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Hartz aber herzlich | So arg ist das doch nicht

Bundessozialgericht stärkt Ansprüche von Hartz-IV-Beziehern | Hartz-IV: Bundessozialgericht entscheidet pro Empfänger

Das Jobcenter darf Hartz-IV-Empfängern nicht das Arbeitslosengeld II kürzen, nur weil sie mit einem Flüchtling zusammenleben, der sogenannte Asylbewerber-Grundleistungen bezieht. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag, 06.10.2011, verkündeten Urteil entschieden (AZ: B 14 AS 171/10 R). Nach den gesetzlichen Regelungen erhalten zusammenlebende Paare im Hartz-IV-Bezug nicht die volle Arbeitslosengeld-II-Leistung in Höhe von derzeit 364 Euro monatlich, sondern nur 90 Prozent davon. Unklar war bislang, ob die zehnprozentige Kürzung auch bei Paaren gilt, bei denen einer die viel niedrigeren Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.

Im konkreten Fall hatte sich eine Hartz-IV-Bezieherin aus Hamburg gegen ihre Arbeitslosengeld-II-Kürzung gewehrt. Die Mutter von zwei Kindern hatte ihren Partner, einen Asylbewerber geheiratet. Er erhielt lediglich die gegenüber Hartz IV deutlich niedrigeren Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – konkret 199,40 Euro im Monat plus Unterkunftskosten.

Da beide in einem Haushalt zusammenleben, kürzte dennoch das Jobcenter Hamburg der Frau das Arbeitslosengeld II um zehn Prozent. Im Jahr 2006 stünden ihr nur 311 Euro monatlich zu, denn sie wirtschafte mit ihrem Mann gemeinsam. Diese Kostenersparnis müsse sich auch im Arbeitslosengeld-II-Bezug widerspiegeln.

Die Arbeitslose hielt dies für rechtswidrig, das BSG gab ihr nun recht: Lebe eine Arbeitslose mit einem Partner zusammen, der lediglich die Asylbewerber-Grundleistungen beziehe, sehe das Gesetz eine Hartz-IV-Kürzung schlicht nicht vor.

RA Thorsten Blaufelder

Am 10-10-2011

Drastische Willkür-Steigerung von Leistungskürzungen

„Leider ist es kein Einzelfall, dass – wie in dem uns jüngst bekannt gewordenen Hamburger Beispiel – die Hartz IV-Sanktions-Willkür inzwischen sämtliche Grenzen des Grundrechtsschutzes von Menschen würde in verfassungs-, rechts- und sittenwidriger Weise sprengt,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin angesichts dramatischer Steigerung der bei der Bürgerinitiative aus allen Teilen der Republik gemeldeten Hartz IV-Schikanen fest. „Wenn wir beispielsweise von dieser Familie mit zwei kleinen Kindern erfahren, dass beide Eltern gegen Recht und Gesetz Leistungskürzungen erhalten, so kann man auch beim Sozialministerium von der Leyen nur noch von einer ebenso entfesselten Gier und Sparwut an den Ärmsten sprechen, wie sie gerade millionen Menschen weltweit auf die Straße treibt angesichts der entfesselten Gier und des Kostendrucks auf den Finanzmärkten.“

In dem aktuellsten der Hartz4-PLattform vorliegenden Fall kommen derart viel Gesetzesverstöße zusammen mit verweigerten Integrations-Bemühen vor, wie man sie beispielsweise in einem Roman über die deutsche Sozialpolitik als unvorstellbar bezeichnen würde. Es geht um eine Familie mit polnischen Wurzeln – ein Ehepaar mit zwei Kindern im wichtigen Entwicklungsalter von 5 und 9 Jahren.

Der Mutter – deren deutsche Sprachkenntnisse noch nicht den Anforderungen im Berufsleben genügen - wird die beantragte Fortsetzung ihres Integrationskurses mit dem Ziel des Abschlusses vom Hamburger Jobcenter verweigert. Sie hatte den Integrationskurs – an dem sie regelmäßig teilgenommen hatte – wegen einer Erkrankung unterbrechen müssen. Trotz wiederholter Bitte, diesen Kurs abschließen und damit gute berufliche Chancen erlangen zu können, sollte sie u.a. zu einem Verkaufsjob im Einzelhandel verpflichtet werden. Ihren Einwand, dass sie diese Arbeit zwar gerne ausüben würde, dafür aber zunächst die notwendigen ausreichende Sprachkenntnisse erlangen wolle, findet bei der Hartz IV-Verwaltung kein Gehör. Trotz entsprechend begründeten Widerspruchs erhält sie eine 30%-Sanktions-Kürzung. Erst als ihr wenig später auch noch die Ankündigung für eine zusätzliche Kürzung um 60% ins Haus flattert und die Hartz4-Plattform sie bei einer Eilklage vor dem Sozialgericht unterstützt, knickt die Behörde ein. Plötzlich klappt es doch mit der Fortsetzung des Integrationskurses.

