befürchtet die Arbeitsgemeinschaft. Die Organisation kritisierte, dass die Arbeitsagentur nehme ihre Ankündigungen zum Datenschutz - etwa die Behebung von Mängeln bei den Antragsformularen - "bislang selbst nicht ernst". Generell lasse die Behördenpraxis gegenüber ALG-II-Beziehern "jegliche Sensibilität beim Daten- und Persönlichkeitsschutz vermissen".

Die Betroffenenorganisationen setzen darauf, dass das "Serviceangebot" der Arbeitsagentur von den kommunalen Trägern des Arbeitslosengeldes II nicht in Anspruch genommen und in Folge wieder eingestellt wird. "Die Entscheidung zur Telefonabfrage treffen die Verantwortlichen in den Kommunen und Landkreisen", gibt Arbeitsloseniniativen-Geschäftsführer Jäger zu bedenken. Dieses Thema müsse unbedingt von Initiativen, Gruppen und Parteien aufgegriffen werden, die sich kommunalpolitisch für eine Verbesserung der Situation von Erwerbslosen einsetzen.

Am 18-01-2006

Faule Drückeberger?

Arbeitslose haben offenbar ein deutlich höheres Sterberisiko als gleichaltrige Erwerbstätige. Das geht aus einer Studie des Instituts für Medizinische Psychologie der Universität Leipzig hervor, wie die Zeitschrift "Super Illu" am Sonntag vorab berichtete. Danach ist bei Menschen ohne Job die Sterblichkeit bereits kurz nach Beginn der Arbeitslosigkeit mehr als doppelt so hoch. Ursache seien vor allem Depressionen und Suchtkrankheiten wie Alkoholismus, bei Frauen auch Tablettensucht, Erschöpfungssymptome und Bluthochdruck bis hin zum Herzinfarkt.

Diese Krankheiten seien bei Arbeitslosen "viel häufiger als bei Menschen, die einen Job haben", so Brähler. Ihre Sterblichkeit sei dadurch massiv erhöht, schon kurz nach Eintritt der Arbeitslosigkeit sei sie mehr doppelt so hoch wie bei Erwerbstätigen.

"Menschen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos sind, haben statistisch sogar ein vier Mal höheres Sterberisiko. Wer also arbeitslos ist, stirbt statistisch gesehen früher als ein Berufstätiger im selben Alter", sagte Brähler.

In der Regel verschlechtere sich der Gesundheitszustand eines Menschen mit Eintritt der Arbeitslosigkeit rapide. "Auf den anfänglichen Schock unmittelbar nach dem Jobverlust, der oft tiefe Depressionen verursacht, folgt eine Phase der Erholung", sagte der Wissenschaftler. Der Arbeitslose werde oft sehr aktiv, wenn seine Bemühungen dann aber scheitern, trete nach etwa zwölf Monaten oft eine Phase des Fatalismus ein. "Die Betroffenen beginnen sich aufzugeben." Krank werden könne aber schon jemand, der zwar einen Job, aber auch große Angst vor der Arbeitslosigkeit habe. "Auch so etwas schädigt die Gesundheit", betonte Brähler.

Vor allem Arbeitslose in Ostdeutschland sind demnach erhöht gefährdet, krank zu werden. "Viele mussten die Hoffnung, überhaupt noch einmal Arbeit zu finden, ganz aufgeben", erklärte Brähler. Die großen Entlassungen nach der Wiedervereinigung hätten außerdem sehr viele sehr leistungsorientierte Menschen getroffen, die unter normalen Umständen wohl kaum arbeitslos geworden wären. "Diese leiden in der Regel besonders."

Bischof Huber warnt vor wachsender Armut in Deutschland

Der Berliner Bischof Wolfgang Huber warnt vor wachsender Armut in Deutschland. "Wir haben in Deutschland ein Armutsproblem, das sich verschärft", sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche (EKD) der Zeitung "Bild am Sonntag". Das Armutsrisiko für Arbeitslose wachse besonders stark.

