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Hauptmann der Bundeswehr muss sich wegen obszöner Aufnahmerituale verantworten

Feier von Unteroffizieren

Wegen obszöner Aufnahmerituale bei einem Fallschirmjägerbataillon muss sich ein Hauptmann der Bundeswehr ab 5. Juni vor dem Amtsgericht Zweibrücken verantworten. Bei dem Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Chef der dritten Kompanie des in Zweibrücken stationierten Bataillons der Saarland-Brigade. Ihm wird im Zusammenhang mit der sogenannten Dörrobst-Affäre eine Pflichtverletzung als Vorgesetzter vorgeworfen. So soll er den Verdacht einer Straftat nicht gemeldet oder untersucht haben.

Hintergrund ist eine offenbar obszöne Feier von Unteroffizieren auf einem Dachboden der Niederauerbach-Kaserne in Zweibrücken. Bei dieser Unteroffiziers-Aufnahmefeier soll ein Stabsfeldwebel einem anderen Unteroffizier eine Dattel ins Gesäß gesteckt und anschließend mit einem Paddel auf das Gesäß geschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte im Dezember 2006 Anklage gegen den Stabsfeldwebel und den Kompaniechef erhoben. Das Verfahren gegen den Stabsfeldwebel, dem entwürdigende Behandlung vorgeworfen worden war, wurde zwischenzeitlich nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Dagegen hatte der Hauptmann der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße nicht zugestimmt. Deshalb kommt es nun zum Prozess, zu dem nach Gerichtsangaben über 20 Zeugen geladen sind.

Der Beginn des Prozesses hatte sich dem Gericht zufolge immer wieder verzögert, weil viele der Zeugen sonst wegen Auslandseinsätzen in Afghanistan nicht zur Verhandlung hätten erscheinen können. Das Urteil könnte am 11. Juni gesprochen werden.