Statt dem Vater - der über beste deutsche Sprachkenntnisse verfügt - den beantragten Bildungsgutschein zum Bürokaufmann zu gewähren, steckt das Jobcenter Hamburg ihn wieder und wieder in sinnlose Maßnahmen, wo er stundenlang am Computer auf Jobsuche gehen und zum mindestens 100.sten Mal üben soll, wie man eine Bewerbung schreibt. Schließlich landet er in einer Maßnahme, bei der er feststellt, vermutlich mit nicht lizensierter, raubkopierter Software arbeiten zu sollen. Diese Annahme legte nicht nur sein technisches Know-how nahe sondern auch eine CD sowie Arbeitsanleitung zum Umgehen einer Software-Sperre, die den Kursteilnehmern ausgehändigt wurde. Dieses Vorgehen lehnt er mit dem Hinweis ab, dass er sich bei Fortsetzung der geforderten Tätigkeit der Verletzung des Urheberrechts sowie der Beihilfe zu einer Straftat schuldig mache.

Als er in dem Zusammenhang das Gespräch mit seinem Vorgesetzten sucht, findet seine Vermutung auch Bestätigung durch den sinngemäßen Hinweis, eine Linzenz für 9 vorhandene Rechner gäbe es nicht. Er bleibt unter Beachtung seiner urheberrechtlichen und strafrechtlichen Pflichten diesem Arbeitsplatz fern, um nach einer bewilligten Urlaubsunterbrechung – wie mit dem Maßnahmenträger vereinbart – danach eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Statt der vom Arbeitgeber angekündigten näheren Informationen zum neuen Job, findet er am letzten Urlaubstag jedoch eine Kündigung in seinem Briefkasten. Die wird mit angeblich unerlaubtem Fernbleiben aus der Maßnahme begründet.

Das inzwischen angerufene Sozialgericht scheint ebenfalls – bislang zumindest – wenig Verständnis dafür zu zeigen, wie schwer die Leistungskürzungen bei beiden Eltern die ganze Familie belasten – und insbesondere bei den unmittelbar mit betroffenen Kindern großen Schaden verursachen. Die Eltern wurden bislang getrennt voneinander durch die Instanzen gewunken und mit dem Scheitern an der sogenannten 750-€-Streitwertgrenze erbarmungslos nach Hause geschickt.

„Bleibt nur zu hoffen, dass wenigstens die Kammer des Hamburger Sozialgerichts, die jetzt für die Eilklage des Vaters zuständig ist, endlich die Notlage der Familie erkennt und nicht erneut den Artikel 1 des Grundgesetzes und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts links liegen lässt, in denen ausdrücklich die „Schutzpflicht“ der Sozialgerichte in Eilverfahren gegenüber individuellen Schicksalen von den Verfassungsrichtern angemahnt wird,“ hofft Brigitte Vallenthin, „und darüber hinaus endlich einmal dem Antrag der Klage Folge leistet, den Rechtsstreit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Frage der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit von Hartz IV-Sanktionen zur Prüfung vorlegt.“

Brigitte Vallenthin
Presse - Hartz4-Plattform

Am 20-10-2011

Steuer transparenz statt Hartz IV

Obwohl längst klar ersichtlich ist, dass die Bundesregierung Transparenz im Umgang mit Steuergeldern mit allen Kräften vermeidet, da sie sich hierdurch einfacher in die Kassen einiger weniger "regierungsnaher" Konzerne leiten lassen, die unsere Politik längst eisern im Griff hat, lohnt es sich selbst nachzurechnen. Aus dieser Perspektive beleuchtet, rückt das Thema bedingungsloses Grundeinkommen in ein anderes Licht. Würden wir ein ernsthaftes Interesse an sozialer Gerechtigkeit und am Wohlbefinden unserer Bevölkerung voraussetzen können, machte eine solche Rechnung viel Sinn. Ein Experiment.

Hartz IV verschlingt jährlich Milliarden Euro, ist denunzierend und ausgrenzend. Ein Bürgergeld, wie auch immer es heißen mag oder modifiziert ist, schafft eine integrierende Gesellschaft. Verlierer dabei sind Bürgergängelung, Behördenwillkür und Knechtschaft. Allein das muss uns schon ein Bürgergeld wert sein.

Rechnet man sämtliche, nachfolgende Kosten zusammen, dann kommt man wohl auf > ca. 60 Milliarden Euro pro Jahr.

Aufstellung der Kosten für Hartz IV:
  • Leistungsgeld
  • Personalkosten der Verwaltung, Gebäudeunterhaltung (+ Personalkosten), Kopfgeldprämien, fragwürdige Fortbildungsmaßnahmen, Fuhrpark, Bürokosten
  • Gesetze, Gesetzkorrekturen, überlastete Sozialgerichte, BGH Entscheidungen, Kommissionen, Debatten etc.
  • Folgekosten, die Krankenkassen und Rentenkassen belasten (ca. 3 – 4 Milliarden Euro)

Bei ca. 55.000.000 Bezugsberechtigten Bürgergeld Empfänger (Menschen ab dem 18. Lebensjahr und Leuten, die mindestens 5 – 10 Jahre in Deutschland leben) kostet ein montaliches bedingungsloses Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Monat 660 Milliarden Euro pro Jahr.