"Ich habe mich selbst an Essensausgaben hingestellt und Suppe verteilt an Menschen, die aus allen sozialen Netzen dieses Landes heraus gefallen sind", berichtete Huber. Manche hätten die Fähigkeit verloren, die Anträge Unterstützung nach "Hartz IV" korrekt auszufüllen. "Zum Teil haben sie mich an Hungernde erinnert, die ich im Sudan gesehen habe", sagte Huber.

In Deutschland gebe es natürlich weniger Hungernde als in Afrika, sagte Huber. Allerdings sei nicht nur der arm, der zu wenig zu essen habe. "Kinder, die nicht an Klassenfahrten teilnehmen dürfen, weil ihre Eltern die notwendigen fünf oder zehn Euro nicht aufbringen können, sind ebenfalls arm", sagte der Bischof.

Am 14-08-2006

Arbeitslose in den Krieg?

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, wirft der Bundeswehr vor, sie betreibe "eine skrupellose Rekrutierungspolitik". Mit über 600 "Einsätzen" alleine in diesem Jahr wolle sie Jugendliche werben. Die Aktion koste 1,3 Millionen Euro. Dabei mache sich die Truppe in Innenstädten, Schulen, Messen und Ausstellungen "breit". "Karriere-Treffs", Info-Mobile und Messestände des "Zentralen Eventmarketings" der Bundeswehr und der Zentren für Nachwuchsgewinnung richteten sich "primär an die Abschlussklassen" von Schulen, habe die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt.

Auf der Bundeswehr-Homepage heißt es über den "Karriere-Treff": "Karrieretruck, Kinotruck, Kletterwand und Bühnentruck sollen die Jugendlichen überzeugen." Das bedeutet nach Auffassung von Jelpke, dass durch Technikbegeisterung und Spaßangebote Minderjährige fürs Militär "geködert" werden sollen. Absurd werde es, wenn die Bundesregierung behaupte, es gehe ihr um die "authentische Darstellung möglicher Arbeitsplätze" bei der Bundeswehr. "Da kann man nur hoffen, dass sie nicht anfängt, aufs Publikum zu schießen", so Jelpke.

Grund für die umfangreiche Reklame sei nach Auskunft der Bundesregierung, dass rund 60 Prozent des jährlichen "Ergänzungsbedarfs" der Streitkräfte durch die externe Personalgewinnung gedeckt werde. Die Linksfraktion habe eine komplette Liste "aller einschlägigen Reklameeinsätze" mit zugehörigen Daten abgefragt - es seien fast 600 "Auftritte für über 1,3 Millionen Euro".

"Wir ermuntern ausdrücklich die antimilitaristischen und Friedensgruppen vor Ort, diese Termine wahrzunehmen und zu protestieren", so Jelpke. "Gegen völkerrechtswidrige Kriegsbeteiligungen und Auslandseinsätze der Bundeswehr und gegen den Versuch, Jugendliche dafür zu werben."

Am 27-03-2007

Arbeitslosenversicherung

Die von der Wirtschaft geforderte und von der großen Koalition geplante stärkere Beitragsatzsenkung in der Arbeitslosenversicherung auf 3,5 Prozent bleibt im Bundestag umstritten. Während die Links-Fraktion sich am 24. Oktober im Parlament gegen die Senkung aussprach, plädierte die wirtschaftsnahe FDP für eine weitergehende Reduzierung. Vertreter der Koalition verteidigten dagegen die geplante Beitragssatzsenkung.