Das dadurch entfallende Kindergeld für über 18-Jährige, die Kinderfreibeträge (gehören ohnehin ganz weg à nur Kindergeld!), BAFÖG plus aller Sach- und Personalkosten (einschließlich Pensionen) sowie einsparendes Personal dürfte bei vorsichtiger Schätzung und der Annahme, dass es sich um etwa 15 Millionen Kinder unter 18 Jahren, ca. < 1 Millionen Studenten und um ca. 20.000 betroffener und entfallender Behördenmitarbeiter handelt, alleine nur bei den Personenkosten auf rund 60 Milliarden Euro pro Jahr belaufen plus alle geschätzten Sachkosten (Gebäude, Energie, Büro, Fuhrpark etc.) > 5 Milliarden Euro.

Selbst wenn es sich „nur“ um 100 Milliarden Euro handeln würde, wären damit schon über 15 % eines bedingungsosen Grundeinkommens von 1.000 pro Monat finanziert.

Wir haben in Deutschland über 50 Behörden, die nicht mehr gebraucht werden. Geschätzte Gesamtkosten (Personal plus Sachkosten, jedoch ohne Kosten für Pensionsansprüche) ca. > 1 Milliarden Euro. Die Abgeltungssteuer , die den oberen Einkommensschichten zugutekommen, reißen ein Loch in die Staatskasse, das sich bei aller Berücksichtigung auf über 6 Milliarden pro Jahr belaufen dürfte.

Die Steuergeldverschwendungen nach der Zusammenstellung des BdSt belaufen sich fast regelmäßig auf über 300 Milliarden Euro pro Jahr.

Das politisch, veranstalte Steuerchaos hierzulande, ließe sich bei mehr Transparenz, Plausibilität und mehr Gerechtigkeit nicht nur vereinfachen, sondern würde bei gutem Willen bestimmt deutlich mehr als 8 Milliarden Euro pro Jahr in die Staatskasse spülen. Eine Transaktionssteuer, so berichten Fachleute brächte ca. 40 Milliarden Euro pro Jahr.

Wenn man sich die Kosten für mehrfache Wahlkostenerstattung, steuersubventionierter Parteispendengelder und Abgeordnetenzuwendungen, Behördentourismus zwischen Berlin und Bonn sowie auch umgekehrt anschaut, die Kosten für unnötige Subventionen (Riester, Atomindustrie, Windrad Lobby, etc.) hinzurechnet, fragwürdige Auslandseinsätze der Bundeswehr und die Kosten für viel zu teure, verlogene Klimagipfel (seit Kyoto wurden über 10 Billionen US Dollar verbraten), sich bewusst darüber wird, dass S 21 den Steuerzahler letztlich über 8 Milliarden Euro kosten wird, dann dürften hierbei schnell Mal wesentlich mehr als 400 Milliarden erreicht sein.

Jetzt haben wir aber noch nicht von Falschabrechnungen der Ärzte, Apotheker und Therapeuten von über 2 Mrd. € pro Jahr gesprochen. Wir haben das Thema der unterschiedlich gehaltenen Altersversorgung zwischen Pensionen und Renten, was sicher jährliche Verluste für die Gesetzlichen Sozialversicherungen von mindestens 3 – 5 Milliarden Euro ausmachen dürfte, abgehandelt und sicher vieles andere noch gar nicht in Erwägung gezogen, wie beispielsweise die Rettungsschirme, die Kosten für die Schweinegrippe Pseudo Pandemie, 50 Millionen für einen Staats finanzierten Quelle Katalog etc, usw.

Ich will mich gar nicht weiter in dieses Thema vertiefen, denn wir liegen im Additionsergebnis wahrscheinlich schon bei über 1 Billiionen Euro pro Jahr. Wer jetzt sagt, dass vermeintliche 660 Milliarden Euro nicht zu finanzieren sind, der muss sich fragen lassen, warum über 1 Billion Euro unnötiger Staatsausgaben ( + noch nicht berücksichtigter Zinsen jedes Jahr), ohne öffentliche Erregung verpulvert werden können.

Was dabei auch noch berücksichtigt werden muss ist, dass der größte Teil des Bürgergeldes dem Konsum gewidmet wird. Und wie jeder weiß, bedient sich der Staat an jedem vollzogenen Konsum mit ca. 20 % im Schnitt. 1.000 Euro brutto sind also nicht gleich 1.000 Euro netto.

Nächstenliebe, gesellschaftliche Integration der Bedürftigen und humane Weitsicht werden bei der jetzigen Situation der Gesellschaftsaufspaltung und dem widerlichen Geschäft mit Bedürftigen aus reiner Profitsucht, politischem Machtgehabe und politischer Selbstinszenierung geopfert. Wer eine friedvolle Gesellschaft wünscht, kann sich nur für ein Bürgergeld, egal ob bedingungslos oder modifiziert entscheiden.

Egoistisches, verkrustetes, feudal geprägtes Herrschaftsdenken blockiert Volkes Wohl und gefährdet sozialen Frieden.

Wovor hat die inkompetente Führungsriege, die ihre Misserfolge ach so gerne der Allgemeinheit aufbürdet, Angst?

Wenn es daran liegen sollte, dass sie eine Freveltat darin sehen, wenn Menschen ihr Leben selbst gestalten und selbst bestimmen und ihrem Eigentum nicht mehr zugerechnet werden können, dann wird es höchste Zeit den Error Button zu setzen und die reset Taste zu aktivieren.

Der Mensch ist nicht Erfüllungsgehilfe für ein einseitig geführtes Luxusleben Einzelner, er ist kein Humankapital, das von der Oberschicht nach Belieben gebraucht, missbraucht und verbraucht werden darf, er ist kein Gebrauchsgegenstand und kein Untergebener ohne Ansprüche - nein - der Mensch ist ein Wesen mit Herz und Verstand - dies gilt es zu gebrauchen, wenn wir eine moderne und humane Gesellschaft sein wollen.

Wir müssen endlich erkennen, dass wir nur dann eine solche Gesellschaft sind, wenn Menschen nicht nach Besitze und Vermögen katalogisiert werden..

Befreien wir uns endlich aus den Klauen der Menschbesitzer und werden wir zu eigenständigen Wesen. Machen wir uns mit dem gleichen Engagement, wie gegen ergaunerte Dr. Titel stark und fordern wir das unumgängliche Bürgergeld oder bedingungslose Grundeinkommen. Vor der Systemrelevanz von Banken steht immer noch die Relevanz der Menschen.

Bei Fragen, Anregungen etc. kontakten sie Hartmut Joerger und diskutieren sie die Inhalte bei Facebook in der Gruppe NGO-ONLINE.

Am 18-03-2012

Rente, KV + HartzIV

Es ist unbestritten, dass sich in unserem Lande einiges im Sozialwesen ändern muss. Andere Länder in unserer Nachbarschaft, haben sich schon vor einigen Jahren zu radikalen Umbrüchen durchgerungen und fahren mit ihren Systemen gut und vor allem sicher. Was heißt das nun für Deutschland?

Durch die Koppelung der sozialen Absicherung an das Bruttoeinkommen der abhängig Beschäftigten, sind diese Systeme starken konjunkturellen Schwankungen unterlegen und durch die demografische Entwicklung in ihrem Bestand gefährdet, so dass dauernd an ihnen herumgedoktert werden muss, um sie am Leben zu erhalten. Letztlich wurde dieses Problem von allen erkannt , doch werden unterschiedliche Schlüsse daraus gezogen. Die einen wollen in eine kapitalgedeckte Form umsteuern, die andern das bisherige System reformieren, indem es auf eine breitere Basis gestellt wird.

Hierzu ein paar Gedanken: Eine Kapitaldeckung erscheint auf den ersten Blick der Königsweg, doch schauen wir einmal genauer hin. Ein Arbeitnehmer verdient heute durchschnittlich 1500€ Brutto im Monat, davon zahlt er rund 300€ (Arbeitgeber+-nehmer-Anteil) in die Rentenversicherung ein. Bei etwa 35 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland kommt so eine Summe von 10,5 Milliarden € zusammen. D.h. im Jahr würden 125mrd. € eingesammelt. Bei 50 Arbeitsjahren würde also ein Kapitalstock von etwa 6,5 Billionen € in der Rentenkasse angesammelt. Alles ohne Zinsen gerechnet. Wer wollte dieses Kapital verwalten und das auch noch dergestalt , dass damit kein Schindluder getrieben wird?

Immerhin könnte man damit die 10 größten Firmen komplett aufkaufen. Und wenn man dann die Aktien auf einen Schlag wieder auf den Markt würfe, wäre der gesamte Aktienmarkt weltweit zerstört. Ob das auch im Sinne der Markt-Kapitalisten, die ja eine kapitalgedeckte Rentenversicherung befürworten, wäre, sei mal dahingestellt.

Auch wäre fraglich, ob das Kapital dann auch reichen würde, um einen sorglosen Lebensabend zu ermöglichen, 300€ mal 12 Monate mal 50 Jahre macht ein Kapital von ohne Zinsen berechnet 180000€ bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren würde das bedeuten, dass pro Jahr nur 9000€ zum Verbrauch zur Verfügung stünden, also nur 750€ pro Monat. Da sind natürlich sowohl die Inflation als auch die Zinsen insgesamt unberücksichtigt. Allerdings ist auch zu erwarten, dass das Kapital im Schnitt länger als 20 Jahre reichen muss.

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Eine Verbreiterung der Basis der bestehenden Rentenversicherung (RV) würde nicht wirklich etwas bringen, da durch den Zuwachs an Einzahlern auch ein Zuwachs an Leistungsberechtigten käme und das Problem nur in die Zukunft verschoben würde.