Den Abgeordneten lag zu der Debatte in erster Lesung ein Regierungsentwurf vor, wonach der Beitragssatz zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,9 Prozent gesenkt werden soll. Die Koalition plant aber mittlerweile eine Senkung auf 3,5 Prozent.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) zudem ab dem Jahreswechsel einen "Eingliederungsbeitrag" von 50 Prozent der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten für Langzeitzeitarbeitslose tragen. Im Gegenzug soll der bisherige Aussteuerungsbetrag abgeschafft werden, den die BA für jeden Arbeitlosen beim Übergang ins staatlich finanzierte Arbeitslosengeld II zahlt.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres (SPD), nannte es in der Debatte angesichts der BA-Überschüsse "selbstverständlich", den Beitragssatz "so weit wie möglich" zu senken. Dabei peile die Koalition einen Beitragssatz von 3,5 Prozent an, nachdem er im vergangenen Jahr noch bei 6,5 Prozent gelegen habe. Er warne allerdings vor einem "Wettlauf um die niedrigste Zahl". Wenn man den Beitrag zu stark senke und dann in einer konjunkturellen Schwächephase wieder anheben müsse, sei dies kontraproduktiv und koste Arbeitsplätze.

Der CSU-Parlamentarier Stefan Müller sagte, mit der von den Regierungsfraktionen verabredeten Senkung auf 3,5 Prozent erreiche man den niedrigsten Beitrag zur Arbeitslosenversicherung seit 20 Jahren. Damit nähere sich die Koalition weiter ihrem Ziel, die Sozialabgabenquote auf unter 40 Prozent zu senken. Zugleich sorge man dafür, dass der Aufschwung bei den Menschen ankomme.

Die Grünen-Haushaltsexpertin Anja Hajduk kritisierte, die Koalition vermische den BA-Etat wieder stärker mit dem Bundeshaushalt und sorge damit für ein "Gestrüpp von Versicherungsleistung und Steuerfinanzierung". Wenn man der BA den Mehrwertsteuerzuschuss in Höhe von etwas mehr als sieben Milliarden Euro streiche, könne man im gesamten Niedriglohnbereich die Sozialversicherungsbeiträge subventionieren.

Der FDP-Abgeordnete Heinz-Peter Haustein sagte, wenn man alle Spielräume nutze, könne der Beitragssatz weiter abgesenkt werden. Die Überschüsse gehörten den Beitragszahlern und müssten ihnen zurückgegeben werden. Der Beitragsatz müsse "mindestens auf 3,5 Prozent" gesenkt werden. Die Koalition solle aber mehr Mut zeigen und einen Beitragsatz von 3,0 Prozent anstreben.

Für die Links-Fraktion lehnte ihre Abgeordnete Barbara Höll eine weitere Senkung des Beitragssatzes ab, weil dadurch die Probleme für abhängig Beschäftigten nicht gelöst würden. Auch würde die Senkung für sie nur zu einer "relativ geringen Entlastung" führen. Eine wirkliche Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer wäre nur durch bessere Tarifabschlüsse möglich. In diese Richtung müsse die Politik wirken.

Am 24-10-2007

Aussagekraft der Statistik bezweifelt

Die Arbeitslosenzahl ist laut Bundesagentur für Arbeit (BA) im Januar weniger stark gestiegen als üblich. Im Januar stieg die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland demnach um 253.000 auf 3.659.000. Das waren 625.000 weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote nahm um 0,6 Punkte auf 8,7 Prozent zu. Vor einem Jahr hatte sie noch bei 10,2 Prozent gelegen. Die Linksfraktion im Bundestag widersprach dem nicht, sprach allerdings von "geschönten Daten". "Ein-Euro-Jobber und Arbeitslose in Weiterbildungsmaßnahmen tauchen in der Statistik nicht mehr auf", kritisierte die Bundestagsabgeordnete Kornelia Möller und sprach von "Statistikspielchen".