Bei der Krankenversicherung (KV) sieht die Situation nicht besser aus. Auch hier ist eine Kapitaldeckung eher Unfug, da sich die zu erwartenden Kosten nicht kalkulieren lassen und somit nicht wirklich ein sinnvoller Kapitalstock gebildet werden. Auch die Verbreiterung der Basis bringt allein nichts. Nur eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der KV brächte hier einen Gewinn. Doch wird das seitens der derzeitigen Regierungsparteien nicht gewünscht. Bei der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung liefe alles auf ähnliche Feststellungen hinaus.

Bei der Grundsicherung + Hartz IV besteht auch ein großer Reformbedarf, da hier der Leistungsgedanke ad absurdum geführt wird. Um aus dem Leistungsbezug herauszukommen , muss der Empfänger erst einen gut bezahlten Job finden und diesen auch Vollzeit ausüben. Dies wird aber in der Regel eher nicht direkt gelingen, so dass dem Leistungsempfänger nicht wirklich mehr bleibt, als er auch ohne die Arbeit erhielte. Wozu dann also arbeiten?

Letztlich kann es nur auf eine komplette Umstellung des Systemes hinauslaufen. Als Grundlage kann es nur ein bedingungsloses Grundeinkommen geben, ergänzt durch eine allgemeine Gesundheits-und Pflegeversorgung. Alles steuerfinanziert, damit sich keine Einkommensform aus der Finanzierung heraushalten kann. Ergänzt wird das System nur durch eine ergänzende Renten-und Arbeitslosenversicherung, die aufbauend auf das Grundeinkommen nur eine Art Zusatzversicherung darstellt und nach dem gleichen Schema der heutigen gesetzlichen Renten-und Arbeitslosenversicherung (AV) finanziert wird.

Der Vorteil wäre , dass die Lohnnebenkosten deutlich nach unten gesenkt würden, der Faktor Arbeit wieder deutlich günstiger würde und damit mehr Spielraum für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes auf einem Niveau bestünde, das auch akzeptabel wäre. Natürlich würde dabei die Mehrwertsteuer und auch die Einkommenssteuer angehoben , sowie sämtliche Freibeträge wie auch das Kindergeld abgeschafft werden müssen, doch ist dabei zu beachten, dass durch den Wegfall der Arbeitnehmeranteile zur KV + Pflegeversicherung + der Senkung der Anteile zur RV + AV auch ein größerer Anteil am Bruttoeinkommen im unteren Bereich überbleiben. Auch ist ja noch das Grundeinkommen zu berücksichtigen.

Alles in Allem bleibt festzuhalten, dass eine transparentere Verteilung der Transferleistungen allen zugute käme und viele vermeintliche Probleme lösen könnte. Allerdings nur, wenn einige dafür bereit wären, vielen ein Recht auf Versorgung zuzugestehen. Utopie?

Jörn Riegel

Am 20-03-2012

Hartz4, Steuern, Grundeinkommen – ein ganzheitliches Konzept

Es gibt hier in unserem sozialen System einiges, das nicht richtig läuft. Dazu gehören folgende Bereiche: Krankenversorgung, Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe und finanzieller Absicherung, Vorsorge bei Alter und Invalidität, Arbeitsvermittlung, Arbeitssicherheit sowie bei Veränderungen in der Gesellschaft auf die dadurch verursachten Änderungen im Zusammenleben zu reagieren und entstehende Härten entsprechend abzufedern.

Was aber vor allem schief läuft:

In Deutschland werden staatliche Aufgaben nicht vom Staat finanziert, sondern nur durch einen immer kleiner werdenden Teil der Gesellschaft. So ist es nämlich mit der Sozialversicherung. Da ist zum einen das Grundgesetz, das den Staat verpflichtet, für ein soziales Miteinander zu sorgen. Die Aufgaben des Staates werden im Normalfall durch Steuern und Abgaben finanziert. Das bedeutet, dass alle Mitglieder der Gesellschaft ihren Beitrag je nach Höhe ihres Hab und Guts leisten. Nun ist es aber so, dass im Falle der Sozialversicherung diese eigentlich sinnvolle und auch allgemein anerkannte Regel außer Kraft gesetzt wurde. Denn einige von uns können sich aus der gesetzlichen Absicherung raushalten: wie etwa Selbständige, Beamte, Vorstände von Aktiengesellschaften sowie vom Vermögen lebende.

Wieso ist das so? Es wurden zwar im Laufe der Geschichte nach und nach immer weitere Gruppen in die Sozialversicherung einbezogen, doch durch die paritätische Finanzierung (das bedeutet: Die Hälfte zahlt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber) rein aus dem Erwerbseinkommen ist es für einige Personenkreise eher eine unzumutbare Härte in dieses System einbezogen zu werden, da sie finanziell keine Möglichkeit haben ihre Sozialversicherung zu bezahlen. Andere besonders privilegierte Personen werden von der Verpflichtung der Mitfinanzierung ausgenommen, obwohl sie finanziell keinerlei Probleme mit der Finanzierung dieser Beiträge hätten. Inzwischen wurde in der Sozialversicherung auch von der grundsätzlich paritätischen Finanzierung abgewichen. So geschehen, in der erst spät eingeführten Pflegeversicherung und seit wenigen Jahren auch in der Krankenversicherung.

Eine Vision für Deutschland

Jörn Riegel, Autor von NGO-online und Experte in Sachen Sozialversicherung, schlägt eine ganzheitliche Betrachtung unseres sozialen Systems vor. Denn erst dann kann man das Ganze auch optimieren. Im Folgenden nun Riegels Vorschlag für eine mögliche Optimierung. Es ist seine ganz eigene Vision, wie unser soziales System funktionieren könne: Der Ausweg kann seiner Meinung nach nur eine Agenda 2050 sein. Denn es wird bis 2050 dauern, alle notwendigen Schritte umzusetzen. Der erste notwendige Schritt wäre der Umbau des Steuersystems. Zuerst sollten sämtliche Freibeträge sowie Subventionen in einem Zeitraum von fünf Jahren gegen Null gefahren werden. Im gleichen Zeitraum sollte ein steuerfinanziertes bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in eben diesen 5-Jahres-Schritten eingeführt werden. Dieses BGE sollte eine Höhe von 1000 Euro betragen und nach diesen fünf Jahren entsprechend der Inflationsrate angepasst werden. Für Kinder bis zwölf Jahren sollte das BGE 400 Euro und von zwölf bis18 Jahren 800 Euro betragen. Auch diese sollten in 5-Jahresschritten eingeführt werden. Die Subventionen wie etwa Kindergeld könnten in diesem Zuge dann zurückgefahren werden. Genauso könnte in dieser Zeit der Anspruch auf Hartz IV betragsmäßig eingefroren und in 5-Jahresschritten abgeschmolzen werden. Die Anrechenbarkeit von Vermögen und Einkommen auf jede Sozialleistung könnte sofort aufgehoben werden. Dafür würde dann auf jedes Einkommen sofort ein Steuersatz von mindestens 25 Prozent fällig, somit würde der Eingangssteuersatz auf eben diese Höhe angehoben.

Jedes Einkommen gleich besteuern

Jedes Einkommen würde identisch besteuert werden. Alle Einkünfte könnten ausnahmslos folgendermaßen besteuert werden: Die ersten 1000 Euro monatlich könnten mit dem Eingangssteuersatz besteuert werden, jede weiteren 1000 Euro mit einem jeweils um fünf Prozentpunkte höheren Wert, maximal jedoch75 Prozent. Die Mehrwertsteuer könnte ebenso einen Wandel erfahren: Alles, was zum Grundbedarf zu zählen ist, könnte mit 10 Prozent besteuert werden, dazu würden dann auch sämtliche Dienstleistungen sowie Medikamente zählen. Dinge, die zum erweiterten Bedarf zu zählen sind, könnte man mit 20 Prozent besteuern, Luxusbedarf mit 30 Prozent.

Abschaffung der Sozialversicherung

Nach diesen fünf Jahren wäre der nächste Schritt fällig: Die stufenweise Abschaffung der Sozialversicherung. Zuerst würde die Krankenversicherung komplett abgeschafft und durch eine bei den Kommunen angesiedelte freie Gesundheitsfürsorge ersetzt. Da die Kommunen für ein möglichst gutes und umfassendes Gesundheitssystem sorgen werden - sie werden es ja selbst nutzen - werden auch die Fehler einer Gleichmacherei ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs nicht entstehen. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung.

Nach dänischem Vorbild

Im nächsten Schritt könnte die Arbeitslosenversicherung abgeschafft werden und nach dänischem Vorbild umgewandelt. Denn in Dänemark besteht die komplett freie Gesundheitsversorgung. Die Dänen müssen, wenn sie krank sind Untersuchungen und Medikamente nicht bezahlen. Die Arbeitsvermittlung wird auf Länderebene angesiedelt, da dort die Nähe zum Arbeitsmarkt am ehesten gegeben ist und daher der Bedarf an Schulung und Fortbildung für Arbeitslose eher erkannt und gedeckt werden kann. Zuletzt wird auch die Rentenversicherung abgeschafft. Da hier erworbene Ansprüche nicht gestrichen werden können - sie sind durch Beiträge erworbenes Eigentum – würde der Beitragseinzug sofort eingestellt und die Leistungen als Ergänzung zum BGE gewährt. Dies würde über einen längeren Zeitraum andauern und die Feststellung der Ansprüche würden ebenfalls noch einige Jahre andauern. Jedoch würde die Inanspruchnahme stufenweise auf 67 Jahre herauf gefahren.