"Nach dem Willen der Koalition sollen in Zukunft auch noch erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die über 58 Jahre alt sind, seit 12 Monaten Arbeitslosengeld II beziehen und keine Beschäftigung angeboten bekommen, nicht mehr als erwerbslos gelten und ab 63 Jahren sogar zwangsverrentet werden", so Möller. "Auf diese Weise verfälscht die schwarz-rote Regierung die tatsächlichen Verhältnisse und wird sich weiterhin Erfolge zuschreiben, die in Wahrheit nur Zahlenspielereien auf dem Rücken der Betroffenen sind."

Auch die oft zitierten Meldungen, dass mehr ältere Erwerbslose wieder in Arbeit gebracht worden seien, erwiesen sich bei näherem Hinsehen als "falsch interpretierte Zahlen". So weise der DGB darauf hin, dass der leichte Anstieg bei den Beschäftigungsverhältnissen Älterer nicht bedeutee, dass mehr Ältere in Arbeit gekommen seien. Vielmehr sei er darauf zurückzuführen, dass geburtenstarke Jahrgänge, die bereits Arbeit haben, älter würden.

"Tatsache bleibt, dass durchschnittlich nur 30 Prozent der 60 bis 64-Jährigen einer Erwerbsarbeit nachgehen", so Möller. "All diese Schönfärbereien und Verschleierungen sind nicht akzeptabel. Nötig sind vielmehr echte Verbesserungen für erwerbslose Menschen, mehr Rechte für Arbeitnehmer und ein Mindestlohn von 8 Euro 44 plus x."

Am 01-02-2008

Nebeneinkünfte erzielen

Paare, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben, können die Kosten für ein Auto nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen beim Amt geltend machen. Das entschied am 18. März das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Ausgaben für Steuern und Versicherung dürften nicht, wie von der Klägerin gefordert, vom gemeinsamen Einkommen abgezogen werden, so der Senat. Sie würden damit auch nicht generell zu höheren Leistungen führen. Die Kosten könnten nur dann wenigstens teilweise berücksichtigt werden, wenn das Auto von einem oder beiden Hilfeempfängern nachweislich gebraucht werde - etwa aus gesundheitlichen Gründen oder um Nebeneinkünfte zu erzielen.

Doch nur wer das Fahrzeug tatsächlich benötige, dürfe die Ausgaben von dem Einkommen abziehen, das er persönlich neben den Sozialleistungen erziele. Arbeitslose Autofahrer, die über kein solches Nebeneinkommen verfügen, würden grundsätzlich leer ausgehen. Eine Anrechnung auf die Einkünfte des Ehepartners sehe das Gesetz nicht vor, befand das Gericht.

Geklagt hatte eine Rentnerin aus Bielefeld, die zusätzlich zu ihrer niedrigen Altersrente Sozialhilfe bezieht. Ihr Ehemann, der Arbeitslosengeld II bekommt und darüber hinaus kein Einkommen hat, ist Halter des gemeinsamen Autos. Die Frau verlangte darum, dass die Kosten des Familiengefährts mit ihrer Rente verrechnet werden sollten und ihr deshalb mehr Sozialhilfe zustehe. Das Sozialamt lehnte das ab, weil es sich nicht um "notwendige Ausgaben" für die Klägerin handele. Mit ihrem Urteil segneten Deutschlands oberste Sozialrichter dies wie die Vorinstanzen als rechtens ab.

(Az.: B 8/9b SO 11/06 R)

Am 18-03-2008

Rente von 88,23 Euro im Monat

Das Bundessozialgericht setzt seine Rechtsprechung zu Lasten Arbeitsloser konsquent fort. So können Arbeitslose auch dann zum Verkauf ihrer Lebensversicherungen gezwungen werden, wenn sie neben dieser privaten Altersvorsorge fast keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 15. April in Kassel. Geklagt hatte ein 51-Jähriger aus Bad Salzuflen, dem wegen seiner Lebensversicherung im Wert von rund 45.000 Euro keine "Hartz IV"-Leistungen bewilligt worden waren. Weil der Mann jahrelang selbstständig war und nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann er im Alter lediglich eine gesetzliche Rente von 88,23 Euro im Monat erwarten.