Da durch die Abschaffung der Sozialversicherung, die Arbeitgeber massiv entlastet werden könnten, könnte eine obligatorische und allein durch die Arbeitgeber finanzierte 5-Prozent-Altersabsicherung eingeführt werden. Das dabei angesparte Kapital würde in den Betrieben zur Refinanzierung verbleiben, ist jedoch durch eine beim Bund angesiedelte Rückversicherung zu sichern. Die erworbenen Ansprüche wären Eigentum der Arbeitnehmer und daher bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen.

Die Vorteile dieser Vision

Der Vorteil dieser gesamten Maßnahmen liegt – so die Meinung von Jörn Riegel - klar auf der Hand:

  1. der Faktor Arbeit wird in Deutschland massiv günstiger und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutlich erhöht,
  2. der durch die überbordende Verwaltung in der Sozialversicherung gebundene Finanzbedarf wird deutlich zurückgefahren,
  3. die menschenunwürdige Bedarfsermittlung bei Hartz IV entfällt ersatzlos,
  4. Arbeit lohnt sich wieder, denn für die meisten bleibt mehr in der Tasche,
  5. die Privilegierung der Besserverdienenden entfällt,
  6. alle sind sozial abgesichert und kranken- und pflegeversichert,
  7. jeder weiß, wie viel und wofür er Steuern bezahlt und
  8. das System ist dauerhaft und generationengerecht finanziert.

Fazit:

Mit diesem Vorschlag wäre eines gewährleistet:

Sicherheit und Gerechtigkeit für alle!

Jörn Riegel

Am 16-04-2012

Ein Kommentar von Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin

Franz Einhaus (SPD), der Landrat des Landkreises Peine dürfte zufrieden sein: seit 10 Monaten bleiben rund 7.500 € auf dem Konto der Kommune, weil das Jobcenter Peine unter seiner Verantwortung einem 58-jährigen Hartz IV-Leistungsberechtigten die monatliche Zahlung von rund 750 € willkürlich verweigert. Vergleichbare Freude beim Blick auf das kommunale Konto dürfte Dr. Arnim Brux (SPD), Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, empfinden, in dessen Verantwortungsbereich einem an Diabetes erkrankten Jobcenter-„Kunden“ inzwischen bereits seit 6 Monaten die Leistungen vollständig verweigert wird. Habenbuchung auf dem kommunalen Konto: 4.500 €.

Ermächtigung für Hartz IV nach Gutsherren Art

Das sind nur zwei von zigtausenden Hartz IV-Schicksalen in mittlerweile über 100 Optionskommunen, die - von den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) unabhängig -nach Gutsherren Art über Hartz IV-Millionen frei verfügen können.

Möglich machte diese Kommunalkassen-freundliche Regelung ein Kompromiss zwischen der Rot-Grünen Bundesregierung und den Regierungen der Länder. Letztere waren nämlich nur unter der Bedingung bereit, dem Hartz IV-Gesetz, SGB II zuzustimmen, wenn - neben dem Regelmodell der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit - zunächst 69 Landkreise und kreisfreie Städte ab 1. Januar 2005 zur von der BA-unabhängigen Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende ermächtigt würden - ein im Sinne von Arbeitslosen völlig sinnloses Verwaltungsmodell, das es nach dem bis dahin gültigen Bundessozialhilfegesetz niemals gegeben hatte. Der Öffentlichkeit wurde dieses sogenannte politische Experiment vom damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit Sonntagsreden verkauft, die selbst ihre Verkünder schon damals wohl kaum geglaubt haben dürften. Ihr Tenor: die örtlichen Verwaltungen seien viel näher an den Menschen und an den vermittelbaren Arbeitsplätzen.

Schöne Worte, böse Falle

Schöne Worte, die sich als böse Falle entpuppten. Und diese Falle war keineswegs ein Versehen. Sie war absichtsvolles politisches Kalkül im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung. Dafür wurde sogar klammheimlich das Grundgesetz geändert und um den Artikel 91e erweitert. Mit dieser Einigung über alle Parteigrenzen hinweg wurde die - die Kommunen zu alleinigen, unkontrollierten Hartz IV-Verwaltungs-Entscheidern machende - Regelung mit Verfassungsrang auch finanziell abgesichert: die Optionskommunen haben das Sagen und „die notwendigen Ausgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben trägt der Bund“ (GG Art. 91e). Die Bundesagentur für Arbeit kann- nach dieser wasserdichten Abschottung der Optionskommunen via Grundgesetz und Sozialgesetzbuch Zwei - keinerlei Einfluss auf die Verwendung der Hartz IV-Gelder nehmen - auch nicht darauf, dass in mutmaßlich zigtausenden Fällen Geld nicht an die Berechtigten ausgezahlt sondern in die kommunalen Kassen gebucht wird.

Zuschlag für weitere Profiteure beim Run um die Hartz IV-Gelder

Da verwundert es auch nicht, dass - obwohl die 6-jährige Vergleichsprüfung des Arbeitsministeriums keinerlei positiven Erkenntnisse für das Modell der Optionskommunen erbrachte - diese ab 2012 noch einmal um die Hälfte aufgestockt wurden. Die Begehrlichkeiten waren groß: doppelt so viele Kommunen und kreisfreie Städte hatten die Hände danach ausgestreckt.

Grundgesetzänderung zur unbefristeten Ermächtigung als Optionskommune

Obendrein wurde die Befristung nach den ersten sechs sogenannten „Experimentier“-Jahre am 1. Januar 2011 aufgehoben. Als Ergebnis der diversen gesetzlichen Schachzüge besitzen die „Optionskommunen“ inzwischen die unbefristete alleinige Trägerschaft für die Umsetzung des SGB II. Die notwendige Grundlage hierfür lieferte die Änderung des Grundgesetzes durch Einführung des Artikel 91e.

Zielvereinbarungen mit den Landesbehörden

Ursache für die in letzter Zeit deutlich zunehmend immer restriktiveren Verweigerungen von Hartz IV-Leistungen in Optionskommunen dürften die sogenannten „Zielvereinbarungen“ des § 48b SGB II sein. Sie sind verknüpft mit Sanktionen oder Prämien bei Zielverfehlung bzw. Zielerreichung und davon abhängiger Mittelausstattung. Neben den in den Jobcentern besonders gerne hochgehaltenen gesetzlichen Vorgaben der „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ sowie „Integration in Erwerbstätigkeit“ dürfte vermutlich das dritte Ziel des Gesetzgebers die zentrale Rolle spielen - nämlich die „Vermeidung von Leistungsbezug“. Denn vermieden wird nach aller Erfahrung von Hartz IV-Initiativen insbesondere in den Optionskommunen was das Zeug hält - und nicht nur in den beispielhaft geschilderten Fällen im Jobcenter Landkreis Peine, über den die Hartz4-Plattform bereits am 22. Mai berichtete und vom Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis, über den in Kürze ausführlich berichtet werden wird. Im „Vermeiden“ von Leistungen - und nicht etwa im schön geredeten „Fördern“ - offenbart sich der eigentliche Nutzen für die Optionskommunen. Da wird eine Gelddruckmaschine für kommunale Haushalte angeschmissen.

Können Sozialgerichte unabhängig entscheiden?

Beide Beispielfälle aus dem Landkreis Peine und dem Ennepe-Ruhr-Kreis - von der 52. Kammer des Sozialgerichts Braunschweig sowie der 33. Kammer des Sozialgerichts Dortmund zurückgewiesen - ließen erschreckend größeres Einfühlungsvermögen für die Rechtsauffassung der an die SPD-Landräte gebundenen Jobcenter erkennen als für die Klagebegründungen der klagenden „Kunden“.

Da drängt sich die Frage auf, ob die Richter überhaupt unabhängig entscheiden konnten - ohne gleichzeitig ihre Karriere zu gefährden? Muss man aus der Erfahrung mit nicht nachvollziehbaren richterlichen Entscheidungen diese Frage womöglich mit nein beantworten? Ist hier der Feststellung von Heribert Prantl zu folgen? Der hatte nämlich am 6. April 2006 in der Süddeutschen Zeitung geschrieben: „Unabhängigkeit ist freilich nicht schon deswegen einfach da, weil es im Grundgesetz steht“. Ist wieder einmal das Grundgesetz nur ein schöner Schein?

Theoretische Unabhängigkeit von Richtern im Grundgesetz oder praktische Abhängigkeit von Parteipolitik?

Berufung und Beförderung von Richtern auf Länderebene erfolgt nach der Entscheidung von Richterwahlausschüssen unter Vorsitz des für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministers - in der Sozialgerichtsbarkeit des Sozialministers. Für Peine ist das die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) und für den Ennepe-Ruhr-Kreis NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD). Stimmberechtigte Mitglieder der Richterwahlausschüsse sind zu 2/3 Abgeordnete der Länderparlamente - in der Regel mutmaßlich gehorsame Parteisoldaten. Das lässt wohl keinen anderen Schluss zu, dass es für Richter karriereschädigend sein könnte, wenn sie im Zweifel gegen die Exekutive entschieden - im Falle von Hartz IV-Optionskommunen also gegen die Landräte als oberste Dienstherren der Jobcenter.

Deutschland: EU-Problemkandidat wegen fehlender Unabhängigkeit seiner Richter von der Exekutive

"... In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein«. Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden - in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat ..." (Quelle: gewaltenteilung.de)

Da vermutlich für die Unabhängigkeit der Richterberufungen noch längere Zeit viel dicke Bretter beim Gesetzgeber zu bohren sein werden, muss aber die Mindestforderung an alle Wahlkämpfer lauten: Im Sinne des von allen Parteien proklamierten Top-Themas „soziale Gerechtigkeit“ muss zwingend kurzfristig das Modell der Optionskommunen bei Hartz IV abgeschafft werden! - zumindest wenn die Parteien Demokratie und Rechtsstaat tatsächlich für so „alternativlos“ halten wie sie nicht müde werden zu behaupten.

Brigitte Vallenthin

Am 02-06-2013