Die Anwältin des Klägers sah ihren Mandanten durch den vom Jobcenter geforderten Verkauf der Lebensversicherung "auf den Weg der Altersarmut verwiesen": Wenn er seine private Altersvorsorge aufgäbe, müsste er im Alter von Sozialhilfe leben.

Deutschlands oberste Sozialrichter wollten darin jedoch keinen Härtefall erkennen, der Ausnahmen von der grundsätzlichen Verpflichtung der Arbeitslosen zur "Verwertung" ihres Vermögen zulässt. "Der Senat sieht allein in der beruflichen Biografie keine besondere Härte", sagte der Senatsvorsitzende Peter Udsching.

Empfänger von Arbeitslosengeld II dürfen derzeit pro Lebensjahr nur 150 Euro Erspartes plus 250 Euro für eine private Altersvorsorge besitzen. Lebensversicherungen gelten zudem nur dann als Altersvorsorge, wenn sie vor Beginn des Rentenalters nicht gekündigt werden können. Nur wer sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen und deshalb keinerlei Rentenansprüche hat, darf auch mehr Geld fürs Alter behalten.

Grundsätzlich müssen Arbeitslose vor dem Bezug von "Hartz IV"-Leistungen jedes Vermögen verwerten, das über den Freibeträgen liegt - es sei denn, der Verkauf wäre unwirtschaftlich. Bei Lebensversicherungen ist das nach der Rechtsprechung des BSG dann der Fall, wenn der mögliche Ertrag deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Weil das im verhandelten Fall noch nicht überprüft worden ist, verwies der Senat das Verfahren zurück an das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen.

(Az.: B 14/7b AS 68/06 R)

Am 15-04-2008

"Arbeitslosenstatistik nicht aussagefähig"

Das Armutsrisiko für ältere Menschen in Deutschland hat nach einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) deutlich zugenommen. Seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ("Hartz IV") im Januar 2005 sei die Zahl der älteren Hilfebedürftigen bis Ende vergangenen Jahres um mehr als 22 Prozent und damit fast doppelt so stark gestiegen wie bei den anderen Altersgruppen, berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf die DGB-Erhebung. "Das ist ein bedrückendes Ergebnis, vor allem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels", sagte der Leiter der Abteilung Arbeitsmarktpolitik im DGB-Bundesvorstand, Wilhelm Adamy.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte die Lage dieser Altersgruppe zuletzt als überdurchschnittlich positiv bewertet. Tatsächlich meldeten sich 2007 immer weniger der 50- bis 64-Jährigen arbeitslos.

Die Statistik sei für sich allein aber nicht aussagefähig, sagte Adamy. Betrachte man die Entwicklung der Zahlen der "Hartz IV"-Empfänger, ergebe sich ein anderes Bild: Von November 2006 bis November 2007 sei die Zahl dieser Hilfeempfänger wegen des Aufschwungs um 3,8 Prozent auf rund 5,1 Millionen gesunken. In der Gruppe der 50- bis 64-Jährigen sei sie im selben Zeitraum aber um 3,3 Prozent auf gut 1,2 Millionen gestiegen. "Das Verarmungsrisiko der Älteren steigt deutlich", sagte Adamy. Heute sei jeder elfte Erwerbsfähige im Alter zwischen 15 und 64 Jahren auf diese staatliche Fürsorge angewiesen.

Im Osten liege die Quote der Älteren, die auf Hilfe durch "Hartz IV" angewiesen sind, mit fast 13 Prozent doppelt so hoch wie im Westen. Berlin führt laut Zeitung diese Armutsstatistik mit einer Hilfequote von 14,4 Prozent an, gefolgt von Sachsen-Anhalt (14,2 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (13,9). Am niedrigsten sei die "Hartz-IV"-Quote der 50- bis 64-Jährigen in Bayern (4,3 Prozent) und Baden-Württemberg (4,3).

Am 02-05-2008

Vielerorts übliche Praxis der Behörden

Empfängern von Arbeitslosengeld II muss für ein WG-Zimmer genauso viel Miete bewilligt werden wie für eine eigene Wohnung. Für das Leben in einer Wohngemeinschaft dürften keine niedrigeren Mietobergrenzen festgesetzt werden, urteilte das Bundessozialgericht am Mittwoch (18. Juni) in Kassel. Für diese vielerorts übliche Praxis der Behörden gebe es keine Rechtsgrundlage, befanden die Kasseler Richter.

Mit der Entscheidung gaben Deutschlands oberste Sozialrichter der Klage eines 53-Jährigen aus Schleswig-Holstein statt. Der Mann hatte zunächst allein in einer 60-Quadratmeter-Wohnung gewohnt. Die monatlichen Kosten von 240 Euro übernahm die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) in voller Höhe. Nachdem der Kläger zusammen mit einer Mitbewohnerin eine WG in einer 580 Euro teuren Fünf-Zimmer-Wohnung mit Garten gegründet hatte, wollte ihm das Amt aber nur noch knapp 180 Euro im Monat zubilligen. "In einer Wohngemeinschaft entstehen nicht die Kosten, als wenn ich alleine wohne", erklärte der Vertreter der ARGE vor Gericht.

Der Senat wollte sich dieser Sicht nicht anschließen. Ein alleinstehender Arbeitsloser dürfe für seine Unterkunft grundsätzlich so viel Geld ausgeben, wie eine 50 Quadratmeter große Wohnung nach dem lokalen Mietspiegel koste. Dieser Maximalbetrag gelte auch dann, wenn sich ein "Hartz IV"-Empfänger für ein WG-Zimmer entscheide. (Az.: B 14/11b AS 61/06 R)

Am 18-06-2008

Abgabensenkung

Die weltweite Finanzkrise heizt den Streit über die Höhe des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung weiter an. Oppositionspolitiker und die Bundesagentur für Arbeit (BA) kritisierten die geplante Beitragssenkung von 3,3 auf 2,8 Prozent angesichts der Misere auf dem Finanzmarkt als "verantwortungslos". Die Bundesregierung verschließe die Augen vor den möglichen negativen Folgen des Börsendebakels auf den Arbeitsmarkt, rügten Politiker der Grünen und der Linken am Freitag (10. Oktober). Es drohe eine Schieflage der Arbeitsagentur. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) wies die Vorwürfe zurück und verteidigte die Abgabensenkung.

Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, sagte, die Senkung des Beitrages auf 2,8 Prozent sei "klar auf Kante genäht". "Im nächsten Jahr werden unsere Ausgaben mit Sicherheit die Einnahmen übersteigen. Dann müssen wir an unsere Reserven gehen", betonte er. Zugleich warnte Alt vor den Folgen der weltweiten Finanzkrise für den deutschen Arbeitsmarkt. Zwar ließen sich diese noch nicht beziffern. "Aber wenn man etwa von einem Wachstum von nur noch 0,5 Prozent im nächsten Jahr ausgeht, wird sich das natürlich bei den Arbeitslosenzahlen bemerkbar machen", prophezeite er.

Die Linke kritisierte, die Beitragssenkung sei angesichts der Finanzkrise das "falsche Signal". In diesen Zeiten sei es verantwortungslos von der Koalition, die Möglichkeiten der BA zu beschneiden, sagte Linke-Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch. Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes könne die Folge sein.

Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Brigitte Pothmer, sagte, die Beitragssenkung werde die Bundesagentur teuer zu stehen kommen und sie in eine dramatische Schieflage bringen. Die Bundesregierung blende die Auswirkungen des beginnenden Konjunkturabschwungs und die Finanzmarktkrise aus, kritisierte sie. Alle Aussagen zum Haushalt der BA beruhten auf der Annahme, dass die Wirtschaft 2009 um 1,2 Prozent wachse. Dies sei aber komplett illusorisch. Der Arbeitsminister verschließe jedoch die Augen vor neuen Risiken und täusche die Öffentlichkeit.

Scholz blockte die Kritik ab. Die Finanzmarktkrise werde vorerst nicht zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen, sagte er und betonte: "Wir gehen davon aus, dass der Arbeitsmarkt auch einer raueren Konjunktur trotzt." Die Reformen der "Agenda 2010" der früheren rot-grünen Bundesregierung hätten den Arbeitsmarkt ein Stück weit wetterfester gemacht.

Scholz versicherte, der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung müsse bis weit ins nächste Jahrzehnt hinein nicht auf mehr als 3,0 Prozent angehoben werden. Diese Prognose gelte auch, wenn die Wachstumsraten schwächer ausfallen sollten als angenommen. Er verteidigte die Beitragssenkung und betonte: "Gerade in raueren Zeiten ist es sinnvoll, etwas zur Stärkung der Konjunktur zu tun, anstatt Geld zu bunkern."

Am 10-10-2008

Bis zu 1 Million Stellen gefährdert

Durch die Konjunktur- und Finanzkrise droht 2009 nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein deutlich stärkerer Beschäftigungsabbau als von der Bundesregierung erwartet. In seinen internen Szenarien meldet das BA-eigene Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" (Montagausgabe) Zweifel an der offiziellen Prognose an, wonach die Arbeitslosenzahl bis Dezember um eine halbe Million auf 3,6 Millionen steigen wird. "Die Prognosen im Jahreswirtschaftsbericht über die Arbeitslosenzahl halte ich für optimistisch", sagte der Institutschef, Joachim Möller, der Zeitung.

"Die Werte sind nur unter günstigen Bedingungen erreichbar." Doch die sieht der Wissenschaftler nicht gegeben, da seiner Ansicht nach auch die offiziellen Wachstumsvorhersagen die konjunkturelle Talfahrt nicht hinreichend widerspiegeln. "Die Annahmen des Wirtschaftsministeriums für eine Erholung schon im zweiten Quartal sind aus meiner Sicht zu optimistisch", betonte Möller.

Den "maximalen Beschäftigungsverlust" in 2009 beziffert Möller auf drei Prozent, was dem Abbau von annähernd einer Millionen sozialversicherungspflichtiger Stellen entspräche. Der tatsächliche Beschäftigungsabbau dürfte jedoch nach einer Faustregel nur etwa ein Drittel bis halb so groß. In absoluten Zahlen gingen damit im Jahresdurchschnitt knapp eine halbe Millionen Arbeitsplätze verloren. Die Bundesregierung unterstellt 250.000 zusätzliche Arbeitslose im Jahresdurchschnitt.

Einen Anstieg der Arbeitslosenzahl auf vier Millionen erwartet der Leiter des gewerkschaftsnahen Forschungsinstituts IMK, Gustav Horn. "Ich bin pessimistisch, da die stabilisierenden Faktoren am Arbeitsmarkt immer mehr an Kraft verlieren, je länger die Konjunkturkrise andauert", sagte Horn dem Blatt.

Am 16-02-2009

"Stimmungsmache gegen sozial Schwache"

Wegen abfälliger Äußerungen über Arbeitslose gerät der Junge-Union-Bundesvorsitzende Philipp Mißfelder zunehmend unter Druck. Der CDU-Politiker hatte auf einer Parteiveranstaltung am vergangenen Sonntag laut einem Bericht der Dortmunder "Ruhr Nachrichten" gesagt: "Die Erhöhung von 'Hartz IV' war ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie." Obwohl Mißfelder die Aussagen am Freitag abschwächte, warfen ihm Kritiker Stimmungsmache gegen sozial Schwache vor. Nach Ansicht der Arbeiterwohlfahrt, die die Äußerung Mißfelders auf die beschlossene Erhöhung des Regelsatzes für Kinder ab dem 1. Juli bezog, offenbart die Aussage des Unions-Politikers "eine völlige soziale Inkompetenz", wie Bundesvorstand Rainer Brückers sagte.

NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verteidigte Arbeitslose gegen Mißfelders Attacke. "Jeder, der die 'Hartz-IV'-Sätze für zu hoch hält, sollte einmal selbst von 351 Euro im Monat leben", sagte der Bundeschef der CDU-Arbeitnehmerschaft (CDA).

"Stammtischparolen gegen Arbeitssuchende"

Auch Grüne und Jusos griffen den CDU-Bundestagsabgeordneten scharf an. "Mißfelder ist ein Anschieber für diskriminierende Stimmungsmache. Seine Stammtischparolen gegen Arbeitssuchende sind unerträglich und müssen Konsequenzen haben", sagte die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer.

Die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel warf Mißfelder fehlende soziale Kompetenz und ein mangelndes Verständnis für die Probleme der Menschen vor. Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, nannte Mißfelders Aussagen "zynisch und menschenverachtend".

Mißfelder nahm die Aussagen am Freitag zwar nicht zurück, zeigte aber zugleich Verständnis für die Lage von sozial Schwachen. "Viele 'Hartz-IV'-Empfänger sind unverschuldet in Not gekommen. Ich will keine 'Hartz-IV'-Empfänger diffamieren, sondern auf Missstände hinweisen", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete der "Leipziger Volkszeitung".

Er würde seinen kritisierten Satz jedenfalls nicht ständig wiederholen, sagte Mißfelder weiter. "Es geht um den richtigen Zusammenhang und nicht um einen einzelnen Satz. Wir brauchen aber eine Diskussion über die Frage, wie mit sozialen Leistungen der Allgemeinheit von den Betroffenen umgegangen wird. Leider kommen sie häufig nicht zielgenau an", ergänzte Mißfelder.

Für NRW-SPD-Generalsekretär Michael Groschek "verschlimmbesserte" Mißfelder damit seine Aussagen nur. Notwendig sei aber eine "klare Entschuldigung". Für die "Stammtischparolen" müsse sich Mißfelder entschuldigen, forderte auch der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststäten (NGG), Franz-Josef Möllenberg. Der DGB-Landesvorsitzende Guntram Schneider nannte Mißfelders Äußerung "unverschämt". Sie zeige, "wie sehr Mißfelder Arbeitslose und 'Hartz-IV'-Empfänger verachtet".

Auch in der Jungen Union löste Mißfelder Befremden aus. Der JU-Vorsitzende in Bayern, Stefan Müller, forderte eine klare Entschuldigung. Münchens JU-Kreisvorsitzender Maximilian Böltl forderte Mißfelder auf, sein Amt aufzugeben. Der oberbayerische JU-Chef Georg Rohleder sagte: "Philipp Mißfelder ist eine Belastung für die JU insgesamt."

Gefallen war das Zitat dem Zeitungsbericht zufolge am vergangenen Sonntag beim Frühschoppen eines Halterner CDU-Ortsverbands, auf dem der CDU-Bundestagsabgeordnete über mögliche Wege aus der Konjunkturkrise gesprochen hatte. Der 29-jährige Mißfelder war bislang als möglicher neuer Landes-Vize der NRW-CDU im Gespräch, falls der jüngst wegen zu schnellen Fahrens als NRW-Verkehrsminister zurückgetretene Oliver Wittke auch seinen Parteiposten aufgeben muss.

Mißfelder war bereits 2003 in die Kritik geraten, weil er sich gegen künstliche Hüftgelenke für 85-Jährige "auf Kosten der Solidargemeinschaft" ausgesprochen hatte.

Am 20-02-2009